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Normale Version: ebay und seine Tücken...
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Kindergärtner hat Recht - schaut euch die Links an. Geh zum Anwalt. Anders kommst du nicht raus aus der Nummer.
Also wie ich eben schon schrieb. Er hat zeugen das es ging. Der andere muss es erst mal beweisen das es defekt bei Lieferung war so sehe ich das. Und wer da im Recht ist dürfte klar sein.
LG

Cutty
(16.04.2013 07:52)Cutty schrieb: [ -> ]Der andere muss es erst mal beweisen das es defekt bei Lieferung war so sehe ich das. Und wer da im Recht ist dürfte klar sein.
Das sollte unbestritten sein.

Recht haben und Recht bekommen sind aber dann wieder 2 Paar Schuhe. Da er schon Post vom Anwalt hat, wird er ohne eigenen Anwalt wohl nur schwer aus der Sache rauskommen.
Sich selber einen nehmen und klären wie weiter vorzugehen ist muss er so oder so.

LG

Cutty
Danke erstmal für die Antworten. Die Links sind sehr aufschlussreich.

Was mir an der ganzen Sache unstimmig erscheint ist, dass weder ein Fall auf ebay eröffnet, noch eine negative Bewertung abgegeben wurde.
In so einem Fall würde ich als Käufer doch zumindestens die Verkaufsplattform hinzuziehen oder zumin. nicht zwei Monate ins Land streichen lassen.

Ich habe zum Ende der Woche einen Termin mit meinem Anwalt, danach werde ich berichten wie das Ganze weiter läuft.
(16.04.2013 07:28)Kindergärtner schrieb: [ -> ]
(16.04.2013 07:13)Cutty schrieb: [ -> ]Es ist kein Händler somit besteht auch keine Gewährleistung.
Wieso werden eigentlich immer solche falschen Informationen verbreitet Huh Das BGB unterscheidet hier nicht nach Privat oder Händler Wink

Das ist so nicht richtig. Als Privatverkäufer kann ich die gesetzliche Gewährleistung ausschließen, als Händler nicht.
Und die Rechtsspeechung ist bei Privatleuten auch relativ kulant und wertet auch rechtlich nicht einwandfreie Formulierungen so, wie sie gemeint sind. Wenn also klar verständlich ist, das der Anbieter keine Haftung übernehmen will, dann reicht das.
(16.04.2013 17:03)MichaelN schrieb: [ -> ]
(16.04.2013 07:28)Kindergärtner schrieb: [ -> ]
(16.04.2013 07:13)Cutty schrieb: [ -> ]Es ist kein Händler somit besteht auch keine Gewährleistung.
Wieso werden eigentlich immer solche falschen Informationen verbreitet Huh Das BGB unterscheidet hier nicht nach Privat oder Händler Wink

Das ist so nicht richtig. Als Privatverkäufer kann ich die gesetzliche Gewährleistung ausschließen, als Händler nicht.
Erst lesen, verstehen, dann antworten Wink

Meine Aussage ist definitiv richtig Wink Cutty hat geschrieben das er kein Händler wäre und somit keine Gewährleistung bestünde. Und das ist gemäß BGB einfach falsch Wink

Von der Tatsache des möglichen Gewährleistungsausschlusses als Privatverkäufer war dabei nicht die Rede. Im übrigen empfehle ich dir auch mal meine Links (insbesondere den ersten) dann wird dir schnell klar das dies mit einfach Worten wie sie immer wieder verwendet werden, schwer möglich ist Wink
Aber wieso sollte ich ein gebrauchtes Teil bei e-bay reinsetzten wenn ich zu dem geringeren Preis gegenüber dem Neuwert noch eine Gewährleistung geben muss?
Das macht für mich keinen Sinn.
Du kannst die Gewährleistung als Privatverkäufer bei gebrauchten Gegenständen ja ausschließen.
Er hatte doch zuvor geschrieben das er den obligatorischen Satz drunter stehen hatte daher hab ich meine Aussage darauf gestützt. Das wenn man nichts bei schreibt auch an die karre gepisst bekommen kann ist klar aber sofern er die als Privatmann ausschließt kann der Anwalt ja machen was er will. Mit dem Gebot gibt der Verkäufer sein Einverständnis das gelesen und akzeptiert zu haben. So sehe ich das wenn's falsch ist bitte nicht steinigen aber es macht so am meisten Sinn

LG

Cutty
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