ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3

Normale Version: Österreich Tieferlegung 8 cm - die Lösung
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Schon möglich, dass man mit der richtigen Rhetorik mehr erreicht.

Die meisten Prüfer sehen ja sogar ein, dass manche Gesetze ein Witz sind.
Viele haben schließlich selbst mal auf Autos geschraubt oder tun es
immer noch ...

Nur was bringt es wenn vom Landeshauptmann - bei dem liegt
schlussendlich die Entscheidung - nicht das OK kommt.

Die Prüfer würden ja vieles machen wenn sie wüssten das es durchgeht.
Wie schon gesagt, vor kurzem wurde ein Airride typisiert - möglich
ist vieles wenn der LH mitspielt ...

So wurde es mir vor kurzem von jemanden erklärt, der in den letzten
Jahren weit mehr als 100 Autos (im Auftrag) typisiert hat ;-)
Und laufend in Kontakt mit der Landesregierung und Zivilgutacher steht.
is schon richtig dass am Ende der Landeshauptmann den letzten Segen gibt, jedoch lediglich nur auf dem Papier.. steht auch so in den Eintragungen für den Landeshauptmann,.... und Gesetz ist Gesetz - die 8cm Regelung ist schließlich keine willkürliche Eintragung wo man Lücken in der Gesetzgebung nutzt, wie bei dem einen eingetragenen airride. das Gesetz bietet keine Grundlagen um ein airride zu typisieren - was da passiert ist, war eine "Freunderlwirtschaft" wie sie in einem (Un)Rechtsstaat wie Österreich täglich passiert. nur wurde sie so extrem publik gemacht dass die Landesregierung mittlerweile die Eintragung als Irrtum deklariert und eingeräumt hat, dass es so etwas nicht mehr geben wird. also der Vergleich mit der airride Typisierung hinkt weil die 8cm-Regelung im Gesetz, nämlich der StVO, verankert ist und egal von welchem prüfenden/ausführenden Organ (Prüfer, Polizei,...) zu befolgen ist. da spielen Willkür und irgendwelche gesetzlichen Hintertürchen keine rolle mehr

(08.04.2014 15:31)Iroc-3 schrieb: [ -> ]seit Mitte letzten Jahres wird in allen Bundesländern nach dem neuen Gesetz typisiert, also bei einer Eintragung eines Gewindefahrwerks müssen keine feststellringe montiert werden, und auch die 11cm sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. man muss aber hier etwas ins Detail gehen:
neben der Möglichkeit weiterhin nach dem alten Gesetz eintragen zu lassen, gibt es mit dem neuen Gesetz die Chance das Fahrzeug tiefer zu typisieren, jedoch unter folgenden Auflagen:
• das Fahrzeug wird auf seine tatsächlichen achslasten ohne Passagiere gewogen (Beispiel 800kg an der Vorderachse)
• danach wird achsweise so beladen dass die höchstzulässige achslast erreicht ist (Beispiel +230kg beim Scirocco)
• in diesem (beladenem) Zustand darf die Bodenfreiheit von 8cm nicht unterschritten werden
• UND dabei muss ein restfederweg von 2,5cm vorhanden sein

auf Verschränkung und freigängigkeit wird ja ohnehin wie auch bei der "alten" Typisierung geachtet.

effektiv heißt das 9,5cm Bodenfreiheit (bei einem A3 8l oder Audi A1)

wenn einer vom Land was anderes behauptet dann kennt er sich nicht aus und sollte meiner Meinung nach darauf hingewiesen werden da diese Regelung Gesetz ist und sich die Herren von der Prüfstelle österreichweit daran halten müssen

Um das dann einzutragen muss ich aber vorher zum TÜV, der gibt seinen Segen und mit dem Wisch vom TÜV fahr ich dann zur Landesregierung. Habe ich das richtig verstanden?


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