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(17.11.2014 11:07)Nightflight71 schrieb: [ -> ]Die STVO ist zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer da, und wie so oft stellt man sich die Frage, wann vorsätzliche Verstöße geahndet werden sollen/müssen - ich hoffe nicht erst dann wenn Personen zu schaden gekommen sind.
Auch wenn Personen zu Schaden kommen, heißt das nicht, dass dies vorsätzlich geschah. Fahrlässigkeit ist meist der vorgeworfene Tatbestand, weil man als Zeuge den Vorsatz beweisen / begründen muss. Dies ist fasst nur der Fall, wenn der Betroffene selbst vor Ort sagt "Ja ich weis hier ist nur ... km/h erlaubt, aber ich war spät dran..."
Oder in einer klar erkennbaren Ortschaft mit 100km/h durchbraust.
(17.11.2014 11:07)Nightflight71 schrieb: [ -> ]Ich habe mir gerade mal - rein interessehalber - die erwähnte Fahrstrecke angesehen.
Laut Google Maps geht diese Strecke zu ca. 60% durch bewohntes Gebiet, ich geh mal davon aus, dass das Tempolimit dort nicht nur wegen des tagsüber zu erwartenden Verkehrs besteht, sondern auch gerade nachts aus Lärmschutzgründen. Daher zieht für mich die Ausrede "leere 3-spurige Autobahn" überhaupt nicht.
bin ich voll dabei: die Sinnhaftigkeit einer Tempobegrenzung ausschließlich aus Sicht eines Autofahrers, der sich auf dieser Straße befindet, zu bewerten, ist sehr einäugig betrachtet. Sieht man sich mal die Situation aus Sicht eines anderen Verkehrteilsnehmers, der z.B. in eine solche Straße einfahren möchte, Anwohners (kann sowohl ein Mensch als auch ein Tier sein
) oder gar aus der Vogelperspektive an, dann ist auf einmal einiges klarer. Oder vielleicht auch einfach deswegen, weil es ein (nicht nachvollziehbarer) Unfallschwerpunkt ist.
(17.11.2014 11:07)Nightflight71 schrieb: [ -> ]Die STVO ist zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer da, und wie so oft stellt man sich die Frage, wann vorsätzliche Verstöße geahndet werden sollen/müssen - ich hoffe nicht erst dann wenn Personen zu schaden gekommen sind.
DAS geht mir jetzt aber wieder eine Spur zu weit, weil die STVO zwar zum Schutz aller Verkehrteilnehmer dienen SOLLTE, viele Vorschriften, vor allem Tempolimits aber nunmal ganz andere Ziele verfolgen als die STVO
(17.11.2014 13:50)Skydiver schrieb: [ -> ]Auch wenn Personen zu Schaden kommen, heißt das nicht, dass dies vorsätzlich geschah. Fahrlässigkeit ist meist der vorgeworfene Tatbestand, weil man als Zeuge den Vorsatz beweisen / begründen muss. Dies ist fasst nur der Fall, wenn der Betroffene selbst vor Ort sagt "Ja ich weis hier ist nur ... km/h erlaubt, aber ich war spät dran..."
Oder in einer klar erkennbaren Ortschaft mit 100km/h durchbraust.
Ich verstehe nightflys aussage so, dass es nicht darum geht, dass die Person vorsätzlich verletzt wurde, sondern dass die Geschwindigkeit vorsätzlich übertreten worden ist. Das ist in der Bewertung der Körperverletzung schon ein Unterschied.
Meiner Meinung nach kann man schon von Vorsatz bei der Geschwindigkeit sprechen. Wir wissen wie schnell wir beispielsweise innerhalb/außerhalb von Ortschaften fahren dürfen. Und wenn wir in der Stadt unerlaubt schneller als 50 fahren (was von uns ja ganz bestimmt niemand tut
), dann ist das durchaus vorsätzlich und nicht mehr fahrlässig.
Bitte nicht die vorsätzliche Geschwindigkeitsübertretung mit der Vorsätzlichen Köperverletzung in einen Topf werfen.
Falls ich dich missverstanden haben sollte, dann sorry!
Genau so verstehe ich die Aussage von Torsten auch und genau so sehe ich es auch!
(17.11.2014 18:29)schnellchen schrieb: [ -> ]Genau so verstehe ich die Aussage von Torsten auch und genau so sehe ich es auch!
Gut zu wissen!
Dankööö
Nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung in einer geschlossenen Ortschaft ist Vorsätzlich. Man muss "deutlich" zu schnell unterwegs sein. "Oh, ich habe nicht auf den Tacho geachtet" = Fahrlässigkeit. Wie gesagt, wenn man Vorsatz (also mit voller Absicht) unterstellt, dann muss man es auch beweisen können.
Meine Beispiele richteten sich nicht anhand der Körperverletzung. Ich trennte dies, dass nicht jede Körperverletzung eine vorsätzliche Geschwindigkeitsübertretung voraussetzt.
Das beste Beispiel ist wie schon erwähnt immer noch die geschlossene Ortschaft. Hier muss man 100% klar erkennbar in einer geschlossenen Ortschaft sein. Dann zählt auch das Argument des nicht gesehenen Ortseingangsschild nicht. Zudem muss die Geschwindigkeit viel höher sein, als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, damit das Argument "hab nicht auf den Tacho geachtet" nicht zählt.
