ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3

Normale Version: Wurde gestern gelasert, Fehlmessung!?
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Hallo!

Ich bin gestern eine Straße entlang gefahren...
Nach einer leichten Linkskurve sieht man immer schon das Ortsausgangsschild, ist aber noch ein wenig weg..

Ich hab dann extra noch rechts auf den Hof geguckt, da stehen oft die Grünen und blitzen..

Da bin ich so 55km/h gefahren...

Als ich kurz vor dem Ortsausgangsschild war, habe ich ein wenig beschleunigt, bis ich auf einmal auf der linken Seite die Polizisten gesehen habe mit einem Lasergerät.
Der Polizist stand ca. 30m vor dem Ortsausgangsschild würd ich schätzen...
Ich und mein Beifahrer haben sofort aus Reflex (OHNE ZU BREMSEN!) auf den Tacho geguckt und wir haben beide 70 - 71km/h l.T. gelesen..

Also ich wusst, dass ich ca. 20km/h zu schnell war... Der Tacho geht ca. 5km/h vor und dann noch Toleranz... Nicht so schlimm dachte ich...

Ich wurde dann zurück in eine Seitenstraße geschickt, wo die anderen Beamten standen... Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich mit 77km/h gelasert worden bin.
Das würde im Anzeigenbereich liegen, für mich eine Probezeitverlängerung bedeuten, 1 Punkt, 80 Euro und einen Monat Fahrverbot.

Ich sagte ihm, dass dies nicht sein könnte, da ich in dem Moment auf dem Tacho 70km/h gelesen habe..

Er meinte nur, dass sie auf ihre Technik vertrauen und ich könnte dann Einspruch einlegen, wenn ich die Anzeige bekomme.

Mir wurde zu keiner Zeit das Messergebnis gezeigt oder sowas..

Jetzt habe ich mit der Anwaltshotline von meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert. Die sind der Meinung, dass ich wenig Chancen habe, da wieder rauszukommen, aber ich soll es versuchen und zum Anwalt gehen, wenn ich möchte.

Ich weiß wirklich 100%, dass ich nicht so schnell war, denn für gemessene 77km/h müsste ich knapp Tacho 85 gefahren sein... Das schaff ich auf den paar Metern im 4. Gang gar nicht...

Was sagt ihr? Mir reicht schon ne Minderung um 4km/h, damit ich keine Probezeitverlängerung bekomme und den ganzen Scheiß...

Ich meine, wenn ich wirklich so schnell gefahren wäre, würd ich mir in den Arsch beißen, es hinnehmen und dafür gerade stehen, aber ich bin ja eben nicht so schnell gefahren...

Mein Problem ist nur, wenn ich Einspruch einlege und verliere muss ich möglicherweise noch mehr zahlen und ich habe 150 Euro SB bei der Rechtsschutz..

Irgendwer von euch eine Idee?
tach

ich denke, dass ein einspruch und/oder eine eventuelle Klage keine Aussicht auf Erfolg haben. Problem ist, dass du beweisen musst, dass du tatsächlich langsamer warst als das gemessene Ergebnis oder die Messgenauigkeit anzweifeln.
Die Beweise werden dir jedoch nicht gelingen, da der Beweis zu 1. dir unmöglich sein wird und dein Zweifel vor Gericht kaum Beachtung finden wird, da die geeichten Geschwindigkeitsmessgeräte vor Gericht beweisverwertbar sind.

Ich an deiner Stelle würde keine rechtlichen Schritte unternehmen, da mir das Prozesskstenrisiko zu hoch wäre.
ich habe mal gehört, dass man sich das eichprotokoll des "messgerätes" zeigen lassen soll!
also auf die anzeige warten, dann einspruch einlegen und das eichprotokoll anfordern....!
schau doch mal was google dazu sagt, weil in letzter zeit stand viel in den medien zum thema lasern! Wink
Was wichtig wäre, welches Messgerät verwendet wurde. Denn falls kein Videobeweis vorliegt und neben/vor dir ein anderes Fahrzeug fuhr kann genauso gut ein anderes Auto gemessen worden sein. Das gleiche kann sein, wenn ein Auto entgegen kam. Da hätte es die messstrecke durchfahren.

