Markus hat das richtig erkannt!
Das ist eine Nichteinhaltung des Kaufvertrages, von dem du dadurch zurücktreten kannst. Das steht so im BGB und das gilt da, wo du den Vertrag eingegangen bist - in Deutschland.
Du hast also auf jeden Fall das Recht auf deiner bestellten Ware zu bestehen! Setz es auch besser durch, sonst fährst du Jahre lang mit etwas herum, was du genau so nicht wolltest.
Falls du Rechtsschutz hast, würde ich mir aber auf jeden Fall rechtliche Rückendeckung von einem Anwalt holen.
Viel Erfolg!
(22.06.2010 10:17)Schaedel schrieb: [ -> ]Es geht um die automatische Absenkung, wenn Rückwärtsgang drin.
die muss man aber einstellen und im Boardcomputer freigeben, und ganz automatisch ist es auch nicht, man muss ja das knöpschen drehen (sonst wäre es auch scheiß)
Also ich glaub mehr, die wissen einfach net wie es geht
Ich hätte das Auto gar nicht erst übernommen, bevor die nicht entweder das Extra nachgerüstet hätten oder einen Preisnachlass gewährt hätten.
So ist es auch für den Händler schwer, Ansprüche vor VW geltend zu machen, weil es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt, der vor/bei Übergabe bekannt war.
Meine Liste der Extras ist irgendwie mit der Zeit auch immer länger geworden und ich habe auch "Angst", dass etwas vergessen werden könnte. Es passiert sehr selten, aber wenn bei mir z.B. der Tempomat o.ä. fehlen und es nicht original nachrüstbar von deren Seite ist, dürfen die mein Auto direkt behalten.
In den technischen DAten in Ö steht nichts von der Spiegelabsenkung und nichts von PDC vorne.
(22.06.2010 10:25)DMN85 schrieb: [ -> ]Das ist eine Nichteinhaltung des Kaufvertrages
Für diese Aussage müsste man erstmal feststellen, was im Vertrag steht. Nur wenn dort explizit eine vordere PDC und eine autom. Spiegelabseknung aufgelistet ist, ist es Bestandteil des Kaufvertrags. Ansonsten gilt: technische Änderungen vorbehalten.
Und wenn man
glaubt man bestelle eine vordere PDC mit, die es aber beim Scirocco gar nicht gibt, noch nie gegeben hat und wohl auch nie geben wird, dann nützt einem der ganze Vertrag nichts. Für den Glauben ist die Kirche zuständig
EDIT:
so, um die DIskussion abzukürzen - hier der Ausschnitt aus der Preisliste der Österreicher:
Ich les da nur
Heckbereich - und nichts von Spiegeln
Also mein Rocco ist aus Ö und auch die Auflistung von meinem früheren Beitrag betrifft den Konfigurator und die auf der österreischen VW Seite gelisteten Prospekte und Preislisten wobei es in Ö und D unterschiedliche Serienausstattungen gibt.
Die Beifahrerspiegelabsenkung ist jedoch laut
http://www.volkswagen.at/files/at/downlo...10_web.pdf nur im Spiegelpaket enthalten.
Für mich sieht es so aus als würde alles passen!
Das Prob: Du denkst da fehlt was, was aber nach Ö Konfigurator und Prospekt gar nicht drinne ist & was noch viel schlimmer ist, die von deinem Autohaus haben noch weniger Ahnung als du.
Beifahrerspiegelabsenkung beim Rückwärtsfahren nur mit Spiegelpaket
PDC für Vorne beim Scirocco nicht vorhanden
Hallo Leute,
ihr habt recht... das gibts doch gar nicht !
Hab beim Kaufen des Fahrzeuges eine Auflistung aller Extras bekommen und da steht das eben so wie genannt drin (PDC vorne, Spiegelabsenkung) --- Der Händler hat mir beim Besuch am Donnerstag seinen Konfigurator gezeigt und da stand dies ebenfalls drinnen, und diese liste habe ich im Kaufvertrag auch mitbekommen, hier steht eindeutig SA Nummer: 7x7 mit PDC vorne und hinten, Rückfahrkamera, Beifahrspiegelabsenkung ....
Habe jetzt in den Konfigurator geschaut davon ist aber nichts zu sehen...
So verstehe jetzt erstmal nur Bahnhof, und werd heut abend mal mit meinem Händler darüber reden, die Lage wird immer komischer und verzwickter ...
Viele Grüße
Philipp
Na, astrein, wenn die Auflistung Vertragsbestandteil ist, dann lass Dir die Dinge nachrüsten (ist teuer, aufwendig, aber nicht unmöglich) oder lass Dir als 'Entschädigung' eine kostenlose Inspektion oder die Garantieverlängerung geben.
Zitat:Markus hat das richtig erkannt!
Das ist eine Nichteinhaltung des Kaufvertrages, von dem du dadurch zurücktreten kannst. Das steht so im BGB und das gilt da, wo du den Vertrag eingegangen bist - in Deutschland.
Du hast also auf jeden Fall das Recht auf deiner bestellten Ware zu bestehen! Setz es auch besser durch, sonst fährst du Jahre lang mit etwas herum, was du genau so nicht wolltest
Und das ist nicht richtig. VW hat auch das Recht auf Nachbesserung. Wenn man einen Schlafzimmerschrank kauft, wo anstatt eine Spiegeltüre eine normale drin ist, dann kann man auch nicht sagen "Vertrag nicht erfüllt, ich trete zurück"
Im Übrigen
Zitat:Und zwar habe ich meinen Scirocco in Österreich gekauft
Somit greift auch nicht mehr das deutsche Recht
Ich würde mir an deiner Stelle erstmal anhöhren was sie dir anbieten und dann überlegen, ob Du damit leben kannst. Bis jetzt habe ich eigentlich die Erfahrung das VW sehr kulant ist. War ja in 8 Monaten auch schon fünfmal in der Werkstatt ....