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Wertverlust durch Prädikat "nicht mehr unfallfrei"
23.03.2010, 09:11
Beitrag #21
RE: Wertverlust durch Prädikat "nicht mehr unfallfrei"
Hi,
Mich hat jemand angerempelt weshalb nun die Frontstoßstange ausgetauscht werden muss. Nachdem ich mir bei VW einen Kostenvoranschlag geholt habe, kam nun gestern die Nachricht der Versicherung, dass sie lediglich die Schadensumme bezahlen, die ich bei einer Werkstatt IHRER Wahl bezahlen würde (Lohnkosten etwa 20% unter denen von VW).
Kann man bei einem 5 Monate alten Auto nicht verlangen dass man es bei VW repariert haben möchte?
Außerdem schreiben sie: "Eine Wertminderung ist nach unserer Prüfung nicht entstanden, da im Wesentlichen Schraubteile ersetzt wurden"
Muss ich mir das so gefallen lassen? Beim Wiederverkauf muss ich den Unfall immerhin angeben.
Gruss Hermi
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23.03.2010, 09:24
Beitrag #22
RE: Wertverlust durch Prädikat "nicht mehr unfallfrei"
das wäre mir neu, dass sich die gegnerische versicherung einmischen darf, in welche werkstatt du gehst.
sowas gibts doch nur bei vollkaskorabatt!
bin mal gespannt auf eine antwort von jemanden der sich auskennt, aber das hört sich nach einer rießen frechheit an!

Scirocco 1.4 TSi 160 PS, Vialle LPdi Autogasanlage, weiß, Sportpaket, Mittelarmlehne, Xenon, MFA+, Panoramaglasdach, Winterpaket, Climatronic, PDC, GRA
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23.03.2010, 14:32
Beitrag #23
RE: Wertverlust durch Prädikat "nicht mehr unfallfrei"
Hi Hermi,

guck mal in deine Versicherungsunterlagen. Viele Versicherungen bieten einen günstigeren Tarif an wenn man u.a. Werkstätten aufsucht, mit denen die einen Deal haben. Das hast du so möglicherweise unterschrieben.

TDI 2.0, 125kW, Dark Maroon
[Bild: 401307.png]
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23.03.2010, 14:47
Beitrag #24
RE: Wertverlust durch Prädikat "nicht mehr unfallfrei"
Zitat:guck mal in deine Versicherungsunterlagen. Viele Versicherungen bieten einen günstigeren Tarif an wenn man u.a. Werkstätten aufsucht, mit denen die einen Deal haben. Das hast du so möglicherweise unterschrieben.

Aber ich bin doch Geschädigter, der Unfall war nicht meine Schuld. Es kommt die gegnerische Versicherung für den Schaden auf.

Und nicht dass es Missverständnisse gibt, ich möchte mir das Geld ausbezahlen lassen und mir eine andere Frontschürze kaufen, also nicht bei VW reparieren lassen. Aber eigentlich dürfte das für die Versicherung ja keinen Unterschied machen.
Wollte bloß wissen ob mir rein theoretisch die Stundensätze von VW zustehen + eine Vergütung für den Wertverlust.
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23.03.2010, 15:12
Beitrag #25
RE: Wertverlust durch Prädikat "nicht mehr unfallfrei"
Also, die Werkstatt kannst auf jeden Fall Du wählen!

Wir haben gerade nen Sturmschaden gehabt - die Autotür unseres Nachbarn hat den Rocco geküsst - und wir haben uns einen Kostenvoranschlag bei VW geholt und den der Versicherung eingereicht! -

Den haben sie komplett beglichen ohne Murren, d.h. wir haben uns das Geld auszahlen lassen und machen es in der Lackiererei ohne VW!

Das Einzige was Du dann nicht kriegst, wenn Du so abrechnest ist die MwSt! Die wird immer rausgerechnet!

Wenn die sich querstellen, dann hilft nur Anwalt, den müssen die dann auch bezahlen, wenn 100% sicher ist, das Du keine Schuld hast!

Die gegnerische Versicherung darf dir gar nichts vorschreiben, weder welchen Gutachter du willst, noch welche Werkstatt du nehmen musst! Das ist zumindest mein Wissensstand!

Gruß Sybille

www.RGP-Tuning.de

Wir führen: Bilstein / H&R / Eibach / KW / KAW / Fox / BN Pipes / Bastuck / Supersprint / Pipercross / OZ / ASA / Brock / Barracuda / Motec / Tomason / usw.
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24.03.2010, 09:33
Beitrag #26
RE: Wertverlust durch Prädikat "nicht mehr unfallfrei"
@ rocco-bob
Dann ist es bei dir ja gut gelaufen. Genauso hätte ich mir das auch vorgestellt.
Mehrwertsteuer wurde bei mir natürlich auch abgezogen.
Hast du auch noch einen Wertverlust ausbezahlt bekommen?
Ich denke ich werde auf jeden Fall mal anrufen und fragen was das soll dass sie mir bei einem 5 Monate alten Auto eine andere Werkstatt außer VW bzw. deren kosten berechnen wollen. Hab ja nichts zu verlieren.
Gruß Hermi
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24.03.2010, 22:11
Beitrag #27
RE: Wertverlust durch Prädikat "nicht mehr unfallfrei"
Ich habe nur das hier gefunden:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/FachWerkStatt.php

