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Normale Version: Strafe beim DVD gucken
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Also erstmal danke für die Antworten.
Und Grundsätzlich gucke ich bei der Fahrt keinen DVD genau aus dem Grund weil es zu gefährlich ist.

Was ich aber halt ab und zu am laufen habe sind Musik DVD's wo die Videos mit drauf sind.

Aber habe ich das jetzt Richtig verstanden obwohl das teil läuft muss er mir erstmal beweisen das ich abgelenkt war?

Achso und ich habe ein anderes Radio verbaut. eins von Pioneer

Achso das wichtigste. Kann der mir auch was wenn das Radio zwar DVD abspielt aber nicht an ist bei der Fahrt. Also ich fahre nur mit Musik ohne Video und er meint das geth auch und will das ich ne DVD einlege und so und will gucken ob das auch so geht. Das darf er doch gar nicht oder ?
(24.06.2010 10:16)M11-81 schrieb: [ -> ]Man könnte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen. 80,00 Euro und 3 Punkte durch die Bußgeldstelle.

Aber bevor man sich darüber Gedanken macht, sollte man sich andere Sachen durch den Kopf gehen lassen.

1 Sekunde DVD gucken heißt bei 50km/h runde 14 Meter Blindflug ... bei sagen wir 3 Sekunden auf ein tolles Musikvideo sind das 45 Meter.

Das entspricht sagen wir 10 Fahrzeuglängen. Die könnten im Ernstfall entscheidend sein, ob man das Kind/den Vorfahrtnehmer/das Hindernis trifft oder nich rechtzeitig zum stehen kommt. Denn man muss ja auch noch reagieren und dann noch Bremsen.

Ob dieses unentspannte schauen von Einzelsequenzen während der Fahrt wirklich erstrebenswert ist und dem Genuss wahrhaftig Beitrag leistet sei zudem nochmal dahingestellt.

Der Gesetzgeber hat auch nicht umsonst das Bedienen eines Mobiltelefons verboten und unter Buße gestellt. Der Blick aufs Handy beim Annehmen/Wählen eines Anrufs dauert im Durchschnitt auch seine 3-6 Sekunden. Nur darum geht es, sonst wären Freisprecheinrichtungen ja auch verboten. Das Thema kann man endlos ausweiten (Navi, Rauchen, Radiobedienung, Essen, Trinken), wirklich überzeugend verstehen kann man sowas ggf. nur dann wenn man mal ein etprechendes Training mitgemacht hat. Und es muss ja nicht alles ungefährlich sein was nicht unter Buße steht. Nen bisschen Verstand will der Gesetzgeber dem Autofahrer auch noch überlassen.

Wer sich da gerne mal von überzeugen will, sollte sich mal bei der nächsten Infoveranstaltung (Meist auf Messen/an Motorradtreffs etc.) an den Ständen der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei informieren. Teilweise haben die auch anschauliche Fahrphysikprogramme, die das oben geschilderte Beispiel deutlich - basierend auf unumstößlichen physikalischen Formeln - darstellt. Ich kann euch versichern dass dort kein Humbuk verkauft wird und die Beamten sehr gut ausgebildet sind. Den Job macht man nicht "einfach so".

So long, ich wünsche sconmal ein sonniges Wochenende!


Bravo mein Freund!!
Erstklassige Antwort, der rein gar nichts hinzuzufügen ist!!!!


"Hast Du was schriftliches???
Ermahnung oder sowas???
Wenn nein... egal. "

Total dummes Gerede!!!
Eine Ermahnung ist in der Regel immer mündlich!
Eine Verwarnung kann mündlich als auch schriftlich erfolgen!
Alles was dann kommt, ist schriftlich nieder zu legen!!
Und wenn er gewollt hätte, dann würdest du jetzt mit ein paar mehr Punkten auf dem Konto rumfahren und wäres noch Geld los.

Ich an der Stelle des Polizisten hätte dir die Buße aufgedrückt und zusätzlich noch ne Mängelkarte in die Hand.
Das würde dich verpflichten, innerhalb einer bestimmten Zeit das Fahrzeug und das Gerät vorzuführen, und zwar in einem verkehrssicheren Zustand. Und zwar genau darum, was hier grad passiert.
Du versuchst dich rauszureden und stehst nicht für die Konsequenzen ein.
Davon mal ab kann der Schutzmann immer noch ne Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen dich fertigen.
Kannst dir ja aurechnen, wie groß deine Chancen sind.
Motorradpolizisten haben einen besonders guten Leumund.
Sie verrichten in der Regel alleine ihren Dienst.
Seine Aussage wird die Deine definitiv ausstechen.

So und zu guter Letzt:
Tu dir und allen Anderen den Gefallen und lass das technisch so ändern, wie es sich gehört.
Dann passiert dir nichts und niemand Anderem auch net!!
(24.06.2010 11:02)Dark Shadow schrieb: [ -> ]Navi benutzen ist was anderes, oder?

Laut Rechtssprechung ja, der Logik nach nein.
(24.06.2010 10:16)M11-81 schrieb: [ -> ]Man könnte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen. 80,00 Euro und 3 Punkte durch die Bußgeldstelle.

Aber bevor man sich darüber Gedanken macht, sollte man sich andere Sachen durch den Kopf gehen lassen.

1 Sekunde DVD gucken heißt bei 50km/h runde 14 Meter Blindflug ... bei sagen wir 3 Sekunden auf ein tolles Musikvideo sind das 45 Meter.

Das entspricht sagen wir 10 Fahrzeuglängen. Die könnten im Ernstfall entscheidend sein, ob man das Kind/den Vorfahrtnehmer/das Hindernis trifft oder nich rechtzeitig zum stehen kommt. Denn man muss ja auch noch reagieren und dann noch Bremsen.