Dann kann der Zeuge in Erwägung ziehen, dem Fahrer Vorsatz zu unterstellen.
Danach kommt allerdings noch der Faktor Richter, sofern der Betroffene Einspruch mit der Begründung die Ordnungswidrigkeit nicht vorsätzlich begangen zu haben, sondern fahrlässig. Kann der Betroffene dem Richter glaubhaft machen, es war ein Versehen kein bewusstes Überschreiten der zhg, dann endet das ganze wieder bei der Fahrlässigkeit, wenn der Zeuge dem Richter den Vorsatz nicht nachweisen kann.
Denn in Deutschland gilt immer noch (zum Glück): Man muss seine Unschuld nicht beweisen. Die Gegenseite muss die Schuld Beweisen.
Sorry da bin ich einfach anderer Meinung.
Für mich ist das klassische 60 fahren innerhalb von Ortschaften schon eine vorsätzliche Handlung. Sobald du zwischendurch mal auf den Tacho guckst und merkst, dass du über 50 unterwegs bist und nicht bremst, wird aus Fahrlässigkeit (in meinen Augen) klarer Vorsatz. Du fährst dann bewusst zu schnell und nimmst alle folgenden Faktoren billigend in Kauf. Von grober Fahrlässigkeit kann da schon keine Rede mehr sein.
Ich gebe dir recht dass der Nachweis schwer ist, aber an der grundsätzlichen Bewertung ändert das für mich persönlich nichts.
P.s.:
Ja es gilt die Unschuldsvermurtung in D. Ist auch richtig so. Aber ich möchte nicht an der Stelle desjenigen stecken der in obiger Situation ein Kind tot fährt und sich bei überhöhter Geschwindigkeit auf Fahrlässigkeit beruft. Wäre das mein Sohn oder Tochter würde so ein Mensch den Gerichtsaal vermutlich nicht unverletzt verlassen. (Sorry aber sowas macht mich rasend!)
Gesendet aus meiner eigenen kleinen Welt mit Rocco-Talk 2.0...
(17.11.2014 21:03)Skydiver schrieb: [ -> ]Nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung in einer geschlossenen Ortschaft ist Vorsätzlich. Man muss "deutlich" zu schnell unterwegs sein. "Oh, ich habe nicht auf den Tacho geachtet" = Fahrlässigkeit. Wie gesagt, wenn man Vorsatz (also mit voller Absicht) unterstellt, dann muss man es auch beweisen können.
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Das beste Beispiel ist wie schon erwähnt immer noch die geschlossene Ortschaft. Hier muss man 100% klar erkennbar in einer geschlossenen Ortschaft sein. Dann zählt auch das Argument des nicht gesehenen Ortseingangsschild nicht. Zudem muss die Geschwindigkeit viel höher sein, als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, damit das Argument "hab nicht auf den Tacho geachtet" nicht zählt.
Und in dem hier geschilderten Fall von 160 km/h anstatt der erlaubten 100 km/h kann man dann auch nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen.
Ich kann echt nur staunen. Nicht nur das ihr einen Scirocco fahrt, nein, es muss auch gleich ein R oder zumindest ein 2.0 TSI sein
Und Nikcnamen wie Schnellchen oder Nightflight bzw. Signaturen mit 'Familie: gemeine Coupés Gattung: Tiefflieger' lassen eher eine andere Vermutung zu, als das ihr jedes km/h zuviel auf Teufel komm raus vermeidet. Wenn man euch so reden hört, dann könnte man meinen dies ist ein Forum für e-Mobile und Radfahrer...
Ich sag nur: es werfe den ersten Stein, der ohne Schuld ist.
(18.11.2014 12:05)MichaelN schrieb: [ -> ]Ich kann echt nur staunen. Nicht nur das ihr einen Scirocco fahrt, nein, es muss auch gleich ein R oder zumindest ein 2.0 TSI sein
Und Nikcnamen wie Schnellchen oder Nightflight bzw. Signaturen mit 'Familie: gemeine Coupés Gattung: Tiefflieger' lassen eher eine andere Vermutung zu, als das ihr jedes km/h zuviel auf Teufel komm raus vermeidet. Wenn man euch so reden hört, dann könnte man meinen dies ist ein Forum für e-Mobile und Radfahrer...
Ich sag nur: es werfe den ersten Stein, der ohne Schuld ist.
Den lachenden Smiley in meiner Signatur hast du wohl übersehen?
Ich kann über deinen Post nur staunen und den Kopf schütteln...
Alleine das du es anscheinend für normal hälst mit einem sportlichen KFZ (zu) schnell fahren zu müssen. Ich halte mich an Tempolimits und erfreue mich trotzdem an meinem sportlichen Auto.
Seltsame oder gar lächerliche Einstellung hast du. Nur weil ich ausschließlich auf unbeschränkten Strecken das Gaspedal durchtrete und nicht über meine persönlichen Limits fahre, soll ich ein E-Mobil fahren?
Sorry aber sowas geht gar nicht!
Heißt das auch, dass ein R8-Fahrer immer 200 fahren muss und nicht sagen darf, dass Leute, die zu schnell unterwegs sind, als unverantwortlich anzusehen sind?
edit: ich sage auch nciht, dass ich noch nie zu schnell gefahren bin. ich erörtere aber, dass ich es für absoluten Vorsatz halte wenn man es zB in der Stadt tut. Und deine komische Aussage bestärkt mich noch darin, dass ich recht habe!
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