1.4 TSI 160 PS, Rising Blue, MAL, Reifenkontrollanzeige, ParkPilot, GRA, Climatronic, MFA+, Interlagos, Licht- und Sicht-Paket, Xenon, RCD 510 Dynaudio, Sportpaket, Winterpaket. H&R Federn.
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25.03.2010, 10:27
Beitrag #28
RE: Wertverlust durch Prädikat "nicht mehr unfallfrei"
(24.03.2010 22:11)rob07 schrieb:  Ich habe nur das hier gefunden:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/FachWerkStatt.php

so wie es in den neueren Urteilen aus 09 steht, kenn ich es auch. Keine gegnerische Versicherung darf dir vorschreiben, wann, wo und wie du dein Auto reparieren lässt!

Aber nochmal zurück zum Thema Wertverlust: 150-200? Und das nach einem Unfall?
Ich hatte mit meinem kleinen einen Kratzer am hinteren linken Kotflügel. Nur ein Kratzer, keine Beule. Reperaturkosten bei VW beliefen sich auf knapp über 1000€. Des Weiteren wurde mir in Hamburg ein ca. 14 cm Kratzer mitten auf der Motorhaube durch unbekannte zugefügt.
Der Wagen war 8 Monate alt und hatte durch viel Pendelverkehr zum damaligen Zeitpunkt knapp unter 30.000 km gelaufen.
Listenpreis 29.600!
Gegenwert bei VW 13.300€ ! ( Errechnet durch die unabhängige, aber im gleichen Haus sitzende (!) Dekra )
Ich habe mir mal einen Diesel rechnen lassen, wegen dem pendeln, und hätte dann meinen in Zahlung gegeben. Als mir 13.300 € angeboten wurden, bin ich ohne viel zu sagen aus dem Autohaus verschwunden.
Nur soviel zum Thema neuwertige Reperaturen...

1,4 TSI, 160 PS, Rising Blue Metallic, Panorama-Dach, PDC, R310, Mittelarmlehne, Licht+Sicht, Sportpaket, Winterpaket, Handschaltung, Verbrauch zwischen 5.6 und 14.4 als Pendler zwischen HH und SOL
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25.03.2010, 10:30
Beitrag #29
RE: Wertverlust durch Prädikat "nicht mehr unfallfrei"
(23.03.2010 09:11)Hermi schrieb:  Hi,
Mich hat jemand angerempelt weshalb nun die Frontstoßstange ausgetauscht werden muss. Nachdem ich mir bei VW einen Kostenvoranschlag geholt habe, kam nun gestern die Nachricht der Versicherung, dass sie lediglich die Schadensumme bezahlen, die ich bei einer Werkstatt IHRER Wahl bezahlen würde (Lohnkosten etwa 20% unter denen von VW).
Kann man bei einem 5 Monate alten Auto nicht verlangen dass man es bei VW repariert haben möchte?
Außerdem schreiben sie: "Eine Wertminderung ist nach unserer Prüfung nicht entstanden, da im Wesentlichen Schraubteile ersetzt wurden"
Muss ich mir das so gefallen lassen? Beim Wiederverkauf muss ich den Unfall immerhin angeben.
Gruss Hermi

hallo,
der BGH kommt in seinem aktuellen ("VW"-urteil) vom 20.10.2009 (Az.: VI ZR 53/09) endlich nach langem warten ("porsche"-urteil) zu einer guten und nachvollziehbaren entscheidung. bei fahrzeugen ab einem alter von 3 jahren ist ein verweis auf eine nicht markengebundene werkstatt möglich, soweit diese werkstatt die Reparaturen in gleicher güte wie eine vertragswerkstatt durchführen kann. sofern der geschädigte nachweist, dass sein älteres fahrzeug immer in der markengebundenen fachwerkstatt repariert und gewartet wurde, können die versicherer eine kürzung der stundenverrechnungssätze nicht durchführen. allerdings bleibt der geschädigten den Nachweis schuldig.

konkret greift die regulierende versicherung nicht in das dispositionsrecht des geschädigten ein. die wahl der werkstatt ist und bleibt frei! vorliegend reden wir ausschließlich über die fiktive abrechnung ohne vorlage einer reparaturrechnung. die versicherung wird (muss) bei kürzung der stundenverrechnungssätze bei fiktiver abrechnung eine adäquate werkstatt nennen. eine verpflichtung des geschädigten den wagen dort instandsetzen zu lassen besteht indes nicht. dieses thema und das thema mietwagenersatz sind DIE brennpunkte im schadenersatzgeschäft schlechthin.

gruss
michael
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