13.05.2017, 23:26
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Auch wenn Du nicht im Marktplatz gepostet hast wie es sich eigentlich gehört, hast Du mal locker gegen die Regeln verstossen.
§ 3 Wann bin ich berechtigt den Markplatz zu verwenden?
I. Berechtigungen
Um den Markplatz zu verwenden benötigt man mindestens 50 Beiträge UND gleichzeitig mind. 6 Monate Mitgliedschaft
Für Verlinkungen zu Ebay-Auktionen oder Ebay-Kleinanzeigen werden mindestens 250 Posts benötigt.
Die Marktplatznutzung ist nur ohne aktive Verwarnungen gestattet.
II. Verstöße gegen Berechtigungen unter I. werden kommentarlos entfernt.
Eine Verwarnung ist deshalb die Folge
Auch wenn Du nicht im Marktplatz gepostet hast wie es sich eigentlich gehört, hast Du mal locker gegen die Regeln verstossen.
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I. Berechtigungen
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Für Verlinkungen zu Ebay-Auktionen oder Ebay-Kleinanzeigen werden mindestens 250 Posts benötigt.
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II. Verstöße gegen Berechtigungen unter I. werden kommentarlos entfernt.
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