Also ein Kumpel war viel, viel, viel zu schnell unterwegs und durfte den Lappen 3 Monate mit mehreren hundert Euro Strafe abgeben...
Aber MPU gabs keine, das gibts glaube nicht bei zu schnellem Fahren
MPU gibts meist in Verbindung mit Drogen und Alkoholfahrten (ab ner bestimmten Promille-Grenze, weis ich jetzt spontan nicht). Oder z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Geschwindigkeitstechnisch, sprich Ordnungswidrigkeiten (keine Straftaten) wird das über die Punkte geregelt. Ab 8 Punkte = Lappen weg.
Vielleicht gibt es die ja bei "Wiederholungstätern"
OT
Ich finde es toll, wie ruhig und sachlich hier geschrieben wird! Dankeschön an alle
nur damit das nicht falsch verstanden wird: meine Anspielung auf die MPU wegen übersehener Verkehrsschilder war eine Anspielung auf die Aussage von Thorsten, dass jemand, der ein Schild übersieht, lieber den Führerschein abgeben und Bus fahren sollte
Ich denke mal, dass jeder von uns schonmal die Situation hatte, dass man zu einem "Tempolimit aufgehoben" Schild kommt und sich fragt, welches Limit denn nun aufgehoben wird. Oder was mir schon zweimal passiert ist: auf die Autobahn bei starken Verkehr aufgefahren und wegen Einordnen mit Schulterblick um Dunkeln eine Tempobegrenzung übersehen. Zum Glück merkt man ja meist am Tempo der anderen, dass irgendein Limit vorliegt
(12.11.2014 18:01)schnellchen schrieb: [ -> ]Vielleicht gibt es die ja bei "Wiederholungstätern"
Ist sehr unwahrscheinlich, weil in der Regel wird das bei Verkehrsordnungswidrigkeiten über die Punkte geregelt. Wiederholungstäter bekommen Punkte, bis sie ihren Führerschein abgeben müssen.
Ich kann mich an eine (wie mir gesagt wurde) wahre Geschichte erinnern:
Ein selbstständiger junger Mann (rund 140.000,- Euro im Jahr verdient) parkte jeden Tag vor seinem Haus im Haltverbot und bekam fast jeden Tag ein Verwarnungsgeld, welches er auch immer brav bezahlte, bis es dem dortigen Ordnungsamt zu bunt wurde. Mehrfachtäter und Vorsatz kamen nun dazu und das Verwarnungsgeld wurde zum Bußgeld. Auch das zahlte er jedesmal. Auf die Tatsache, dass er nicht belehrbar war, wurde eine MPU angeordnet, weil man davon ausging, dass sein Rechtsempfinden so gut wie nicht existierte und er nicht im Stande war, einfachste Verkehrsregeln zu beachten.
Ich weis nicht, wie viele Knollen er an seinem Fenster insgesamt gehabt hat, aber die Tatsache, dass am Ende eine MPU raus kam, müssen es sehr sehr viele gewesen sein.
@ INeedNOS
und denen, die von einer MPU geschrieben haben...
Ich habe nirgendwo eine MPU gefordert, ich habe lediglich dazu angeregt, aufmerksamer am Strassenverkehr teilzunehmen und auf die Verkehrszeichen zu achten. Wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist, sollte man seine Fahrerlaubnis lieber abgeben...
(11.11.2014 17:41)Thorsten schrieb: [ -> ]Wenn jemand sagt "ich habe das Schild nicht gesehen" dann sollte er sich überlegen, ob er nicht den Führerschein abgeben sollte und lieber Taxi fährt.
(fast) jede Geschwindigkeitsübertretung ist Vorsatz oder Unaufmerksamkeit. Und dann soll man auch bitte aufhören rumzujammern sondern die Strafe wie ein Kerl hinnehmen.
genau das meinte ich
Der einzige Unterschied ist, dass Du das Wort MPU nicht benutzt hast...
Ich habe mir gerade mal - rein interessehalber - die erwähnte Fahrstrecke angesehen.
Laut Google Maps geht diese Strecke zu ca. 60% durch bewohntes Gebiet, ich geh mal davon aus, dass das Tempolimit dort nicht nur wegen des tagsüber zu erwartenden Verkehrs besteht, sondern auch gerade nachts aus Lärmschutzgründen. Daher zieht für mich die Ausrede "leere 3-spurige Autobahn" überhaupt nicht.
Wie auch immer: wenn man bewußt schneller fährt, als das erlaubte Limit, dann sollte man auch mit den daraus entstehenden Konsequenzen leben können. Egal wo und wann das war.
Die STVO ist zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer da, und wie so oft stellt man sich die Frage, wann vorsätzliche Verstöße geahndet werden sollen/müssen - ich hoffe nicht erst dann wenn Personen zu schaden gekommen sind.
Mal völlig davon abgesehen, das die "gewonnenen" 2-3 Minuten auf einer 15km Strecke nicht mal ansatzweise als Rechtfertigung dienen können.
Um auf die Frage zu antworten, ja ich fahre auch manchmal schneller als erlaubt ist, das aber in vollem Bewußtsein die Konsequenzen zu tragen. Und grade nachts auf leeren Autobahnen fahre ich eher mal 120 mit Tempomat, als 200 - dafür ist mir mein Auto viel lieb, als das ich es bei einem unbeleuchten Hindernis zerstöre.
(17.11.2014 11:07)Nightflight71 schrieb: [ -> ]Wie auch immer: wenn man bewußt schneller fährt, als das erlaubte Limit, dann sollte man auch mit den daraus entstehenden Konsequenzen leben können. Egal wo und wann das war.
Die STVO ist zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer da, und wie so oft stellt man sich die Frage, wann vorsätzliche Verstöße geahndet werden sollen/müssen - ich hoffe nicht erst dann wenn Personen zu schaden gekommen sind.
Mal völlig davon abgesehen, das die "gewonnenen" 2-3 Minuten auf einer 15km Strecke nicht mal ansatzweise als Rechtfertigung dienen können.
Um auf die Frage zu antworten, ja ich fahre auch manchmal schneller als erlaubt ist, das aber in vollem Bewußtsein die Konsequenzen zu tragen. Und grade nachts auf leeren Autobahnen fahre ich eher mal 120 mit Tempomat, als 200 - dafür ist mir mein Auto viel lieb, als das ich es bei einem unbeleuchten Hindernis zerstöre.
ich woltle erst groß selber was dazu schreiben, aber das kann ich ohne große weitere Erklärung utnerschreiben. Absolut meine Meinung!
Außerdem ist es doch auch fein mal 5 Minuten früher los zu fahren und chillig zu cruisen.
Aus dem Racer Alter bin ich raus.