ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3

Normale Version: Diesel-Abgasskandal - Vergleich oder Klage?
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Hey zusammen,

ich wollte mal mit euch über den Diesel-Abgasskandal bzw. den Scirocco reden. Meiner ist ein TDI 2.0, Baujahr 2010, wo von VW die manipulierte Abgas-Software genutzt wurde.
Gekauft hatte ich meinen Scirocco gebraucht Ende Dezember 2011. Inzwischen habe ich bald 200.000 km mit ihm gefahren.

Im Januar 2017 hab ich damals dann das Softwareupdate bezüglich des Motorsteuergeräts NOx von Volkwagen im Zuge der Rückrufaktion aufspielen lassen.

Letztes Jahr habe ich mich dann der Musterfeststellungsklage der vzbv angeschlossen. Rausgekommen ist ja nun eine Vergleichszahlung für betroffene Kunden bzw. Kläger der Muterfeststellungsklage.

In meinem Fall wären das 2321 € die ich von Volkwagen bekommen würde.

Jetzt steh ich vor der Entscheidung: Annehmen, oder eine private Klage starten?

Ich selber mag meinen Scirocco weiterhin sehr, auch wenn ich selber nicht daran bastel oder sonstiges, ich fahre ihn einfach, mache weiterhin regelmäßig Inspektionen oder Reparaturen, behandel ihn pfleglich und hätte prinzipiell nichts dagegen, ihn noch weitere 100.000 km oder mehr weiterzufahren Big Grin

Am 05. Mai wird ein Urteil eines Klägers beim BGH erwartet. Die letzte Instanz davor hatte entschieden, dass er den Kaufpreis zurückbekommt, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für Volkwagen. Jedoch wurden Deliktzinsen zugesprochen.
Auf meinen Fall umgerechnet, könnte ich im Fall einer Klage mit identischem Urteil zwischen 10.000 - 13.000 € erwarten, jedoch wäre dann mein Wagen natürlich weg und der würde an VW zurück gehen.

Sollte das Urteil des BGH noch verbraucherfreundlicher ausgehen (ein paar Gerichte haben wohl in den letzten Jahren so entschieden), könnte man sogar die gesamte Kaufsumme zurück erhalten, zuzüglich der Zinsen. Dann wäre das natürlich für mich als Verbraucher eine Art "Jackpot". Aber darauf spekuliere ich nicht, da ich dieses Urteil für sehr unwahrscheinlich halte. Nach meinem Denken habe ich ja wirklich einen Vorteil gehabt in den ganzen Jahren und konnte mit meinem Scirocco fahren. Rein logisch darüber nachgedacht, würde ich es also nicht als ungerecht empfinden, wenn mir ein Nutzen abgezogen würde. Aber gut, das entscheiden hier ja Gerichte Wink

Im schlechtesten, wenn auch unwahrscheinlichen Fall, könnte der BGH eine Nutzungsentschädigung VW zursprechen, aber auch mir keine Zinsen zusprechen. Dann würde ich nur noch den Restwert des Wagens erhalten, und im Gegenzug das Auto an VW zurückgeben. Das würde meiner Meinung nach sich absolut nicht lohnen, da würde ich ihn lieber weiterfahren und irgendwann später Privat verkaufen.

Ich weiss nicht wie sich das Thema der Umweltzonen usw. noch ausweiten wird in Zukunft, und ob ich da auf der sicheren Seite fahre mit meinem Scirocco, sprich ob ich in den nächsten Jahren noch überall hin fahren kann, oder die Räume dafür stärker eingegrenzt werden. Das wäre natürlich eventuell ein Punkt dafür, den Wagen doch eher an VW zurück zu geben.

Was ist eure Meinung dazu, würdet ihr den Wagen behalten, die Vergleichszahlung annehmen und gut ist? Oder lieber selber klagen, und dann wahrscheinlich eine Rückgabe des Wagens erstreiten und dafür den Wagenwert + Zinsen erhalten, um dieses Geld dann in ein neues Auto zu stecken?