Ob dieses unentspannte schauen von Einzelsequenzen während der Fahrt wirklich erstrebenswert ist und dem Genuss wahrhaftig Beitrag leistet sei zudem nochmal dahingestellt.

Der Gesetzgeber hat auch nicht umsonst das Bedienen eines Mobiltelefons verboten und unter Buße gestellt. Der Blick aufs Handy beim Annehmen/Wählen eines Anrufs dauert im Durchschnitt auch seine 3-6 Sekunden. Nur darum geht es, sonst wären Freisprecheinrichtungen ja auch verboten. Das Thema kann man endlos ausweiten (Navi, Rauchen, Radiobedienung, Essen, Trinken), wirklich überzeugend verstehen kann man sowas ggf. nur dann wenn man mal ein etprechendes Training mitgemacht hat. Und es muss ja nicht alles ungefährlich sein was nicht unter Buße steht. Nen bisschen Verstand will der Gesetzgeber dem Autofahrer auch noch überlassen.

Wer sich da gerne mal von überzeugen will, sollte sich mal bei der nächsten Infoveranstaltung (Meist auf Messen/an Motorradtreffs etc.) an den Ständen der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei informieren. Teilweise haben die auch anschauliche Fahrphysikprogramme, die das oben geschilderte Beispiel deutlich - basierend auf unumstößlichen physikalischen Formeln - darstellt. Ich kann euch versichern dass dort kein Humbuk verkauft wird und die Beamten sehr gut ausgebildet sind. Den Job macht man nicht "einfach so".

So long, ich wünsche sconmal ein sonniges Wochenende!

Im Grunde genommen hast du damit ja Recht, aber wie schon erwähnt, NAvi benuzten...da guckt man genau so lange hin...wenn jemand anruft oder man eine SMS bekommt...gucken genau so viele drauf!
Das Rechtfertigt zwar jetzt nicht das benutzen der DVD-Funktion, trotzdem is es unlogisch...also ich würde mir während der Fahrt auch DVD videos anmachen, wenn ich könnte....ob man da hinguckt is die 2. Sache...

Allerdings, würde ich es in deinem Fall, nach der ersten Ermahnung mal eben rückgängig machen...
(24.06.2010 14:57)Styloperfect schrieb: [ -> ]Im Grunde genommen hast du damit ja Recht, aber wie schon erwähnt, NAvi benuzten...da guckt man genau so lange hin...wenn jemand anruft oder man eine SMS bekommt...gucken genau so viele drauf!
Das Rechtfertigt zwar jetzt nicht das benutzen der DVD-Funktion, trotzdem is es unlogisch...also ich würde mir während der Fahrt auch DVD videos anmachen, wenn ich könnte....ob man da hinguckt is die 2. Sache...

Allerdings, würde ich es in deinem Fall, nach der ersten Ermahnung mal eben rückgängig machen...

Ich gebe Dir ja voll und ganz Recht. Navi & Co lenken genau so viel ab. Die Rechtssprechung und Gesetzgebung lebt ständig mit der Zeit, fast täglich werden Änderungen beschlossen, erlassen und eingepflegt. So geschah es ja auch mit dem Mobiltelefo damals und dies in die StVO aufgenommen wurde, da es als häufige Unfallursache ausgemacht werden konnte.

Da diese Geräte damals deutlich häufiger verbreitet waren als Navigeräte dachte man da noch nicht daran Regelungen bezüglich Navigationsgeräten zu treffen. Es ist eben immer schwer Regelungen zum Schutze der Verkehrssicherheit und somit des Einzelnen zu treffen, ohne tollerierbares Verhalten zu tangieren oder eben dem Verkehrsteilnehmer sämtliches eigenverantwortliches Denken abzunehmen. Eine Regelung bzgl. Navigationsgeräten ist meiner Meinung mittlerweile nicht mehr möglich und auch nicht nötig. Zu sehr hat es Akzeptanz gefunden. Es würde dem Sinngehalt des Navis widersprechen dort negativ ausfallende Regelungen zu treffen. Es geschehen kaum Unfälle durch die Bedienung des Navigationsgerätes, weil 1) das Gerät vor Fahrtantritt i.d.R. eingestellt wird 2.) es eine akkustische Ansage hat 3) es deutlich seltener verwendet wird als ein Mobiltelefon. (Ich fahr ja mit dem Navi nicht die alltäglichen Strecken sondern nur die Ausnahmefahrten in unbekanntes Gefilde)

Es hängt also von einer Abwägung zwischen Nutzungshäufigkeit, Unfallverursachungshäufigkeit, Verbreitung der Geräte und Nutzungsbedürftigkeit im Rahmen des Straßenverkehrs ab. Und spätestens beim letzten Punkt sollten wir uns alle einig sein ... notwendig ... ist das nicht.

Desshalb würde ich mich auch nicht wundern, dass der Gesetzgeber mit dem Stand der Technik geht und wir in ein paar Jahren eine Ergänzung in der StVO haben, die solche Videofunktioen ausdrücklich benennt und regelt. Denn auf das good will der Fahrzeug-Hersteller, dass eine Abspielmöglichkeit während der Fahrt gesperrt ist kann man sich ja auch nicht wirklich verlassen Wink
(24.06.2010 11:58)Frenzel schrieb: [ -> ]Kann der mir auch was wenn das Radio zwar DVD abspielt aber nicht an ist bei der Fahrt. Also ich fahre nur mit Musik ohne Video und er meint das geth auch und will das ich ne DVD einlege und so und will gucken ob das auch so geht. Das darf er doch gar nicht oder ?

So wie es standardmäßig von VW ist, ist das ok.

Wenn man etwas mehr als losrollt, geht das Bild aus und der Ton bleibt. Dann ist es ja nur noch wie ein normales Autoradio.
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