Für alle die, die sich ebenfalls noch mit den Thema beschäftigen möchten, noch ein paar Anmerkungen.
Es gibt eine Tüv Umrechnungsformel für Befestigungsmittel von Rädern. Ist halt das, was gefordert wird, sofern Fahrzeughersteller oder Felgenhersteller nichts anderes angeben.
Für Gewindeumdrehungen!
Formel: Gewindedurchmesser x 0,8 / Gewindesteigung
Beispiel: M12x1,5: (12x0,8) / 1,5 = 6,4
Für die Länge in mm!
Formel: Gewindedurchmesser x 0,8
Beispiel: M12 12x0,8 = 9,6mm
Dann hängt es auch vom Fahrzeug ab wo das Gewinde anfängt. Meist hat man ein paar mm Luft von der Anlagefläche wo die Felge aufliegt bis das Gewinde beginnt. Kann vorne und hinten unterschiedlich sein, also vorsichtshalber beides messen.
Nicht jede Alufelge ist gleich. Für manche braucht man ja auch längere Schrauben wie für andere. Hier sollte also auch nachgemessen werden. Wenn Sommer- wie Winterräder beides Originalräder sind, ist (zumindest bei VW) ja alles gleich. Wenn Sommer und Winterräder nicht gleich sind, muss man ebenfalls die Unterschiede bei den Radbefestigungen beachten. Haben die Schrauben für beide Felgen die gleiche Schaftlänge? Kegelbund, Kugelbund und wenn Kugelbund, welcher Radius? Kann man bei Zubehörfelgen im Gutachten nachlesen, im Fall von Andreas -> M14x1,5 Kugel D=24 bedeutet dies das der Kugelbund einen Radius von 12 hat, meist angegeben als Kugelbund R12. VW hat übrigens sowohl bei M12 als auch bei M14 den Radius 13, was die PKW´s angeht.
Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen noch.
Ob der Gewindebolzen, den Ihr in der Radnabe einschraubt, jetzt 20mm Gewinde haben muss, wie siiquenze es schreibt, glaube ich nicht. Die von SCC haben ja auch nur 15mm.
Ist übrigens gar keine Kritik siiquenze. Hast nen super thread gepostet, hat mir sehr geholfen!
Vielen Dank
Gruß
Coffee