Bußgeldbescheid anfechten - Druckversion +- ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3 (http://www.iroc-forum.de) +-- Forum: Off-Topic (/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Schwätzecke (/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: Bußgeldbescheid anfechten (/showthread.php?tid=24753) Seiten: 1 2 |
RE: Bußgeldbescheid anfechten - INeedNOS - 04.09.2012 08:13 wie war das noch gleich mit der Regelung, dass man während eines Überholvorganges die Geschwindigkeitsbegrenzungen temporär überschreiten darf, um den Überholvorgang nicht unnötig und gefährlich lang zu gestalten? Ich meine, da gab´s mal was. Ob man aber einen 80 km/H schnellen Roller mit gemessenen 127, also Tacho schon bis zu 140 km/h, überholen muss um möglichst schnell wieder einscheren zu können gehört in die Hände eines Anwaltes Seie erstmal froh, dass da keine Tempo 80 Zone war. Ich bin mal mit 123 in einer 80er Zone auf der Autobahn geblitzt worden und durfte dann einen Monat zu Fuß gehen... RE: Bußgeldbescheid anfechten - Blackv!per - 04.09.2012 11:30 Das Messgerät an sich in Frage zu stellen kann man vergessen. Die Lasergeräte sind allesamt geeicht und die Messung auch ohne Bild verwertbar (deswegen wird man auch gleich von der Polizei angehalten, damit man den Fahrer der Ordnugnswidrigkeit gleich zuordnen kann). Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auch für den Überholer. Bsp.: Wenn in einer Ortschaft (erlaubt sind 50km/h) jmd mit 40km/h vor mir fährt, werde ich ihn nicht überholen. Er fährt mir zwar zu langsam und reizt die erlaubte Geschwindigkeit nicht aus, jedoch ist er noch zu schnell, als dass ich ihn im Ort in angemessener Zeit überholen könnte, ohne selbst mit hoher Geschwindigkeit brettern zu müssen. (Was für ein langer Satz :dodgy Somit bleib ich eben zähneknirschend hinten dran. RE: Bußgeldbescheid anfechten - Shadow - 04.09.2012 18:17 (04.09.2012 08:13)INeedNOS schrieb: wie war das noch gleich mit der Regelung, dass man während eines Überholvorganges die Geschwindigkeitsbegrenzungen temporär überschreiten darf, um den Überholvorgang nicht unnötig und gefährlich lang zu gestalten? Ich meine, da gab´s mal was. Ob man aber einen 80 km/H schnellen Roller mit gemessenen 127, also Tacho schon bis zu 140 km/h, überholen muss um möglichst schnell wieder einscheren zu können gehört in die Hände eines Anwaltes Hört sich aber nach Baustelle an...ich war auch irgendwo 19 Km zu schnell nach Abzug der Messlatenz bei 119 kmh. Auf dem kurzen Stück warens 100, Kraftfahrstraße, und der Blitzer stand kurz vor dem 120 Schild. Es gab eine Verwarnung und ein Busgeld von 30 Euro. Den Punkt gibt es erst bei 21 km/h höhere Geschwindigkeit. RE: Bußgeldbescheid anfechten - Matze2310 - 05.09.2012 18:10 es gibt durchaus chancen das man die Strafe nicht bezahlen muss. Es gibt ja so einiges zu beachten wenn eine Messung gemacht wurde und wenn die Polizisten da nachlässig waren dann hat man eine Chance. siehe Link: http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/geschwindigkeitsfaelle/lasermessgeraete RE: Bußgeldbescheid anfechten - -=DL=- - 06.09.2012 05:09 Ich würde mit 122Km/h nach einem Überholvorgang geblitzt...Habe mir das Nr-Schild nach dem Blitz vom Überholten gemerkt . Bin zum Anwalt ...was kann ich da tun??? Ende vom Lied war: Fallengelassen, da ich aus dem Überholvorgang kam und nicht übertrieben schnell vorbei bin. Versuchs halt einfach RE: Bußgeldbescheid anfechten - Killboy - 06.09.2012 06:27 (06.09.2012 05:09)-=DL=- schrieb: Ende vom Lied war: Fallengelassen, da ich aus dem Überholvorgang kam und nicht übertrieben schnell vorbei bin. Naja, mit 122 ist wohl übertrieben. Man muss auch bedenken, wenn er den Rechtsstreit verliert, muss er auch den Anwalt bezahlen. Das Risiko hier zu klagen ist wohl sehr hoch. Und es sind ja nicht seine Ersten Punkte. RE: Bußgeldbescheid anfechten - Blackv!per - 06.09.2012 23:01 Bei Rechtsschutzversicherungen ist meistens eine Selbstbeteiligung dabei. Müsste man gegen rechnen, ob sich das lohnt.... RE: Bußgeldbescheid anfechten - Obse89 - 07.09.2012 06:44 Ich habe meinen Rocco jetzt 1 Jahr und 3 Monate und wurde in der Zeit 6x geblitzt. Schon auf der Heimfahrt von Wolsburg gab es Punkte und vergangene Woche erst wieder. Ich sehe das nicht so eng, deshalb zahle ich die Strafe eben und ändere nix an meinem Fahrstil |