Hast du eine Kopie vom Protokoll bekommen?

Vor gericht wird auch noch wichtig sein, ob dein Beifahrer mit dir verwandt oder verschwägert ist.
Vielleicht hilft dir der Link mir persönlich wären die 150EUR egal ich würd dagegen gehen

http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/...24_1.phtml
Ich hab auch schon oft gelesen und gehört das die dinger nicht so genau sind.
Wenn du dir 100% sicher bist geh dagen an.
Ich finde man läst sich viel zu viel gefallen vom Staat. Ist reine Abzocke!! AngryAngry
(03.09.2009 16:20)Alex2501 schrieb: [ -> ]Was wichtig wäre, welches Messgerät verwendet wurde. Denn falls kein Videobeweis vorliegt und neben/vor dir ein anderes Fahrzeug fuhr kann genauso gut ein anderes Auto gemessen worden sein. Das gleiche kann sein, wenn ein Auto entgegen kam. Da hätte es die messstrecke durchfahren.

Hast du eine Kopie vom Protokoll bekommen?

Vor gericht wird auch noch wichtig sein, ob dein Beifahrer mit dir verwandt oder verschwägert ist.


Hi!

Der Beifahrer ist weder verwandt noch verschwägert.. Wink

Das ironische ist: mir kam ein Auto entgegen, ein Streifenwagen... Big Grin

Ich bin da eben nochmal langgefahren und ich frage mich echt, wie der mich überhaupt gelasert hat... Genau da, wo der stand, sind 3 große Bäume und zwei Leitpfosten, auf der anderen Seite ist überall Hecke, die sich vom Wind bewegt...

Der Streifenwagen kam mir zwar kurz bevor man mich rausgewunken hat entgegen, aber ich denke die Dinger messen ja auf eine gewisse Distanz, das könnte gerade so hinkommen, dass die noch das Heck vom Streifenwagen mitgenommen haben.. ^^
naja

bin mir da zwar nicht 100% sicher, aber ich dachte immer, dass die einen gewissen abstand vom ortsschild einhalten müssen ...
kann dir aber nicht sagen, obs 50m oder 150m sein müssen.

ich wohn hier aufm land und da gibts ortschaften durch die nur 1ne straße geht und oft geradeaus und da gibts ne ortschaft, durch die ca eine 400m lange straße verläuft ... der Blitzer steht da immer genau in ortsmitte (wegem dem mindestabstand)

kannst ja mal nachhaken, evtl hätten die dich da ja garnicht lasern dürfen ?!!?
(04.09.2009 07:08)Ghost schrieb: [ -> ]naja

bin mir da zwar nicht 100% sicher, aber ich dachte immer, dass die einen gewissen abstand vom ortsschild einhalten müssen ...
kann dir aber nicht sagen, obs 50m oder 150m sein müssen.

ich wohn hier aufm land und da gibts ortschaften durch die nur 1ne straße geht und oft geradeaus und da gibts ne ortschaft, durch die ca eine 400m lange straße verläuft ... der Blitzer steht da immer genau in ortsmitte (wegem dem mindestabstand)

kannst ja mal nachhaken, evtl hätten die dich da ja garnicht lasern dürfen ?!!?
das meine ich auch SO in erinnerung gehabt zu haben!!
(04.09.2009 10:30)marv23 schrieb: [ -> ]
(04.09.2009 07:08)Ghost schrieb: [ -> ]naja

bin mir da zwar nicht 100% sicher, aber ich dachte immer, dass die einen gewissen abstand vom ortsschild einhalten müssen ...
kann dir aber nicht sagen, obs 50m oder 150m sein müssen.

ich wohn hier aufm land und da gibts ortschaften durch die nur 1ne straße geht und oft geradeaus und da gibts ne ortschaft, durch die ca eine 400m lange straße verläuft ... der Blitzer steht da immer genau in ortsmitte (wegem dem mindestabstand)

kannst ja mal nachhaken, evtl hätten die dich da ja garnicht lasern dürfen ?!!?
das meine ich auch SO in erinnerung gehabt zu haben!!

http://www.radarforum.de/forum/lofiversi...30326.html Wink
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