21.03.2016, 11:52
Hallo ihr Lieben,
ich wurde am Samstag von einer Zivilstreife aus dem Verkehr gezogen.
Fahrzeug wurde begutachtet - Ende vom Lied: Zu wenig Bodenfreiheit: weniger als 7 cm unterm Querlenker.
Jetzt habe ich recherchiert und konnte mit diesem Wert NICHTS ANFANGEN.
Wo kommen diese 7 cm her?
Auszug StVZO:
Das sagt das FAQ des TSA's:
http://www.tuningszeneanwalt.com/die-dat...ferlegung/
Also warum kann dies bemängelt werden?
Ich finde keinerlei rechtliche Grundlage.
Weiterfahrt ist untersagt und auf der Mängelkarte steht, dass ich die 7cm herstellen soll. Frist bis zum 01.04.
Kennt sich hier jemand damit aus?
ich wurde am Samstag von einer Zivilstreife aus dem Verkehr gezogen.
Fahrzeug wurde begutachtet - Ende vom Lied: Zu wenig Bodenfreiheit: weniger als 7 cm unterm Querlenker.
Jetzt habe ich recherchiert und konnte mit diesem Wert NICHTS ANFANGEN.
Wo kommen diese 7 cm her?
Auszug StVZO:
Zitat:In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen.
Damit gelten die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und Straßenbau.
Das sagt das FAQ des TSA's:
http://www.tuningszeneanwalt.com/die-dat...ferlegung/
Also warum kann dies bemängelt werden?
Ich finde keinerlei rechtliche Grundlage.
Weiterfahrt ist untersagt und auf der Mängelkarte steht, dass ich die 7cm herstellen soll. Frist bis zum 01.04.
Kennt sich hier jemand damit aus?