10.04.2020, 08:22
Hey zusammen,
ich wollte mal mit euch über den Diesel-Abgasskandal bzw. den Scirocco reden. Meiner ist ein TDI 2.0, Baujahr 2010, wo von VW die manipulierte Abgas-Software genutzt wurde.
Gekauft hatte ich meinen Scirocco gebraucht Ende Dezember 2011. Inzwischen habe ich bald 200.000 km mit ihm gefahren.
Im Januar 2017 hab ich damals dann das Softwareupdate bezüglich des Motorsteuergeräts NOx von Volkwagen im Zuge der Rückrufaktion aufspielen lassen.
Letztes Jahr habe ich mich dann der Musterfeststellungsklage der vzbv angeschlossen. Rausgekommen ist ja nun eine Vergleichszahlung für betroffene Kunden bzw. Kläger der Muterfeststellungsklage.
In meinem Fall wären das 2321 € die ich von Volkwagen bekommen würde.
Jetzt steh ich vor der Entscheidung: Annehmen, oder eine private Klage starten?
Ich selber mag meinen Scirocco weiterhin sehr, auch wenn ich selber nicht daran bastel oder sonstiges, ich fahre ihn einfach, mache weiterhin regelmäßig Inspektionen oder Reparaturen, behandel ihn pfleglich und hätte prinzipiell nichts dagegen, ihn noch weitere 100.000 km oder mehr weiterzufahren
Am 05. Mai wird ein Urteil eines Klägers beim BGH erwartet. Die letzte Instanz davor hatte entschieden, dass er den Kaufpreis zurückbekommt, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für Volkwagen. Jedoch wurden Deliktzinsen zugesprochen.
Auf meinen Fall umgerechnet, könnte ich im Fall einer Klage mit identischem Urteil zwischen 10.000 - 13.000 € erwarten, jedoch wäre dann mein Wagen natürlich weg und der würde an VW zurück gehen.
Sollte das Urteil des BGH noch verbraucherfreundlicher ausgehen (ein paar Gerichte haben wohl in den letzten Jahren so entschieden), könnte man sogar die gesamte Kaufsumme zurück erhalten, zuzüglich der Zinsen. Dann wäre das natürlich für mich als Verbraucher eine Art "Jackpot". Aber darauf spekuliere ich nicht, da ich dieses Urteil für sehr unwahrscheinlich halte. Nach meinem Denken habe ich ja wirklich einen Vorteil gehabt in den ganzen Jahren und konnte mit meinem Scirocco fahren. Rein logisch darüber nachgedacht, würde ich es also nicht als ungerecht empfinden, wenn mir ein Nutzen abgezogen würde. Aber gut, das entscheiden hier ja Gerichte
Im schlechtesten, wenn auch unwahrscheinlichen Fall, könnte der BGH eine Nutzungsentschädigung VW zursprechen, aber auch mir keine Zinsen zusprechen. Dann würde ich nur noch den Restwert des Wagens erhalten, und im Gegenzug das Auto an VW zurückgeben. Das würde meiner Meinung nach sich absolut nicht lohnen, da würde ich ihn lieber weiterfahren und irgendwann später Privat verkaufen.
Ich weiss nicht wie sich das Thema der Umweltzonen usw. noch ausweiten wird in Zukunft, und ob ich da auf der sicheren Seite fahre mit meinem Scirocco, sprich ob ich in den nächsten Jahren noch überall hin fahren kann, oder die Räume dafür stärker eingegrenzt werden. Das wäre natürlich eventuell ein Punkt dafür, den Wagen doch eher an VW zurück zu geben.
Was ist eure Meinung dazu, würdet ihr den Wagen behalten, die Vergleichszahlung annehmen und gut ist? Oder lieber selber klagen, und dann wahrscheinlich eine Rückgabe des Wagens erstreiten und dafür den Wagenwert + Zinsen erhalten, um dieses Geld dann in ein neues Auto zu stecken?
Entscheiden muss ich mich nun bis zum 20.04., denn ab da bleibt dann nur noch der Klageweg, die Annahme des Vergleichsangebotes von VW endet dann.
Klagen wäre für mich finanziell gesehen ohne Risiko, da ich eine Rechtsschutzversicherung besitze.
