Hallo Leute
Ich habe am Samstag meinen Polo 6r verkauft. (Scirocco müsste diese Woche beim Händler sein). So nun meine Frage: Ich habe mit dem Käufer einen Kaufvertrag geschlossen. Nun schrieb er mir gestern er hätte eine kleine Delle im Seitenschweller gefunden und die Steuerkette würde beim Kaltstart ab und zu mal Rasseln. Von der Delle im Schweller wusste ich nichts,das hat höchst wahrscheinlich die Werkstatt vor zwei Wochen verbockt. Aber mit der Steuerkette habe ich dem Käufer bescheid gesagt und VW hat mir damals auch gesagt sei alles ok. Der Käufer will das nun noch mal prüfen lassen und will mich dafür dann zur Rechenschaft ziehen. Kann er das einfach so? Ich habe ihm doch nichts verheimlich.
Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße
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Würd darauf garnicht reagieren. Wenn der Wagen verkauft ist, ist er verkauft. Anders siehst natürlich mit absichtlich verschwiegenen Mängeln aus. Dellen oder Kratzer gehören schonmal Null dazu. Wenn er den Wagen vorher gesehen hat, ist es sein Problem, wenn er sowas übersieht, den Schuh zieh dir nicht an.
Ich kann ja auch ein Auto kaufen, nen dicken fetter Kratzer beim ausparken in den Wagen machen und dann beim Verkäufer reklamieren. Geht ja mal überhaupt nicht.
Rechtsschutz hast du, im Fall des Falles?
Wenn alles wirklich so ist wie geschildert, lass dich von dem Käufer nicht verunsichern, denke, der will da nur Geld rausschlagen.
Gruß
Man muss auf grobe Mängel schon hinweisen
die er zum Beispiel nicht sieht.
Z.b ein behobener Unfallschaden
Kratzer oder kleine Steinschläge kann man erwähnen wenn man ehrlich ist
muss man aber nicht wenn es sich wirklich im Kleinigkeiten handelt
man sollte dann aber das Auto auch nicht in höchsten tönen Loben wenn man weiß
er hat hier und da macken das ist unfair und nicht seriös.
In einen Kaufvertrag würde ich immer Mängel reinschreiben
die bekannt sind. Der Käufer muss ja unterschreiben da stimmt er auch zu das er davon Kenntnisse hat.
Hast du ihm das gesagt mit der Kette ?
Edit: hab gelesen du hast es ihm gesagt
Hast du es auch reingeschrieben ?
Hallo,
Danke euch beiden schon mal ;) ja, Rechtsschutz habe ich fals es soweit kommt. Also verschwiegen habe ich dem Käufer nichts, er hat sich das Auto ja auch bei mir an geguckt usw. Mal abwarten was er mir noch so schreibt sonst lass ich gleich von einem Anwalt einen Brief aufsetzen. :)
Danke für eure Hilfe :)
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Hallo,
Also auf behobenen Unfallschaden habe ich ihn hin gewiesen. Das mit der Steuerkette habe ich ihm auch gesagt. Das Auto stand deswegen auch drei Tage in der Werkstatt und VW sagte die können nichts feststellen. So habe ich ihm das erzählt. ;)
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Geh zu deinem Anwalt und lass dich beraten
Nimm mal alles mit was du hast
(28.10.2013 09:08)SealverROCCO schrieb: [ -> ]Geh zu deinem Anwalt und lass dich beraten
Nimm mal alles mit was du hast
Ja, ist wahrscheinlich das beste was ich machen kann. Ich habe das mit der Kette nicht im Kaufvertrag rein geschrieben. Ist aber ja auch eigentlich nicht schlimm, ist ja kein Mangel. Laut vw ist alles in Ordnung.
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Ich habe ähnliches durch beim vorletzten Auto (A3). Der hatte beim Vorbesitzer Front- und Hecktreffer, welche bei VAG repariert wurden.
Ich habe den Käufer lang und breit drauf hingewiesen, es aber leider nicht im Kaufvertrag vermerkt.
Was die steuerkette angeht ists bei dir wohl ähnlich.
Mein Anwalt meinte damals halt, dass, hätte es auch im Vertrag gestanden hätte, der Käufer keine Chance habe.
Mein Fehler damals war, dass es nicht drin stand. So musste ich dem Käufer nachträglich noch etwas "Preisnachlass" geben.
Ich bin kein Fachmann aber ich meine ja nur
Z.b
Ich hab ein knarzendes domlager Links und rechts
Geh zu VW die SAGEN "ist ok"
Sag dem Käufer jaja ist alles ok laut VW
2 Tage später sind beide Schrott
Weißt du hast nichts in der Hand, das du beweisen kannst das sie es gesagt haben.
Zudem hast du nichts in der Hand, das der Verkäufer Kenntnis davon hat.
Deswegen lieber unbedingt zum Anwalt
Wird scho gut gehen hehe
DasFlo
Ja es ist leider so. Das mündliche Wort unter Privatleuten zählt halt leider nicht.
Außer du hast 1-2 Zeugen die beweisen können das du es gesagt hast. Ansonsten hast du aussage gegen Aussage was immer blöd ist.
Hab bei meinem Vorgänger PKW beim Verkauf
alles reingeschrieben was ich wusste. Ich hab dem Käufer erklärt was er hat, und es
schriftlich fest gehalten.
Eine Steuerkette ist halt keine Kleinigkeit sowas zu beheben kostet
immer ein paar Taler.
Aber genaueres kann dir nur ein Anwalt sagen.
Ob er sogar vom Kauf zurück treten kann weiß ich nicht. Wenn es blöd ist
musst du ihm Geld zurück zahlen oder Schadensersatz.
Aber da würde ich mich mal getrost zurück lehnen, das machst wenn alles über deinen Anwalt.
Vllt bist du ja safe und hattest nochmal Glück
Das klingt ja alles nicht so gut bin nun doch schon ein bisschen verunsichert. Ich werde die Tage mal bei meinem Anwalt anrufen. Und dann mal schauen was der dazu sagt.
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