Am besten mal bei dem einen oder anderen Treffen fragen?!
Gruß Patrick
Diese 8 cm bei Vollbeladung gelten nicht, zumindest hier in Kärnten ...
Ist eine Landessache, ob dass akzeptiert wird oder nicht.
Bei uns gelten immer noch die 11 cm.
Was ich allerdings interessant finde: Vor kurzem wurde in Österreich
ein Bagyard-Airride eingetragen - allerdings ist das mittlerweile wieder nicht möglich ...
War nur ein Zeitfenster von ein paar Tagen wo es möglich war
Btw:
http://www.iroc-forum.de/showthread.php?...942&page=5
In Nö hatten sie davon auch noch nie was gehört, sind schön brav mit der 11er Latte gekommen.
seit Mitte letzten Jahres wird in allen Bundesländern nach dem neuen Gesetz typisiert, also bei einer Eintragung eines Gewindefahrwerks müssen keine feststellringe montiert werden, und auch die 11cm sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. man muss aber hier etwas ins Detail gehen:
neben der Möglichkeit weiterhin nach dem alten Gesetz eintragen zu lassen, gibt es mit dem neuen Gesetz die Chance das Fahrzeug tiefer zu typisieren, jedoch unter folgenden Auflagen:
• das Fahrzeug wird auf seine tatsächlichen achslasten ohne Passagiere gewogen (Beispiel 800kg an der Vorderachse)
• danach wird achsweise so beladen dass die höchstzulässige achslast erreicht ist (Beispiel +230kg beim Scirocco)
• in diesem (beladenem) Zustand darf die Bodenfreiheit von 8cm nicht unterschritten werden
• UND dabei muss ein restfederweg von 2,5cm vorhanden sein
auf Verschränkung und freigängigkeit wird ja ohnehin wie auch bei der "alten" Typisierung geachtet.
effektiv heißt das 9,5cm Bodenfreiheit (bei einem A3 8l oder Audi A1)
wenn einer vom Land was anderes behauptet dann kennt er sich nicht aus und sollte meiner Meinung nach darauf hingewiesen werden da diese Regelung Gesetz ist und sich die Herren von der Prüfstelle österreichweit daran halten müssen
Das mag sein das du recht hast, jedoch interessiert das keinen Menschen beim Land wenn du anfängst denen was zu erklären!
Meine Erfahrungen.
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Jo so sehe ich das auch . Meine Federn hatten extra im Gutachen schon den Vermerk, das sie mit der neuen Regelung getestet wurden aber hat keinen interessiert. Dazu mussten ja alle Prüfstellen mit Waagen ausgerüstet sein, um Achslasten ermitteln zu können. Weiß nicht wie viele die wirklich haben . Ist eine Sache wie mit dem Scheckkarten zulassungsschein. Wenn du den hast und was typisieren lassen willst bekommst wieder einen alten und kannst neu einen beantragen. So direkt auf den Chip speichern geht nicht, obwohl es den auch schon 2 Jahre gibt
(08.04.2014 15:34)WUEHRA schrieb: [ -> ]Das mag sein das du recht hast, jedoch interessiert das keinen Menschen beim Land wenn du anfängst denen was zu erklären!
Meine Erfahrungen.
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wer sich sowas von einem Prüfer gefallen lässt, ist selber Schuld - die müssen sich genauso an ihre Vorschriften und Vorgaben halten wie ich in meinem Job. und wenn nicht, geh ich zum vorgesetzten. war selbst beim typisieren nach neuer Regelung, alles ist möglich.
bei mir hatten die auch keinen freien Zugang zu ner Waage (keine Ahnung ob sie nicht wollten oder konnten), aber der Ausdruck von einer geeichten wiegestelle hat ausgereicht.
klar, wenn's dort technisch nicht möglich is - weil auch keine Waage an der Prüfstelle vorhanden (auch wenn ich mir das nicht vorstellen kann, schließlich ist die Typisierung von Rad/Reifen-Kombinationen nicht das Hauptgeschäft für ne Prüfstelle) - dann müssen sie einem auch die Möglichkeit geben das wo anders erledigen zu lassen... man darf halt nicht immer gleich aufgeben und sich dem System beugen, sondern muss da mit ein bisschen Eigeninitiative ran gehen. alles is möglich
Nja ich hab schon so meine Erfahrung gemacht. Mehr möcht ich da nich dazu schreiben, weils keinen Sinn macht.
Das hat nichts mit gleich aufgeben zu tun.
Man merkt relativ schnell wie der Prüfer reagiert, wenn man Ihn belehren möchte. In meinen Fällen wars nicht positiv.;)
Lg
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also ich schraub seit 2002 an meinen Autos und bin noch aus der zeit wo es unmöglich war ein gewindefahrwerk zu typisieren, wo's die 11cm noch nicht gab und auch wo dann mit den Jahren endlich Gewinde eintragungsfähig wurden (mit Schweißpunkt und so)...
hab in meiner zeit schon an die 10 Autos typisiert und immer nach der derzeit geltenden gesetzlage - klar, wie man in den Wald hineinruft, so kommt es zurück. ich sag ja auch nicht dass man da mit dem Prüfer zum diskutieren anfangen soll - gibt halt rhetorische Tricks wie man jemand anderen was neues beibringt ohne ihm gleich auf die Füße zu treten...