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Auto vor Verkauf abmelden? - Philly - 02.04.2010 19:14 Hi all Ich hätte gerne mal eure Empfehlungen zu einem Autoverkauf gehört. Morgen kommt ein Interessent und will sich meinen A3 anschauen. Wenn er den direkt mitnimmt, kann ich dann meine Schilder dran lassen? Ich habe hier einen Kaufvertrag vom ADAC indem steht, dass sich der Käufer verpflichtet das Auto innerhalb von drei Tagen umzumelden. Wenn ich die Schilder abmache kann er ja schlecht damit nach Hause cruisen Er kommt extra von Leipzig bis nach Essen. Aber morgen wird es wohl auch schwer noch an rote Schilder zu kommen. Was könnt ihr mir dazu raten? Für jeden guten Rat bin ich dankbar.. RE: Auto vor Verkauf abmelden? - rocco-rob - 02.04.2010 19:21 Es kommt drauf an wer da ist ,normal ist es besser abgemeldet !! Wenn er aus der nähe kommt und Bar bezahlt kannst ihm ja das Auto hinfahren und ihm dann die Papiere bringen wenn er abgemeldet ist(so hab ich es immer gemacht)! Gruß Roberto RE: Auto vor Verkauf abmelden? - Philly - 02.04.2010 19:24 naja.. wie gesagt er kommt aus Leipsch Da werd ich nicht mal eben hinfahren....hehe RE: Auto vor Verkauf abmelden? - rocco-rob - 02.04.2010 19:29 Dann musst du ihm das Auto angemeldet mitgeben-wenn er Bar bezahlt ! Falls er nochmal kommt zum bezahlen unsd abholen würd ich ihm sagen er soll Überführungskennzeichen mitbringen . RE: Auto vor Verkauf abmelden? - Philly - 02.04.2010 20:05 ja das werde ich dann wohl so machen müssen. hmmm habe da irgendwie bauchschmerzen mit.... naja mal sehen wer da kommt. RE: Auto vor Verkauf abmelden? - fun-biker68 - 02.04.2010 22:03 Wenn Du doch schon so einen schönen ADAC-Kaufvertrag hast: Da sind ganz hinten 2 Postkärtchen zum ausfüllen mit dran. Eines für die Versicherung und eines für die Zulassungsstelle. Füll die beide bei Übergabe mit dem Käufer aus. Da sind extra Felder für das Übergabedatum, die genaue Übergabeuhrzeit und den genauen KM-Stand bei übergabe. Die unterschreibt ihr beide, und dann bist Du so ziemlich aus allem denkbaren raus und kannst ihm ganz beruhigt Dein angemeldetes Auto übergeben. Somit ist immer der genaue Zeitpunkt des sog. "Gefahrenübergangs" dokumentiert und für alles was danach passiert haftet der Käufer. Außerdem verpflichtet er sich auf den Kärtchen auch nochmal das Auto innwerhalb eines bestimmten Zeitraumes umzumelden. Und Vers. und Zul-Stelle erfahren ja unverzüglich davon da Du ihnen das ja mit den beiden Postkärtchen mitteilst. Damit bist Du auch Deiner gesetzl. Mitteilungspflicht nachgekommen. Hab ich bisher immer so gemacht und ging immer völlig problemlos und sicher. Gruß, Harry |