Hallo,
Ich hab in ebay meine Felgen angeboten und reingeschrieben das ich sie nicht unter 680€ Verkäufe und ich die Auktion beende wenn der Betrag nicht 24 Std vorher da ist.
Jmd hat 1€ geboten und geschrieben das ich das nicht darf und ich Ärger mit nem Anwalt bekomme. Ich gab die Auktion beendet mit dem Vermerk das Startpreis nicht gestimmt hat und ich mit dem Handy den Mindestpreis nicht einstellen konnte.
Das ging unter der Funktion als beenden mit der Angabe als Grund. Habe dem Käufer geschrieben hab das nicht machen können und die Auktion deshalb beendet bei 1€ Gebot.
Was kann mir jetzt passieren ? Kann er die Felgen jetzt für einen € einklagen oder bin ich mit viel Glück auf der sicheren Seite da ich echt den Mindestpreis nicht angegeben habe.
Würde mich ein Zwischenverkauf retten ? Hab das aber nicht erwähnt ? Oder hat er dann Anspruch auf Schadensersatz ?
Hilfe !!!! Was kann ich tun und was blüht mir jetzt ?
Ich hab richtig schiss !!!
Andy
Sehr unelegant, deine Vorgehensweise. Wenn Du nicht unter 680 verkaufen willlst, dann solltest Du auch den Mindestpreis entsprechend einstellen. Wenn das bei der App nicht geht, dann hättest Du den Vorgang abbrechen müssen und es am PC probieren sollen. Mancher geht aber gerne so vor, um die hohen Gebühren von eBay zu sparen... (Du aber bestimmt nicht).
Normalerweise würd ich sagen, kein Problem, denn Du kannst Dich auf einen Irrtum beim Erstellen der Auktion berufen. ABER, Du unterlagst ja gar keinem Irrtum, sonst hättest Du die Klausel mit den 680€ nicht mit reingeschrieben...
Allerdings würde ich das auch mal ganz geruhsam aussitzen.
Hey
,
ich habe mal kurz für dich bei ebay recherchiert.
Also meine erste Frage:
-Hast du das Gebot gestrichen oder die Auktion einfach beendet ohne das Gebot zu streichen?!
Auf der Ebay-Hilfe Seite konnte ich auch noch dies finden:
"Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht."
Das gilt laut ebay als gültiger Grund um das Angebot zu beenden. Auch wenn schon ein Gebot besteht!!!! Du musst es nur beim beenden des Angebotes angeben, hast du ja gemacht.
Des weiteren steht noch dies dabei:
Ob Sie ein Angebot vorzeitig beenden können, hängt davon ab, wie lange das Angebot noch läuft und ob dafür Gebote vorliegen.
Angebote läuft noch länger als 12 Stunden
Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.
Angebot ist in weniger als 12 Stunden beendet
Wenn das Angebot noch weniger als 12 Stunden läuft, hängt die Möglichkeit, das Angebot vorzeitig beenden zu können, davon ab, ob Gebote vorliegen und ob für den Artikel ein Mindestpreis gilt.
Darauf folgt:
Ein oder mehrere Gebote
Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.
Aber ich denke ja nach deinem Text, dass du die Auktion vor den 12 Stunden beendet hast.
Also kann meiner Meinung nach der Bieter gar nix, auch nicht mit Anwalt.
-Hier nochmal alles zum nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
Lg Jan
Hast Du mal einen Link zur Auktion???
Scheinbar hast DU einfach nur die Auktion beendet, das war sehr "unglücklich".
Du hättest, wie schon zitiert, die Gebote auch löschen müssen.
Nun hilft entweder ein Rechtsanwalt oder wie schon erwähnt "aussitzen" auf die Gefahr hin, dass der Käufer Streß macht weil er ja durchaus laut Evay und auch einiger Gerichtsurteile sich im Recht wähnt.
Als wenn sich jemand jetzt wegen 1 Euro nen Anwalt nimmt, da kommt von der Gegenseite sowieso nix mehr mach dir mal nich so nen Schädel...
Meine Meinung:
Genau einfach aussitzen, du hast dich halt geirrt und das Angebot war fehlerhaft.
Mehr würde ich dazu nicht sagen. Der meldet sich schon wenn er was will (was ich aber nicht glaube)
(05.08.2013 11:31)Ricos schrieb: [ -> ]Als wenn sich jemand jetzt wegen 1 Euro nen Anwalt nimmt, da kommt von der Gegenseite sowieso nix mehr mach dir mal nich so nen Schädel...
Das ist falsch, der Warenwert liegt ja tatsächlich viel höher.
Im schlimmsten Fall MUSS er für einen Euro verkaufen, ist die Ware nicht mehr da, dann den aktuellen Preis den die Ware jetzt noch wert ist, also über 680€.
Es gibt dazu schon Urteile, teilweise zu Gunsten von Kläger, teilweise für den Beklagten. Der Einzelfall muss geprüft werden.
Kannst du dem Käufer jedoch nachweisen das er sich gezielt solche 1€ Angebote heraus sucht um Leute zu verklagen, sieht es wieder nach System aus und die Chancen stehen wieder gut für dich.
Ich hatte letztens genau so einen Fall, Handy rein gesetzt, Handy raus genommen, der letzte Bieter wollte mich dann auf 200€ verklagen. Allerdings habe ich ihn mit den Entscheiden vom BGH gekontert und er hat abgelassen.
Denn seine Sätze klangen alle schon so vorbereitet und ich habe ihm den Vorwurf des Systems gemacht, danach war Ruhe.
Klang das bei die genauso, oder eher spontan?
Naja wenn er im Recht liegt und die Felgen ihm für 1€ zustehen sollten dann würde ich mich auch melden :D
ich würd mal sagen: selber schuld! Für sowas gibt es die [undefined=undefined]kostenpflichtige [/undefined]Möglichkeit, einen Mindestpreis oder Mindestgebot einzurichten. Sonst könnte ja jeder alles Mögliche, was ihm/ihr gerade so in den Sinn kommt, als Bedingung in die Auktion schreiben
danke für eure schnellen antworten
ich habe dem käufer meinen fall geschildert und hoffe das er sich erbarmt und mich nicht zwingt ihm die felgen zu verkaufen.
das war mit abstand das dümmste das ich gemacht habe...
wenn das jetzt so negativ läuft darf ich mir neue felgen kaufen und muss die komplett aus eigener tasche ohne das geld vom verkauf der anderen felge
also dümmer hätte ich es nicht schaffen können....
ich sag euch wie es ausgeht bzw was er schreibt...