LG
ich wollte mal mit euch über den Diesel-Abgasskandal bzw. den Scirocco reden. Meiner ist ein TDI 2.0, Baujahr 2010, wo von VW die manipulierte Abgas-Software genutzt wurde.
Gekauft hatte ich meinen Scirocco gebraucht Ende Dezember 2011. Inzwischen habe ich bald 200.000 km mit ihm gefahren.
Im Januar 2017 hab ich damals dann das Softwareupdate bezüglich des Motorsteuergeräts NOx von Volkwagen im Zuge der Rückrufaktion aufspielen lassen.
Letztes Jahr habe ich mich dann der Musterfeststellungsklage der vzbv angeschlossen. Rausgekommen ist ja nun eine Vergleichszahlung für betroffene Kunden bzw. Kläger der Muterfeststellungsklage.
In meinem Fall wären das 2321 € die ich von Volkwagen bekommen würde.
Jetzt steh ich vor der Entscheidung: Annehmen, oder eine private Klage starten?
Ich selber mag meinen Scirocco weiterhin sehr, auch wenn ich selber nicht daran bastel oder sonstiges, ich fahre ihn einfach, mache weiterhin regelmäßig Inspektionen oder Reparaturen, behandel ihn pfleglich und hätte prinzipiell nichts dagegen, ihn noch weitere 100.000 km oder mehr weiterzufahren
Am 05. Mai wird ein Urteil eines Klägers beim BGH erwartet. Die letzte Instanz davor hatte entschieden, dass er den Kaufpreis zurückbekommt, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für Volkwagen. Jedoch wurden Deliktzinsen zugesprochen.
Auf meinen Fall umgerechnet, könnte ich im Fall einer Klage mit identischem Urteil zwischen 10.000 - 13.000 € erwarten, jedoch wäre dann mein Wagen natürlich weg und der würde an VW zurück gehen.
Sollte das Urteil des BGH noch verbraucherfreundlicher ausgehen (ein paar Gerichte haben wohl in den letzten Jahren so entschieden), könnte man sogar die gesamte Kaufsumme zurück erhalten, zuzüglich der Zinsen. Dann wäre das natürlich für mich als Verbraucher eine Art "Jackpot". Aber darauf spekuliere ich nicht, da ich dieses Urteil für sehr unwahrscheinlich halte. Nach meinem Denken habe ich ja wirklich einen Vorteil gehabt in den ganzen Jahren und konnte mit meinem Scirocco fahren. Rein logisch darüber nachgedacht, würde ich es also nicht als ungerecht empfinden, wenn mir ein Nutzen abgezogen würde. Aber gut, das entscheiden hier ja Gerichte
Im schlechtesten, wenn auch unwahrscheinlichen Fall, könnte der BGH eine Nutzungsentschädigung VW zursprechen, aber auch mir keine Zinsen zusprechen. Dann würde ich nur noch den Restwert des Wagens erhalten, und im Gegenzug das Auto an VW zurückgeben. Das würde meiner Meinung nach sich absolut nicht lohnen, da würde ich ihn lieber weiterfahren und irgendwann später Privat verkaufen.
Ich weiss nicht wie sich das Thema der Umweltzonen usw. noch ausweiten wird in Zukunft, und ob ich da auf der sicheren Seite fahre mit meinem Scirocco, sprich ob ich in den nächsten Jahren noch überall hin fahren kann, oder die Räume dafür stärker eingegrenzt werden. Das wäre natürlich eventuell ein Punkt dafür, den Wagen doch eher an VW zurück zu geben.
Was ist eure Meinung dazu, würdet ihr den Wagen behalten, die Vergleichszahlung annehmen und gut ist? Oder lieber selber klagen, und dann wahrscheinlich eine Rückgabe des Wagens erstreiten und dafür den Wagenwert + Zinsen erhalten, um dieses Geld dann in ein neues Auto zu stecken?
Entscheiden muss ich mich nun bis zum 20.04., denn ab da bleibt dann nur noch der Klageweg, die Annahme des Vergleichsangebotes von VW endet dann.
Klagen wäre für mich finanziell gesehen ohne Risiko, da ich eine Rechtsschutzversicherung besitze.
LG