Entscheiden muss ich mich nun bis zum 20.04., denn ab da bleibt dann nur noch der Klageweg, die Annahme des Vergleichsangebotes von VW endet dann.
Klagen wäre für mich finanziell gesehen ohne Risiko, da ich eine Rechtsschutzversicherung besitze.

LG
Also....
Ich hätte garnicht erst geklagt bzw mich irgendwem angeschlossen.
Okay, Du hast es getan.
Jetzt würde ich lieber den Spatz nehmen als auf die Taube zu hoffen.
Ich glaube nicht, dass in den nächsten zwei Jahren sich viel ändert was Umwelt- bzw Dieselzonen betrifft.
Wenn du deinen Rocco magst, behalte ihn und freu dich über das Geld.
Ich hab mich ebenfalls der Musterfeststellungsklage angeschlossen und über das Portal den Vergleich angenommen. (Bei mir waren es aber 2597,- €).

Ich sehe es als eine Art Ausgleichszahlung durch die Image-Schädigung des Diesels und den damit einhergehenden schnelleren Wertverlust im Vergleich zu den Benzinern.

Natürlich hast du die Chance mehr zu bekommen. Dafür hast du dann allerdings auch mehr Stress und Zeit an der Backe. Und ein höheres Risiko. Auch Anwaltskosten sind nicht zu unterschätzen, ohne den geht es nämlich nicht.
Ich hab mir gedacht: Für 2 kleine/einfache Formulare die ich dafür ausgefüllt habe -ohne das geringste Kostenrisiko-, etwa 15 % meines Kaufpreises zurück zu bekommen ist für mich n guter deal.
Muss jeder für sich selber entscheiden. Smile
Ich hab meinen leider in 2016 gekauft und gehe komplett leer aus... Sad
Hey, danke für Eure Antworten!

Ja, es stimmt dass man dadurch mehr Stress und Zeit hat bzw. investieren muss. Anwaltskosten und Gerichtskosten entstehen, das stimmt auch. Würde ich auch nicht überlegen zu machen, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte Wink

Der BGH entscheidet halt im Mai über einen Fall, und es wird spannend was dabei heraus kommt. Es ist ein Risiko was man entweder eingeht, oder nicht.

Ich denke jedoch dass ich lieber meinen Scirocco weiter fahre, als ihn dann gezwungenermaßen nach einem Urteil zurückgeben zu müssen. Klar, wenn entschieden würde man bekommt die gesamte Kaufsumme + Zinsen, wäre es für einen selbst keine Frage dass das ein Angebot wäre, was man nicht ausschlagen kann.

Auf der anderen Seite entsteht dadurch auch viel Schaden für VW, und ich bin in dieser ganzen Umweltthematik was "Umweltzonen" und sowas betrifft eh sehr skeptisch und halte davon nichts, daher würde ich eine Klage gegen VW nicht aus Überzeugung antreten, sondern nur aus persönlichem Nutzen eines eventuell hohen Profits. Wohlgleich Betrug ein Betrug bleibt den VW nunmal begangen hat rechtlich, egal wie man persönlich dazu steht...


@downquark
Ja, für dich würde nur eine individuelle Klage möglich sein, denn einige Anwälte vertreten die Auffassung, dass auch Leute die nach dem 31.12.2015 ihren Wagen gekauft haben, Ansprüche stellen können. Aber natürlich wollen Anwälte immer sehr gerne vors Gericht ziehen, davon leben sie schliesslich Big Grin Also würde ich mir da, wäre ich an deiner Stelle (oder vor allem ohne Rechtsschutzversicherung), auch nicht so große Hoffnungen machen, und wohl auch keine Klage versuchen.

Ich werde noch etwas drüber nachdenken, aber es ist gut möglich dass ich das Vergleichsangebot annehmen werde, denn wie ihr schon sagtet, habe ich dann Ruhe mit der Sache, fahre meinen Wagen einfach weiter, und muss nicht noch Gerichtstermine usw. durchlaufen, mit ungewissem Ausgang.
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