ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3
Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen - Druckversion

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RE: Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen - Nightflight71 - 24.05.2013 14:35

soweit ich informiert bin, wird bei jeder Aenderung vom Originalzustand des Fahrwerks das Komplettpaket abgenommen.

Ist dein Fahrwerk mit Originalfelgen eingetragen und du baust andere Felgen an, selbst mit ABE, muss wieder alles abgenommen werden.

Zur Frage des Erstellers sind ja schon etliche gute Antworten gegeben worden, meiner Meinung nach sollte ein einem solchen grob fahrlaessigen Verhalten deutlich mehr als 90€ Strafe herauskommen. Wer die Kosten fuer eine ordentliche Betriebsabnahme nicht zahlen will oder kann, sollte die Finger vom Tuning lassen


RE: Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen - mokko - 24.05.2013 15:00

(24.05.2013 14:35)Nightflight71 schrieb:  soweit ich informiert bin, wird bei jeder Aenderung vom Originalzustand des Fahrwerks das Komplettpaket abgenommen.

Ist dein Fahrwerk mit Originalfelgen eingetragen und du baust andere Felgen an, selbst mit ABE, muss wieder alles abgenommen werden.

Zur Frage des Erstellers sind ja schon etliche gute Antworten gegeben worden, meiner Meinung nach sollte ein einem solchen grob fahrlaessigen Verhalten deutlich mehr als 90€ Strafe herauskommen. Wer die Kosten fuer eine ordentliche Betriebsabnahme nicht zahlen will oder kann, sollte die Finger vom Tuning lassen

Ja, aber es muss doch nicht die erneute Gebühr für die Eintragung vom Fahrwerk bezahlen!


RE: Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen - Casi - 24.05.2013 17:16

Kurze Rede langer Sinn:

Man kann es auch übertreiben mit allem.
Einfach sein lassen und es gibt keinen Ärger. Ganz zu schweigen
von der Verkehrssicherheit.


RE: Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen - Der Franke - 24.05.2013 20:09

(24.05.2013 15:00)mokko schrieb:  Ja, aber es muss doch nicht die erneute Gebühr für die Eintragung vom Fahrwerk bezahlen!

Jupp musst du, der Prüfer muss ja nochmal genau das gleiche überprüfen wie bei der Erstabnahme.
P.S. außerdem wer macht denn heute schon, noch was umsonst.Smile
MfG


RE: Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen - mokko - 24.05.2013 23:07

(24.05.2013 20:09)Der Franke schrieb:  
(24.05.2013 15:00)mokko schrieb:  Ja, aber es muss doch nicht die erneute Gebühr für die Eintragung vom Fahrwerk bezahlen!

Jupp musst du, der Prüfer muss ja nochmal genau das gleiche überprüfen wie bei der Erstabnahme.
P.S. außerdem wer macht denn heute schon, noch was umsonst.Smile
MfG

Das ist solch eine Geldmacherei....Angry


RE: Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen - the bruce - 24.05.2013 23:46

Das ist es selbstverständlich nicht.

Ein Fahrwerk MUSS immer unter Berücksichtigung der vorhandenen Rad/Reifen-Kombination
geprüft werden. Machst du was anderes drauf, dann muss der Mann das erneut prüfen.
Es ist doch wohl logisch und nachvollziehbar, dass beides zusammen die Freigängigkeit ganz
entscheidend beeinflusst.

Jetzt nenne mir mal auch nur einen einzigen plausiblen Grund, warum er das umsonst tun soll.

Oder gehst du etwa gratis arbeiten?

Noch ein extremes Beispiel: Hast du vorher einem bestimmten Fahrwerk 20 verschiedene Rad/
Reifen-Kombination eintragen lassen und baust dann ein anderes Fahrwerk ein, dann beginnt
das Spiel wieder von vorne. Die vorigen Eintragungen sind hinfällig.


Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen - MrCB - 25.05.2013 00:33

Und wie verhält sich das ganze wenn ich mit meinem Fahrwerk beispielsweise 235 Reifen mit 19er Felgen eintragen hab lassen und mir nächsten Sommer neue Felgen kaufe ebenfalls 19 Zoll und gleiche reifendimension - müssen diese dann auch wieder in der Verbindung eingetragen werden?

Sorry für die offtopic hat jetzt vielleicht nicht grad was mit dem Thema zu tun aber Bruce hat es gerade so abgeschnitten


RE: Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen - El Junior - 25.05.2013 09:23

Ja, anderer Hersteller der Felgen und andere Abmaße --> neue Eintragung. Da bei Costum-Felgen immer mit Hersteller eingetragen werden (soweit ich weiß, muss nicht heißen, dass das überall so passiert!), muss da immer eine neue Abnahme gemacht werden!


RE: Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen - LIP-R - 25.05.2013 09:59

Krass die Fälle von euch sind teilweise echt übel!

Ich wollte halt nur gern wissen was einem für Strafen drohen, auch im Falle eines Unfalls!

Ich war gestern bei meinem Kumpel in der Werkstatt, haben vorne und hinten nun die Höhe angepasst ( Ha und VA links 4mm runterdreht), rechts wurde die Höhe wie im Gutachten vom TÜV steht gelassen! Der Wagen stand halt nur etwas "schief" Big Grin
Und der Unterbodenschutz vom Bluemotion ist nun auch dran, musste den originalen für den TÜV abbauen, das könnte evtl auch Stress geben :/

Ich denke das wird so ein Mittelding sein falls es mal zu einer Kontrolle kommt und die nachmessen sollten ist immerhin nur eine Seite nicht 100% dem Gutachten entsprechend Undecided

Sah halt echt scheiße aus! Big Grin

Ich wollte nun erstmal abwarten ob sich das Fahrwerk noch setzt (H&R tief) is jetzt 4 Wochen drin und hat ca 800km gelaufen!


RE: Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen - BigWheelers - 25.05.2013 20:40

Naja kann man schlecht verallgemeinern. Je nach Unfall eben.

Strafe geldmässig: Versicherung verweigert Zahlung. Viel Spaß bei Personenschaden. Deine Versicherung wird den zwar begleichen , hat jedoch das recht sich das Geld von dir zu holen.
Denn fahren ohne Versicherungsschutz da keine Betriebserlaubnis.

Strafe vom Staat: fahren ohne Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz

Und nun spielen wir das mal richtig durch. Wagen über den geprüften Bereich mit Absicht tiefergedreht. Durch schlechte Straße oder Hindernisse leicht abgeflogen und jemanden umgefahren.
Dies kann eine Anzeige auf VORSÄTZLICHE Körperverletzung geben.
Denn du hast bewusst in Kauf genommen mit einem nicht Verkehrssicheren Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen, was eine Gefahr für Leib und Leben sein kann.

Dies wäre nun der krasseste Fall. Und ja es gibt Staatsanwälte die ticken so.