Wird ja wohl nicht umsonst eine Geschwindigkeitsbegrenzung dort sein - und die gilt rund um die Uhr, also 24/7
Da kann man es keinem übel nehmen, dass man dies überwacht/kontrolliert, was ja auch zu den Aufgaben der Herren in grün gehört.
Man muss sich ja nicht pingelig dran halten, überall ist spielreum. Aber wenn man mit 29 zuviel geblitzt wird, also etwa 40 zu schnell unterwegs war, hat das nichts mehr mit sinn oder sinnlos zu tun.
Nenn es mal nicht immer Blitzer sondern Geschwindigkeitskontrolle, dann kommt dir der Sinn dahinter vllt. einfacher vor. Und wie Fuchs schon sagte, ob Tag, nacht oder was auch immer Gesetzte sind Gesetzte und da hält man sich dran. Denk vllt. auch mal in Richtung Lärmbelästigung bei Stadtautobahnen
habs ja auch eingesehen weiß gar nit was ihr alle jetzt mit euren belehrungen wollt
war das erste mal das ich mitm rocco geblitzt wurde und dann gleich richtig
nichts desto trotz bleib ich bei meiner meinung das es sinnvolle und viele unsinnige blitz-standorte in deutschland gibt.
außerdem finde ich fahrer oder fahrerinnen die sich zu 200% an die straßenverkehrsregeln halten aber eigentlich total unsicher beim autofahren sind manchma schlimmer als die, die zu schnell fahren. wie oft sind mir beispielsweise leute (meistens frauen ^^) schon fast reingefahren, weil se die schilder nicht beachten oder nicht nach links oder rechts gucken ^^
oder opis die meinen sie könnten mit 98 noch auto fahren obwohl sie kaum ihr lenkrad noch erkennen können und mit 18 km/h durch die gegend schleichen
So, der erste Strafzettel für dieses Jahr ist da
35€, so wenig war's noch nie
Auch ich halte mich nicht permanent akribisch an die StVO.
Natürlich bin ich auch schon geblitzt worden, keine Frage.
Aber ich moser dann nicht rum und beschimpfe Andere als Schweine, weil die Recht und Gesetz vertreten und ihre Arbeit machen.
Und ja BadBoy82, ich bin in der Tat Beamter und bewege einen Streifenwagen.
Das allerdings hat nichts mit meiner Einstellung zu tun, weil ich zwar nen Streifenwagen fahre, aber kein Polizist bin.
Und zu meiner Signatur, die fand ich lediglich witzig.
Mit 200 durch ne Ortschaft baller ich trotzdem nicht.
Anonymverfügung? Ist das neu in Österreich? Hieß das nicht mal "Organstrafverfügung"? Das Wort schwirrt mir noch so in meinem Kopf rum...
@Fuchs:
Die Diskussion gab's ja schon auf Facebook ... bin da zu 100% auf deiner
Seite, auch wenn ich das Kennzeichen trotzdem "witzig" fand.
Die Kommentare danach waren nicht ok, aber das Kennzeichen war gut.
Aber was schwarzen Humor angeht haben wir Österreicher ja eher eine Britische Mentalität ... sieht man ja auch an den Komikern.
Deine Signatur finde ich aber trotzdem lächerlich
Hab's auch schon mal im Diskussionsthread geschrieben
Und jetzt BTT
(23.01.2012 19:04)Martin der Moardin schrieb: [ -> ]Anonymverfügung? Ist das neu in Österreich? Hieß das nicht mal "Organstrafverfügung"? Das Wort schwirrt mir noch so in meinem Kopf rum...
Ich kenne es nur unter Anonymverfügung ... und darunter sehr gut
Na vielleicht ist's ja nur nen niederösterreichischer/wienerischer Ausdruck...?
(23.01.2012 19:30)Fuchs schrieb: [ -> ]Alles klar!
Ich habe den Spruch aus meiner Signatur gelöscht.
Jetzt kann ich wenigstens weiter klugscheißen, ohne bescheuerte Kommentare zu meiner Sig zu bekommen
ACHTUNG, IRONIE!!!!
Auf die Ironie kann man wohl alles rausreden
(23.01.2012 19:20)Martin der Moardin schrieb: [ -> ]Na vielleicht ist's ja nur nen niederösterreichischer/wienerischer Ausdruck...?
Habe mal gegoogelt und folgendes Gefunden:
Organstrafverfügung ("Organmandat")
• Geldstrafen bis zu einer Höhe von (in der Regel) 36 Euro
• Gegen die Organstrafverfügung können Sie kein Rechtsmittel erheben.
• Bezahlen Sie die festgesetzte Strafe nicht binnen zwei Wochen, wird die Organstrafverfügung gegenstandslos. Es wird Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde erstattet, die eine
Anonymverfügung oder
Strafverfügung erlassen oder das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren einleiten kann. In diesen Fällen kann auch eine höhere Strafe verhängt werden als in der Organstrafverfügung.
Anonymverfügung
• Geldstrafen bis zu 220 Euro
• an keine bestimmte Person
• Gegen die Anonymverfügung können Sie kein Rechtsmittel einlegen. Wenn Sie sich für unschuldig halten, müssen Sie lediglich die Einzahlung des Strafbetrages unterlassen.
• Ist nach dem Ablauf einer Vierwochenfrist keine Zahlung auf dem Konto der zuständigen Stelle eingegangen, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Täterin/der Täter wird ausgeforscht (z.B. durch eine Lenkererhebung). In diesem Fall hat die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer zwei Wochen Zeit, die Lenkerin/den Lenker zu benennen. Gegen diese Person kann dann entweder eine Strafverfügung erlassen oder ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. In diese Fällen kann auch eine höhere als die in der Anonymverfügung festgesetzte Strafe verhängt werden
Als letztes gibt es dann noch die
Strafverfügung
Quelle