Tag Leute,
Folgendes Anliegen:
Habe bei Ebay ein Nabendeckel bestellt und bezahlt.
Als Versandart wurde nur Warensendung angeboten.
So weit ok. Heute kann dann der Deckel in einem gepolsterten Umschlag.
Dieser war beschädigt und in einer Plastiktüte mit einen Schreiben der Post.
Dort steht drin, dass der Artikel durch eine Maschine beschädigt wurde.
Der Deckel ist nicht mehr zu gebrauchen.
Tiefe Schrammen, abgebrochene Klammern und Kratzer in Chrom.
Hab dann bei der Post angerufen und natürlich wollen die nix bezahlen.
Es kann doch nicht sein, dass ich auf dem Schäden sitzen bleibe, obwohl ich den
Artikel nur zugeschickt bekommen habe.
Konnte mir die Sendung ja nicht mal beim Postboten angucken, da sie ja im
Briefkasten eingeworfen wurde.
Vielleicht hat ja jemand von euch ein Tip.
Gruß. Chrizzz
Der Verkäufer muss dafür haften. Fall bei ebay eröffnen, den Fall schildern. Er hat sich an die Post zu wenden. Du hast Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Wenn du mit Paypal bezahlt hast, sogar ebay Käuferschutz.
Daher: Nie per Warensendung, sondern immer als Päckchen versenden. Dort ist eine Versicherung inkludiert.
Ja hab per Paypal bezahlt.
Gab nun mal keine andere Versandart.
Habe den Verkäufer erstmal kontaktiert und nicht direkt eine Fall bei Ebay eröffnet.
Gucken was bei raus kommt.
Aber theoretisch muss s. ich die Post haften, da durch ein defekt oder was auch immer die Sendung beschädigt wurde...? Oder nicht?
Hallo,
Du hast geschrieben das ein Zettel von der Post dabei war, mit dem Hinweis das die Sortiermaschine die Sendung zerstört hat.
Meinem Verständnis nach ist das ein Schuldgeständnis der Post.
Und egal ob versichert es Paket oder Briefsendung sollten sie den Warenwert ersetzen.
Ich würde mich an meinen anwalt\rechtsschutz wenden.
Egal wiehoch der warenwert ist hier gehts ums Prinzip .
Mfg
Duke
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Ja ein Brief der Post war dabei.
Die Post meint aber, die waren muss so verpackt sein, dass sie unbeschädigt ans Ziel ankommt.
Also Sache vom Verkäufer?
Ehrlich gesagt hab ich kein bock auf ein Rechtsstreit.
Es geht hier um 8 € ;-)
Trotzdem will ich ja nicht auf dem Schäden sitzen bleiben.
(22.01.2014 12:28)Duke2 schrieb: [ -> ]Hallo,
Du hast geschrieben das ein Zettel von der Post dabei war, mit dem Hinweis das die Sortiermaschine die Sendung zerstört hat.
Meinem Verständnis nach ist das ein Schuldgeständnis der Post.
Und egal ob versichert es Paket oder Briefsendung sollten sie den Warenwert ersetzen.
Ich würde mich an meinen anwalt\rechtsschutz wenden.
Egal wiehoch der warenwert ist hier gehts ums Prinzip .
Mfg
Duke
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Warum immer gleich einen Anwalt? Ich denke nicht, dass der Warenwert so hoch ist, dass hier ein Rechtsstreit anzugehen ist.
Wende dich an den Verkäufer. Schicke ihm auch die Mitteilung von der Post. Abwarten, was draus wird. Siiquenze hat dir den richtigen Weg ja aufgezeigt.
Der Verkäufer ist für den rechtmäßigen Versand der Ware verantwortlich. Die Ware muss so verschickt werden, dass sie unbeschädigt ankommt.
Hatte einen ähnlichen Fall vor zwei Wochen. Der Verkäufer hat eine BluRay Box in einen normalen Din A4 Umschlag gepackt. Ohne Polsterung. Als die Ware bei mir war, war der Rücken der BluRay am unteren Ende gesplittert und die Box blieb zudem nicht mehr geschlossen.
Hatte mich auch an den Verkäufer gewendet, der meinte, dass die Post schuldig ist. Habe mich danach direkt an Amazon gewendet und den Vorfall geschildert. Die Ware habe ich ordentlich verpackt zurück geschickt und mein Geld wieder erhalten.
In deinem Fall einfach über Paypal die Option des Käufer Schutz ziehen und fertig. Anwalt brauchts in diesem Fall absolut nicht.
Wie gesagt, Anwalt hätte ich eh nicht dazu gezogen.
Es geht um 8 €...
Ich warte jetzt auf Antwort des Verkäufers...
Aber mal ehrlich, mittlerweile häufen sich die nicht korrekten Sendungen der Post/DHL.
Bin echt am überlegen ob ich demnächst ein anderes Verasandunternehmen beauftrage. Ist in einem Monat der 2. Fall...
Ziemlich viel Halbwissen was hier geschrieben wird! Ich bringe mal die Grundlegenden Fakten (und nur diese zählen!) auf einen Punkt damit du weißt wo du stehst und was du machen kannst:
1. Warensendungen sind NIE versichert daher wird die Post dafür nicht haften! Egal ob es die Maschine, der Briefträger, das Auto oder sonstige Tätigkeit der Post war!
2 Der Verkäufer haftet aber nur ein gewerblicher Betrieb sprich keine Privatperson (und da liegt der Unterschied) daher müsste dir der Verkäufer nichts ersetzen! Der Händler haftet, der Privatmann nicht!
Was du jetzt machen kannst? Die meisten Leute in der heutigen Zeit kennen sich mit der Rechtslage nicht aus Versuch es über den Verkäufer abzuwickeln das er es dir ersetzen muss. Wenn du Glück Hast macht er es :)
Das klingt natürlich erst mal schlecht.
Werde mein Glück versuchen.
Aber richtig kann das doch auch nicht sein.
Ich kaufe ein Artikel, der kommt beschädigt an und ich bin der Geschädigte?
Ich habe doch weder mit dem Verpacken noch mit dem Transport was zu tun...