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Normale Version: Auto und GEZ
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Blacksvs

Hallo, da ich mit meiner Freundin zusammen lebe und sie schon GEZ bezahlt und auch ein Auto hat, frage ich mich ob ich für mein Auto das wohl im November bekommen werde selber GEZ bezahlen muß da wir beide Autos gemeinsam nutzen bzw. nutzen werden.
Wie seht ihr das oder wisst ihr mehr?
Hier mal ein paar Links
http://www.janolaw.de/janocall_aktuell/r...ehr_5.html

http://www.kanzlei.biz/nc/medienrecht/08...?tx_ttnews[backPid]=&tx_ttnews_pi1[rate]=1]kanzlei.biz

http://www.ratgeberrecht.eu/verbrauch-ak...chaft.html

http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rec...os=0&anz=1
Hab mir die Links jetzt nicht durchgeschaut weil ich auf Arbeit dazu grade kaum Freiraum habe, aber normalerweise ist das Fahrzeughalterabhängig bzw. von dem dem das anzumeldende Gerät gehört nicht vom Nutzer. Nur weil dich jemand Zuhause besucht musser ja nicht die GEZ für deinen Fernseher oder Radio zahlen wenn ihr Film guckt oder Musik hört.Wink Viel anders wirds bei Fremdnutzung vom Auto auch nicht sein.
Seid ihr ein Haushalt? Dann zahlt ihr auch nur 1x

Blacksvs

Ja sind wir. Teilen alles, ausser Zahnbürste und Bekleidung.Big Grin
Die waren schon öfter mal an unserer Tür, weil ich vor Jahren mal ein Auto hatte.
Aber was mache ich wenn die "Affen" mal wieder vor unserer Tür stehen?
Gar nichts - du musst die nämlich nicht reinlassen Big Grin
Das stimmt aber nicht so ganz mit der Anmeldung. Ich wohne ebenfalls mit meiner Freundin zusammen. Wir besitzen beide ein Auto. Sie muss für ihr eigenes Auto auch die Gebühren für ihr Radio zahlen. (habe lange mit der GEZ geschrieben und telefoniert) Das ist so.

Ich zitiere mal die GEZ: "In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt."

jetzt das Wichtige:"Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Radio-/Fernsehempfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden"
(20.09.2009 18:39)Andi81 schrieb: [ -> ]Das stimmt aber nicht so ganz mit der Anmeldung. Ich wohne ebenfalls mit meiner Freundin zusammen. Wir besitzen beide ein Auto. Sie muss für ihr eigenes Auto auch die Gebühren für ihr Radio zahlen. (habe lange mit der GEZ geschrieben und telefoniert) Das ist so.

Ich zitiere mal die GEZ: "In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt."

jetzt das Wichtige:"Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Radio-/Fernsehempfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden"

Sach ich ja Big Grin

Blacksvs

Aber nur weil das Fahrzeug auf meinen Namen angemeldet ist, muß es doch nicht heissen das es mir alleine gehört.
Lese mal die Links duch, da steht ds Gegenteil, zumindest verstehe ich das so.
Meiner Meinung nach würde ich eher das Glauben was ich aus anderen legitimen Quellen erfahre als das was die GEZ sagt.
Denn die wollen ja die Kohle.
Zitat:04.06.2009: GEZ-GEBÜHR FÜRS AUTORADIO


Der Fall:

Anruferin lebt in nichtehelicher Gemeinschaft mit ihrem Lebenspartner zusammen und hat die im Haushalt vorhandenen Radio- und TV-Geräte auf ihren Namen bei der GEZ angemeldet. Nach dem Besuch eines GEZ-Beauftragten erhielt ihr Partner nun eine Anmeldebestätigung mit der Aufforderung, Gebühren für das Radio in seinem Pkw zu zahlen. Begründung: Die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte, u.a. auch in Pkws, gelte nur für Ehepaare. Daher seien die Anruferin und ihr Partner gesondert zu Gebühren heranzuziehen. Fordert die GEZ die Gebühren zu Recht?

Mein Rat:

Nein, denn es kommt nicht darauf an, wer sich bei der GEZ angemeldet hat, sondern wer das Gerät tatsächlich nutzt und besitzt und somit zum Empfang bereithält. Da die Geräte im geschilderten Fall gemeinschaftlich bereitgehalten werden, muss der nichteheliche Lebenspartner keine zusätzliche Gebühr entrichten (so in einer neueren Entscheidung das VG Hamburg, Az.: 10 K 281/08).

Die Anruferin sollte daher gegen den Gebührenbescheid Widerspruch einlegen und, im Falle einer ablehnenden Entscheidung der GEZ, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
GEZ NICHT ZAHLEN sag ich immer. Das sind abzocker.
Meine Bekannte arbeitet da und sagt das selbst.
Bußgelder gibt es nicht und die haben auch keine Berechtigung zu irgendwas.
Die Drohen nur immer.
Nichts unterschreiben. Die drehen einen alles an.
Wer sagt denn, dass das dein Auto ist?^^

Ich weiß nicht ob die an der KFz Stelle Halter erfragen können/dürfen.
Wenn nicht, dann darfst du halt nur vor Fremden nicht behaupten dass es dein Auto ist.^^
Referenz-URLs