Hey,
habe in der SuFu nur ein Thema gefunden, welches zu meiner Frage leider nicht passt.
Weiß jemand was genaueres zur rechtlichen Handhabung von UBB?
Darf ich die bei stehendem Fahrzeug mit Zündung aus einschalten?
Ist schon der Einbau der UBB verboten?
Hat ggf. jemand eine Verbaut und hat Erfahrungen damit gemacht?
Lg
Im Stand ist die Beleuchtung meines Wissens nach nicht verboten.
Anbauen darfst du sie auch aber sie muss so verbaut werden das du sie nicht während der Fahrt anmachen kannst und muss auch während der Fahrt ausgeschaltet sein.
Es gab zu Hype Zeiten Sets mit E-Prüfzeichen.
Hab mich damit noch nie beschäftigt aber ich denke Insane hat mit den Anforderungen Recht. Genaueres sollte dann aber in der ABE bzw im Gutachten stehen.
Ich glaube dabei geht es weniger um die Prüfzeichen oder um die ABE.
Es ist einfach nur verboten mit Farbiger Beleuchtung die nicht zur besseren Sichtbarkeit des Autos bei Dunkelheit beiträgt zu fahren.
Genauso darfst du ja eigentlich auch nicht mit eingeschalteter Innenraumbeleuchtung rumfahren sobald diese Farbig ist.
Alles Außerhalb der Serienmäßigen Scheinwerfer ist die Rennleitung äußerst penibel
(03.12.2015 11:03)InsaneStereo schrieb: [ -> ]Genauso darfst du ja eigentlich auch nicht mit eingeschalteter Innenraumbeleuchtung rumfahren sobald diese Farbig ist.
Das halte ich definitiv für falsch.
Solange du nicht dich selber oder andere Verkehrsteilnehmer blendest, darfst du im Innenraum alles mögliche zum leuchten bringen.
Dann müssten ja auch die ganzen farbigen Ambientebeleuchtungen verboten sein.
Kommt auf die Farbe an denke ich, kenne mich da rechtlich nicht sooo gut aus aber meine blaue Beleuchtung die ich mal hatte war während der Fahrt verboten
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Also an mein Motorrad hat mein Vorgänger led leisten an/unter die sitzbank gebaut, der Schalter ist unter der sitzbank und der TÜV hat da noch nie gemeckert, scheint also ok zu sein wenn mans nicht beim fahren einschalten kann
So sieht das aus:
https://www.dropbox.com/s/8wtw4qtfajw3by...2.jpg?dl=0
LG Stefan
Die Unterbodenbeleuchtung an die Handbremse koppeln sodass das Licht nur angehen kann, wenn diese angezogen ist und dementsprechend aus geht, wenn diese gelockert wird. So wird es an häufigsten gemacht und so kann man das auch abnehmen lassen
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(03.12.2015 23:16)MrCB schrieb: [ -> ]Die Unterbodenbeleuchtung an die Handbremse koppeln sodass das Licht nur angehen kann, wenn diese angezogen ist und dementsprechend aus geht, wenn diese gelockert wird. So wird es an häufigsten gemacht und so kann man das auch abnehmen lassen
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Eine Anleitung für den Einbau hast du nicht zufällig irgendwo rumfliegen oder?
Nein sorry hab ich auch noch nie selber gemacht wird vermutlich auch nicht passieren :D
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