Problem ist ja nicht dass die den schalter sehen. Den kannst genauso ins KLimabedienteil bauen, da sind noch taster unbelegt. Problem ist eher dass Hersteller solcher aAnlagen kein Gutachten mehr bekommen und du die Teile nichtmal mehr eingetragen bekommst. Spätestens wenn die Prüfer bei ner Abnahme unters Auto gehen, das Kabel oder die Klappe selbst sehen und fest steht dass die nur manuell bedient wird
Ich sag mal so, wer ne Klappenanlage haben will, der baut sie auch ein. EU Verordnung hin oder her.
Hab selber ne 3" Downpipe ohne Vorkat drin, zum TÜV muss man dann entweder in den sauren Apfel beißen und für den Termin umbauen oder man kennt den richtigen Prüfer.
Wobei der Prüfer ziemlich schnell, ziemlich viel Ärger bekommt,
wenn die Rennleitung dein Auto auseinander nimmt z.B. @ TuningWorld oder ähnliches..
Sollte da rauskommen, das die fälschlicherweise eingetragen sind, gute Nacht
Ist schon eine dämliche Entwicklung, aber das Gesetz soll erst am 01.07.2016 für Neuwagen gelten, sprich davor dürfen alle Neuzulassungen noch serienmäßig Klappenanlagen besitzen. Zudem sind alle Fahrzeuge, die davor zugelassen wurden nicht betroffen, sprich hier darf ein Klappenauspuff vom einem Dritthersteller eingebaut werden.
Klappenanlagen, die manuell gesteuert werden können (Taster, Fernbedienung) sind schon jetzt nicht legal eintragbar, von daher - who cares - einziges Problem, man wird wohl schneller auffallen. Die Hersteller wie Akrapovic, Eisenmann und Co. werden sich da schon was neues einfallen lassen, sonst gehen die ja alle auf lange Sicht vor die Hunde. Zur Not müssen wir mit Lautsprechern im Auspuff (Active Sound) leben. Außerdem, wie schon jemand vor mir geschrieben hat ist die Grenze von unter 72dB selbst von normalen Fahrzeugen nur schwer einhaltbar, von daher mal sehen, ob das so alles durchgeht. Ein Porsche, AMG oder Ferrari iwrd das nie schaffen, selbst die Turbomotoren sind recht laut bzw. machen beim Kaltstart ordentlich Krach.
Christoph, die Fahrzeuge dürfen danach auch noch serienmäßig mit KLappensteuerungen verbaut werden. Die müssne nur wenn sie manuell!! bedient werden können im Bereich um 60km/h die Lärmgrenze einhalten. bei 100km/h wird nicht gemessen
Du kannst hinterher auch einen Auspuff vom Dritthersteller einbauen, sofern er beim Prüfverfahren in der manuell am lautesten Stufe die Grenzwerte einhält. Beim Scirocco R ist das automatisch und die geht glaub ich erst ab um die 80km/h auf, also interessiert das VW nicht, da in dem Bereich nicht gemessen wird.
An sich die das neue Gesetz mit dem messen in der manuell lautesten Klappeneinstellung nur auf ganz wenig Fahrzeuge momentan anwendbar. DIe meisten steuern eh automatisch
Wenn sie beim
R aber konstant offen ist, wäre das dann illegal ab 2k16?
.. eeeigentlich ist die ja manuell nicht zu verändern, d.h. ständig geöffnet würde dann nur die Grenzwerte (wahrscheinlich) überschreiten,
jedoch bei einer "automatischen"-Klappensteuerung
(01.03.2015 13:42)Vostra schrieb: [ -> ]Wenn sie beim R aber konstant offen ist, wäre das dann illegal ab 2k16?
Eigentlich ist das doch streng genommen heute schon illegal?
VW hat die Klappe ja nicht aus spaß an der Freude verbaut
(28.02.2015 20:22)Alex2501 schrieb: [ -> ]Christoph, die Fahrzeuge dürfen danach auch noch serienmäßig mit KLappensteuerungen verbaut werden. Die müssne nur wenn sie manuell!! bedient werden können im Bereich um 60km/h die Lärmgrenze einhalten. bei 100km/h wird nicht gemessen
Du kannst hinterher auch einen Auspuff vom Dritthersteller einbauen, sofern er beim Prüfverfahren in der manuell am lautesten Stufe die Grenzwerte einhält. Beim Scirocco R ist das automatisch und die geht glaub ich erst ab um die 80km/h auf, also interessiert das VW nicht, da in dem Bereich nicht gemessen wird.
An sich die das neue Gesetz mit dem messen in der manuell lautesten Klappeneinstellung nur auf ganz wenig Fahrzeuge momentan anwendbar. DIe meisten steuern eh automatisch
Ist mir bewusst Alex, nur müssen dann zum Messzeitpunkt die Klappen geschlossen sein, sonst wird das nichts mit der Einhaltung der 74dB. Zudem steht im neuen Gesetz, dass die Messung bei einer gewissen Beschleunigung durchgeführt werden muss, wobei die dazugehörige Formel die Leistung und das Fahrzeuggewicht berücksichtigt. Sprich, damit soll verhindert werden, dass man nur sehr leicht Gas gibt und dadurch die Lautstärkegrenzen einhält. Allerdings ist das ganze so ausgelegt worden (und hier hatte die Autoindustrie zum Glück ihre Finger im Spiel), dass auch in Zukunft Klappenanlagen am Werk bzw. von Drittherstellern legal sein werden.
(01.03.2015 13:47)headi schrieb: [ -> ] (01.03.2015 13:42)Vostra schrieb: [ -> ]Wenn sie beim R aber konstant offen ist, wäre das dann illegal ab 2k16?
Eigentlich ist das doch streng genommen heute schon illegal?
VW hat die Klappe ja nicht aus spaß an der Freude verbaut
kann doch mal passieren das der Vakuumschlauch da abgeht..
(01.03.2015 13:47)headi schrieb: [ -> ] (01.03.2015 13:42)Vostra schrieb: [ -> ]Wenn sie beim R aber konstant offen ist, wäre das dann illegal ab 2k16?
Eigentlich ist das doch streng genommen heute schon illegal?
VW hat die Klappe ja nicht aus spaß an der Freude verbaut
So siehts aus, auch jetzt ist sie nur zugelassen wenn in Betrieb. das Abziehen des Schlauchs ist eine Bauliche Veränderung der Abgasanlage mit der Folge einer erhöhten Geräuschemission. -> Ganz streng genommen erlischt deine Betriebserlaubnis vom Fahrzeug. Nur ist der R auch mit offener Klappe noch leise genug dass es bei einer Kontrolle nicht auffallen wird
Chris, du hast schon recht. So hab ich das auch gemeint. Weil es wird bei 60km/h mit Beschleunigung begonnen. Möchte nur nicht das ganze Zeug abtippen, weil wenn man es genau wissen will sich tagelang damit beschäftigen muss