ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3

Normale Version: Abnahme Fahrwerk mit Sonderrädern und späterer Wechsel auf Serienräder
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Hi N´abend,

jetzt habe ich mal eine Frage an die Umrüstspezies. Kurze Vorgeschichte: ich habe damals direkt nach dem Kauf des Autos in einem Durchgang Folgendes bei VW einbauen und direkt danach beim TÜV per Sonderabnahme abnehmen lassen:

- Bilstein B14 auf maximal mögliche Tieferlegung von 40 mm eingestellt
- 15er Spurplatten von H&R
- ABT SPO1 8,5x19er ET50 Felgen ohne Gutachten für den Scirocco, nur Gutachten inkl. Traglastnachweis bis einschl. Golf 5 vorhanden
- Michelin PS2 225/35er

Der Wagen geht jetzt an den Händler zurück. Das Fahrwerk bleibt drin aber die Räder und Spurplatten bleiben bei mir. Stattdessen stecke ich die ungenutzten Interlagos Räder dran. Ein Anruf beim TÜV besagte kürzlich, dass ich die Räder nicht nachtragen lassen müsse, weil das Fahrwerk, also dessen Einstellung auf 40 mm, eingetragen seie und das Fahrwerk für Serienräder, die in der CoC aufgeführt sind, keiner weiteren Prüfung/Abnahme bedürfen.

Die Aussage vom TÜV irritiert mich und ich möchte nicht, dass der Händler und Nachkäufer irgendwann wegen einer fehlenden Abnahme Ärger bekommen.

Was meint Ihr dazu? Muss ich die Originalräder abnehmen und eintragen lassen oder stimmt das, was der TÜV-Mensch gesagt hat? Sorry, dass ich eine Aussage des TÜV´s in Frage stelle, aber das wäre nicht die erste FalschaussageWink

Danke und Gruß

Markus
Warum sollten Originalräder die in der CoC aufgeführt sind eingetragen werden ? Dann müaste ja jeder der seinen Rocco mit den Serienmässigen 17" ausgeliefert bekommt und die 18" Interlagos nachrüstet sie eintragen lassen Wink
Big Grin ja, nee, das wär na noch schöner!

Falsch verstandenWink Ich meinte was anderes: das Fahrwerk ist nicht Serie und wurde sowohl für Winter als auch Sommer mit Sonderrädern abgenommen und eingetragen. Es waren also zum Zeitpunkt der Abnahme keine Serienräder angebaut. Zumal die Serienräder mit 235ern breiter als beide eingetragenen Sonderräder sind würde ich immer davon ausgehen, dass der TÜV das Fahrwerk auch nochmal mit Serienrädern (zumal es die größten sind, die es für den 2,0er gab und somit der Ausdruck Serienräder auch falsch ist: es sind werksseitige Sonderräder) abnehmen muss.

Hier mal die Eintragung laut Schein:

[Bild: eintragungfahrunoslt5wi1_thumb.jpg]
Ruf die Kundenbetreuung in Wolfsburg an und lass dir eine Bescheinigung geben, dass die Luganos zugelassen sind. Sie stellen das kostenfrei aus.
argh, schon wieder falschBig Grin

Ich habe eine CoC für den Scirocco inkl. Interlagos (nicht Luganos).

Mir geht es jetzt nochmal ganz explizit um Folgendes: das Fahrwerk ist mit Rädern abgenommen worden, die eine andere ET und Reifenbreite als die Serienräder haben. Rein theoretisch könnte es ja sein, dass das Fahrwerk wegen maximaler Tieferlegung und negativem Sturz nun z.B. mit dem Reifen innen am Stoßdämpfer schleift oder was weiß denn ich was die guten Leute beim TÜV sonst immer alles ganz spitzfindig in Frage stellen.

Ganz einfach: muss ich das Fahrwerk nochmal abnehmen lassen und es muss dann ein Passus wie "Fahrwerk mit VW Rädern ET41 8x18 mit 235/40 Reifen" drin stehen oder nicht?
Ich würde sagen das die Serien Felgen/Reifen weiterhin zugelassen sind.
In dem Fahrzeugschein sind die Sonderräder/Sonderreifen ja eingetragen als „auch genehmigt“, sprich zusätzlich und nicht als „nur diese“.

Bei meinem Golf 3 mit 1.8T Motorumbau wo ich die Felgen/Reifen die ab Werk zulässig waren nicht mehr fahren durfte, hieß es im Fahrzeugschein „Bereifung gemäß ABE/EG TG nicht zulässig“.
Da so was bei dir nicht steht, würde ich davon ausgehen das die Seriendinger auch weiterhin gefahren werden dürfen.

Bei meinem Rocco hab ich auch das B14 drinnen, im Fahrzeugschein steht auch nur sinngemäß „Tieferlegung mit B14“, von irgend welchen Felgen/Reifen ist da nicht die Rede, ich habe aber auch keine Sonderfelgen/Sonderreifen.
klingt plausibel und ist hoffentlich korrekt! Danke schonmal für die StellungnahmeSmile Wenn ich nicht gehört hätte, dass die Räder wegen der 235er Breite statt der durchweg gefahrenen und eingetragenen 225er auch abgenommen und eingetragen werden müssten, dann würde ich das vermutlich auch gar nicht in Frage stellen. Hatte zumindest bis dato die Interlagos nicht eingetragen und bin so ja auch schonmal für ein paar Wochen gefahren. OK, als ich da noch die 15er Spurplatten drunter hatte war es klar, dass ich das so ohne Abnahme nicht fahren darf, aber nur eingetragenes Sportfahrwerk + Originalräder habe ich ohne das in Frage zu stellen gemacht.
Bei mir war es z.B. so:
Meine 215/45/17er Winterräder wurden zuerst eingetragen.
Im Sommer folgte dann die Tieferlegung, da hatte ich die Sommerreifen (auch Interlagos) in 235/40/18 drauf.

Vor nächsten Winter habe ich dann auch beim TÜV angefragt, ob ich die Kombination von Winterreifen und Fahrwerk nochmal extra begutachten lassen muss.
Der TÜV hat dann gesagt, solange alles frei beweglich ist und man ausschließen kann des es schleift braucht man nichts machen, da die Teile unabhängig von einander eingetragen sind.
interessant, also so einen TÜV-Prüfer, der einem die Entscheidung überlässt, hätte ich auch gerne mal. Genau das, also zu schauen, ob etwas schleift oder nicht, ist doch die Aufgabe des TÜV´s und wenn´s schleift, dann würde er es nicht abnehmen.
Von den TÜVlern gibt diese und jene, und dann noch die, denen das Gas eingestellt wird wenn sie nicht wollen Blush

Aber in diesem Fall war es einfach ein Erfahrener, der wusste das es da keine Probleme gibt.


Aber wenn du darauf bestehst kannst du doch mit Sicherheit sagen die sollen dir das Fahrwerk abnehmen, dann bist du zu 110% auf der sicheren Seite.
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