Abzocke im Ausland?
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09.09.2012, 10:29
Beitrag #1
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Abzocke im Ausland?
Zitat von der Website des ADAC:
Bußgeld für Bindestrich? Manchmal ist weniger tatsächlich mehr. In einem aktuellen Fall ist ein Strich weniger scheinbar ein Haufen Verwirrung mehr. So machte kürzlich eine Meldung die Runde, dass der fehlende Bindestrich in den EU-Kennzeichen im Ausland richtig teuer werden kann. Das Problem: Die EU-Kennzeichen (in Deutschland im Jahr 1994 eingeführt) kommen ohne Bindestrich aus. Früher trennte dieser die Stadtkennung vom Rest des Kennzeichens. In einigen Zulassungsbescheinigungen ist dieser Bindestrich noch abgedruckt. Aufgrund dieser Diskrepanz zwischen Fahrzeugschein und Kennzeichen soll es im Ausland in Einzelfällen zu Bußgeldforderungen gekommen sein. Dabei ist die juristische Grundlage eindeutig: Die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs steht auch im Falle der Eintragung eines auf dem Kennzeichen nicht vorhandenen Bindestrichs nicht infrage, so dass eine derartige Beanstandung durch ausländische Behörden unberechtigterweise erfolgen würde. Sollte es also – wider Erwarten – im Ausland zu Problemen mit der örtlichen Polizei kommen, ist betroffenen Mitgliedern zu empfehlen, dies direkt der Juristischen Zentrale des ADAC mitzuteilen. Sollte ein Fahrzeughalter dennoch vor einer Fahrt ins Ausland Bedenken wegen des eingetragenen Bindestrichs haben, so kann er jederzeit bei der örtlichen Zulassungsstelle eine entsprechende Änderung der Zulassungsbescheinigung beantragen. Diese Änderung ist grundsätzlich kostenpflichtig und kostet 10,20 Euro. Auf Anfrage des ADAC haben einige Bundesländer erklärt, für diese Änderung keine Gebühren zu erheben; ein Rechtsanspruch auf Kostenfreiheit besteht jedoch nicht. Mitglieder sollten daher direkt bei der für sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle abklären, inwieweit dort eine Gebühr erhoben wird. Kontakt zur juristischen Abteilung des ADAC: 089 76762423 |
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