Hallo an alle R-Front umbauer,
Wenn ich auf die R-Front wechsele und die nebelscheinwerfer abbaue, auscodieren lasse oder bei der normalen Stoßstange die geschlossene blende einsetze habe ich ja immernoch den Lichtschalter mit nebelscheinwerfer. Was sagt der TÜV dazu? Hat das schon jmd ausprobiert oder Probleme gehabt?
Danke für eure Antworten
LG Stefan
Der sagt gar nichts! Fahre so schon Jahre rum und bin vor paar Monaten so durch dem TÜV. Nebler sind nicht Pflicht! Wenn sie verbaut sind und nicht funktionieren, dann ist das ein Problem,aber wenn keine vorhanden sind, dann gibt es nichts zu meckern.
Hat jemand die Teilenummer von den Blenden die man Anstand der Neblerabdeckung dran macht. Also ohne Loch. Wollte nicht extra en thread aufmachen.
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1K8853665B, 1K8853666B
Falls die Nr. veraltet sind, dann findet der VW Teilemensch die Teile trotzdem über die Nummern.
Und wenn ich die nebler dunkel foliere? Und evtl noch rauscodiere damit sie nicht gehen
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Wenn vorhanden müssen sie auch funktionieren - steht weiter oben
Danke dir :)
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(20.11.2015 12:39)Stefans DieselRocco schrieb: [ -> ].........Was sagt der TÜV dazu? Hat das schon jmd ausprobiert oder Probleme gehabt?
Hängt wohl vom Prüfer ab.
Ein Arbeitskollege mit seinem A6 ist deshalb durchgefallen, Nebelscheinwerfer wegen Umbau auf RS Front ausgebaut, aber der Lichtschalter war original geblieben..........keine Plakette.
SO Kandidaten kann es natürlich auch geben, dann einfach zur nächsten TÜV,GTÜ,DEKRA Stelle fahren. Mir hat der Tüver nach der HU nach anfragen meinerseits gesagt das es völlig Wurscht ist, ob der Schalter für Nebelscheinwerfer da ist oder nicht. Wenn die Nebler nicht vorhanden sind, dann ist die Sache geritzt. Das gleiche habe ich auch mit meinem entfernten Scheibenwischer an der Heckklappe, den ich gegen einen Glasstopfen ausgetauscht habe.
(20.11.2015 17:13)Sebastian R schrieb: [ -> ] (20.11.2015 12:39)Stefans DieselRocco schrieb: [ -> ].........Was sagt der TÜV dazu? Hat das schon jmd ausprobiert oder Probleme gehabt?
Hängt wohl vom Prüfer ab.
Ein Arbeitskollege mit seinem A6 ist deshalb durchgefallen, Nebelscheinwerfer wegen Umbau auf RS Front ausgebaut, aber der Lichtschalter war original geblieben..........keine Plakette.
(20.11.2015 13:27)CrAzYToMmY schrieb: [ -> ]Der sagt gar nichts! Fahre so schon Jahre rum und bin vor paar Monaten so durch dem TÜV. Nebler sind nicht Pflicht! Wenn sie verbaut sind und nicht funktionieren, dann ist das ein Problem,aber wenn keine vorhanden sind, dann gibt es nichts zu meckern.
Genau das meine ich ja laut Lichtschalter ist er ja vorhanden genau wie der heckwischer