(24.06.2010 10:16)M11-81 schrieb: [ -> ]Man könnte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen. 80,00 Euro und 3 Punkte durch die Bußgeldstelle.
Aber bevor man sich darüber Gedanken macht, sollte man sich andere Sachen durch den Kopf gehen lassen.
1 Sekunde DVD gucken heißt bei 50km/h runde 14 Meter Blindflug ... bei sagen wir 3 Sekunden auf ein tolles Musikvideo sind das 45 Meter.
Das entspricht sagen wir 10 Fahrzeuglängen. Die könnten im Ernstfall entscheidend sein, ob man das Kind/den Vorfahrtnehmer/das Hindernis trifft oder nich rechtzeitig zum stehen kommt. Denn man muss ja auch noch reagieren und dann noch Bremsen.
Ob dieses unentspannte schauen von Einzelsequenzen während der Fahrt wirklich erstrebenswert ist und dem Genuss wahrhaftig Beitrag leistet sei zudem nochmal dahingestellt.
Der Gesetzgeber hat auch nicht umsonst das Bedienen eines Mobiltelefons verboten und unter Buße gestellt. Der Blick aufs Handy beim Annehmen/Wählen eines Anrufs dauert im Durchschnitt auch seine 3-6 Sekunden. Nur darum geht es, sonst wären Freisprecheinrichtungen ja auch verboten. Das Thema kann man endlos ausweiten (Navi, Rauchen, Radiobedienung, Essen, Trinken), wirklich überzeugend verstehen kann man sowas ggf. nur dann wenn man mal ein etprechendes Training mitgemacht hat. Und es muss ja nicht alles ungefährlich sein was nicht unter Buße steht. Nen bisschen Verstand will der Gesetzgeber dem Autofahrer auch noch überlassen.
Wer sich da gerne mal von überzeugen will, sollte sich mal bei der nächsten Infoveranstaltung (Meist auf Messen/an Motorradtreffs etc.) an den Ständen der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei informieren. Teilweise haben die auch anschauliche Fahrphysikprogramme, die das oben geschilderte Beispiel deutlich - basierend auf unumstößlichen physikalischen Formeln - darstellt. Ich kann euch versichern dass dort kein Humbuk verkauft wird und die Beamten sehr gut ausgebildet sind. Den Job macht man nicht "einfach so".
So long, ich wünsche sconmal ein sonniges Wochenende!
Bravo mein Freund!!
Erstklassige Antwort, der rein gar nichts hinzuzufügen ist!!!!
"Hast Du was schriftliches???
Ermahnung oder sowas???
Wenn nein... egal. "
Total dummes Gerede!!!
Eine Ermahnung ist in der Regel immer mündlich!
Eine Verwarnung kann mündlich als auch schriftlich erfolgen!
Alles was dann kommt, ist schriftlich nieder zu legen!!
Und wenn er gewollt hätte, dann würdest du jetzt mit ein paar mehr Punkten auf dem Konto rumfahren und wäres noch Geld los.
Ich an der Stelle des Polizisten hätte dir die Buße aufgedrückt und zusätzlich noch ne Mängelkarte in die Hand.
Das würde dich verpflichten, innerhalb einer bestimmten Zeit das Fahrzeug und das Gerät vorzuführen, und zwar in einem verkehrssicheren Zustand. Und zwar genau darum, was hier grad passiert.
Du versuchst dich rauszureden und stehst nicht für die Konsequenzen ein.
Davon mal ab kann der Schutzmann immer noch ne Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen dich fertigen.
Kannst dir ja aurechnen, wie groß deine Chancen sind.
Motorradpolizisten haben einen besonders guten Leumund.
Sie verrichten in der Regel alleine ihren Dienst.
Seine Aussage wird die Deine definitiv ausstechen.
So und zu guter Letzt:
Tu dir und allen Anderen den Gefallen und lass das technisch so ändern, wie es sich gehört.
Dann passiert dir nichts und niemand Anderem auch net!!