Hallo Leute,
ich denke das dürfte alle interessieren. Habe eine Info von direkt von der Volkswagen Kundenbetreuung bekommen in Bezug auf Einbau von Originalzubehör (z. B. Tieferlegungsfedern, etc.)
Hier der original Wortlaut:
Maengel an Fremdaufbauten, Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Maengel am Fahrzeug, die durch diese verursacht wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Das gleiche gilt fuer Zubehoer, welches nicht werkseitig eingebaut und/oder geliefert wurde.
Sven
Also mit anderen Worten,
gibt Volkswagen keine Garantie auf ihre eigenen Teile wenn sie nicht schon ab Werk verbaut waren???
Das ist doch nen Witz!!!!
oh man...das find ich doch mal wieder TOP! :/ das weckt mal wieder vertrauen!
Du hast Garantie auf die Teile, Folgeschäden werden auch ersetzt, die Garantieabwicklung läuft dann aber über Volkswagen Zubehör und nicht über die Werksgarantie.
Ist im Prinzip genau so wie bei Fremdanbietern.
(30.04.2010 21:10)Viper67 schrieb: [ -> ]Du hast Garantie auf die Teile, Folgeschäden werden auch ersetzt, die Garantieabwicklung läuft dann aber über Volkswagen Zubehör und nicht über die Werksgarantie.
Ist im Prinzip genau so wie bei Fremdanbietern.
Na das haben mir die Schlawiner natürlich nicht gesagt ;-)
Volkswagen-Zubehör (Votex) ist halt eine eigene Firma in der Firma.
Nehmen wir mal die Tieferlegungsfedern als Beispiel: Hersteller ist Eibach, es ist jetzt völlig Wurscht ob du die Federn bei VW oder über einen Eibachhändler kaufst, der Garantiegeber bleibt Eibach
Aber für mich bleibt der Garantieabwickler VW, eben dort wo ich sie gekauft hab.
Sehe ich das richtig?
(30.04.2010 20:00)Sven_aus_N schrieb: [ -> ]Hallo Leute,
ich denke das dürfte alle interessieren. Habe eine Info von direkt von der Volkswagen Kundenbetreuung bekommen in Bezug auf Einbau von Originalzubehör (z. B. Tieferlegungsfedern, etc.)
Hier der original Wortlaut:
Maengel an Fremdaufbauten, Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Maengel am Fahrzeug, die durch diese verursacht wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Das gleiche gilt fuer Zubehoer, welches nicht werkseitig eingebaut und/oder geliefert wurde.
Sven
Das ist normal, dass das ausgeschlossen ist. So macht das jeder Hersteller. Nur wer das von einem Vertragspartner einbauen lässt hat auch die Garantie.
Es gibt ja alternativ die Möglichkeit, diese über die "Fremdwerkstatt" zu erlangen.
(01.05.2010 07:00)schnellchen schrieb: [ -> ]Das ist normal, dass das ausgeschlossen ist. So macht das jeder Hersteller. Nur wer das von einem Vertragspartner einbauen lässt hat auch die Garantie.
Es gibt ja alternativ die Möglichkeit, diese über die "Fremdwerkstatt" zu erlangen.
Was aber im Ernstfall der "steinigere" Weg wäre...
Da gebe ich dir absolut Recht