aber wenn ich den schalter auf an stehen lasse, leuchtet doch die ganze zeit das standlicht oder kann ich das im gegenzug auscodieren lassen?
so die ersten codierungen gemacht
ist ja mal einfach ..solange es nur muss Licht geht
also jetzt ist das Abbiegelicht mit den Neblern an, das Tagfahrlicht leuchten mit 70% und geht bei gezogener Handbremse aus!
So jetzt aber noch eine Frage! Da ich das US-Standlicht an habe habe ich gesehen man kann das auch hinten an machen .. finde es ganz cool da es noch keiner hat (denke ich jedenfalls
)
ich habe es wie Vorne auf 14% eingestellt ABER ist das aber überhaupt in D. erlaubt?!?!?!
(14.11.2010 17:42)Danny838 schrieb: [ -> ]aber wenn ich den schalter auf an stehen lasse, leuchtet doch die ganze zeit das standlicht oder kann ich das im gegenzug auscodieren lassen?
nein kannst du nicht, du stellst den Schalter ja auf "an" um den Auto zu sagen dass es Nacht ist und somit die CH/LH Funktionen zu aktivieren die logischer Weise nur Nachts Sinn machen, warum also sollte man Nachts das Standlicht aus machen wenn doch eh das Abblendlicht an ist...??.....
Zitat:So jetzt aber noch eine Frage! Da ich das US-Standlicht an habe habe ich gesehen man kann das auch hinten an machen .. finde es ganz cool da es noch keiner hat (denke ich jedenfalls Big Grin )
ich habe es wie Vorne auf 14% eingestellt ABER ist das aber überhaupt in D. erlaubt?!?!?!
nein, da du keine amerikanische Zulassung auf den Rocco hast
genausowenig wie die Positionsleuchten als TFL zu benutzen
hm ok dann nehme ich es doch lieber wieder raus! ....
Aber dann dürfte ich es vorne ja auch nicht nutzen ... da ist aber die 14% Regel erlaubt?!
Nimm es bitte wieder raus. Hatte es auch schon drin!
Sobald du bremst leuchten die Blinker mit voller Leistung!
Echt .. oh na das soll ja nun gar nicht sein! DANKE für den Tipp!!!
nein die 14% vorne sind genauso wenig erlaubt
Das verstehe ich nun gar nicht ... hatten nicht mal jemand gesagt das es erlaubt ist? BIS 14%
Nein, da die Blinker NICHT als Begrenzungslicht zugelassen sind und dementsprechend auch keine passende E-Nummer haben.
Volvo hat z.B. gesonderte Leuchten, oder der BMW E60/61 ein Prüfzeichen für die Funktion.
(14.11.2010 20:48)Knarf86 schrieb: [ -> ]Das verstehe ich nun gar nicht ... hatten nicht mal jemand gesagt das es erlaubt ist? BIS 14%
laus stvo darf kein gelbes licht ohne sondergenehmigung nach vorne leuchte auser blinken..
bei bmw zB sitzen die blinker so dass deren standlicht zur seite leuchtet als begrenzungsleuchte - geschickt die regel umgangen..
war beim tüv und hatte da extra nochmal gefragt, ist definitiv nicht erlaubt.