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Normale Version: Warensendung beschädigt erhalten! Was tun?
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(22.01.2014 19:46)headi schrieb: [ -> ]
(22.01.2014 18:51)chrizzz schrieb: [ -> ]Kann schon sein, dass es so ist.
Aber was kann ich als Käufer dafür?
Es wurde nur die Warensendung angeboten!
Ich habe nix mit der Verpackung zu tun!
Ich habe nix mit dem Transport zu tun!
Sorry es klingt zwar mächtig nach Klugscheisser (soll aber keinesfalls so rüber kommen) aber dann kauft man dort nicht wenn nur Warensendung angeboten wird.
Es steht einem ja frei wo man kauft. Und wenn dieser Verkäufer eben nur unversicherten Versand anbietet muss man sich einen anderen suchen oder das Risko selbst tragen.

Der Verkäufer kann nix dafür dass eine Maschine der Post den Luftpolsterumschlag "vergewaltigt".

Der Käufer kann dafür noch weniger.

Und die Post sagt: "Wenn ihr etwas wertvolles versendet müsst ihr eben etwas mehr Geld ausgeben und die Sache als versichertes Paket versenden".
Was irgendwo ja auch verständlich ist. Zum einen soll die Post einen Umschlag quer durch Deutschland für 1,20€ (Fantasiezahl kenne die genauen Portokosten nicht) transportieren und dann aber im Nachhinein haften wenn dort drinn z.b. 2 3D Bluray Filme für 50€ kaputt gegangen sind. Nixweiss das kann nicht funktionieren.

Klar bei 8€ Warenwert kann man sich jetzt über den Sinn einer Paketsendung für 5€(Ebenfalls wieder eine Fantasiezahl) streiten.
Aber wenn die Post eben die Haftung für solche Warensendungen per Umschlag ausschließt trägt man eben als Käufer das Risiko.
So sehe ich es auch
Zitat:Sind Verkäufer und Käufer einander ebenbürtige Vertragspartner, wie es beim Versendungskauf von Unternehmer zu Unternehmer (englisch Business-to-Business, abgekürzt B2B) oder von Verbraucher zu Verbraucher (englisch Consumer-to-Consumer, abgekürzt C2C) der Fall ist, geht die Gefahr gemäß § 447 BGB bereits mit Übergabe der Kaufsache an den Transporteur auf den Käufer über.

Die Verantwortlichkeit des Verkäufers für den Transport beschränkt sich hier also lediglich darauf, die Ware ordnungsgemäß an den vereinbarten oder vom Käufer bestimmten Transporteur zu übergeben – wird sie anschließend auf dem Transportweg beschädigt oder zerstört, muss der Käufer sie dem Verkäufer dennoch bezahlen, sich mit seiner Schadensersatzforderung dagegen an den Transporteur wenden. Eine Ersatzlieferung von Seiten des Verkäufers steht ihm nicht zu.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Versendungskauf

Somit würdest du auf den 8€ sitzenbleiben.
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