27.07.2017, 01:10
Hallo zusammen,
ich plane meinen Rocco (BJ 2009) tieferzulegen. Derweil würde ich mir ein Gewindefahrwerk holen, mit dem ich dann auch tiefer als 35 mm schrauben würde.
Laut Teilegutachten ist eine Tieferlegung, die vorne 35mm überschreitet, nur unter Auflagen erlaubt.
Wie sieht das hier mit der rechtlichen Sache aus, wenn man tiefer als 35mm fährt? Erlischt dann die ABE und somit im absoluten worst case auch der Versicherungsschutz?
Auflagen kann man beispielweise hier auf Seite 8nachlesen:
http://docs.kwsuspension.de/ga-STGFw-800...031-15.pdf
Grüße maraldsen
ich plane meinen Rocco (BJ 2009) tieferzulegen. Derweil würde ich mir ein Gewindefahrwerk holen, mit dem ich dann auch tiefer als 35 mm schrauben würde.
Laut Teilegutachten ist eine Tieferlegung, die vorne 35mm überschreitet, nur unter Auflagen erlaubt.
Wie sieht das hier mit der rechtlichen Sache aus, wenn man tiefer als 35mm fährt? Erlischt dann die ABE und somit im absoluten worst case auch der Versicherungsschutz?
Auflagen kann man beispielweise hier auf Seite 8nachlesen:
http://docs.kwsuspension.de/ga-STGFw-800...031-15.pdf
Grüße maraldsen