Hallo Zusammen,
mein rocco hatte einen winzigen winzigen kleinen Knick in der Heckschürze weil jemand beim Parken vergas einen Gang einzulegen. Jedenfalls wurde die Heckschürze ausgetauscht und ich teilte der Werkstatt schriftlich mit, dass ich auf jeden Fall die "kaputte"( Mini Knick) wieder haben möchte.
Vor zwei Tagen rief mich der
an um mir mitzuteilen, dass die Schürze leider schon entsorgt wurde (wahrscheinlich liegt sie jetzt bei einem Azubi im Keller)
Jetzt zu meiner Frage. Auf was kann ich jetzt bestehen?
Hab dem
dann erzählt, dass wenn er ins Modehaus geht um sich eine neue Jeans zu kaufen da seine jetzige etwas ausgewaschen ist und diese gleich anbehalten will, dass dann auch nicht der Verkäufer seine alte gleich entsorgt!
(16.11.2012 13:34)Wilkens schrieb: [ -> ]Hallo Zusammen,
mein rocco hatte einen winzigen winzigen kleinen Knick in der Heckschürze weil jemand beim Parken vergas einen Gang einzulegen. Jedenfalls wurde die Heckschürze ausgetauscht und ich teilte der Werkstatt schriftlich mit, dass ich auf jeden Fall die "kaputte"( Mini Knick) wieder haben möchte.
Vor zwei Tagen rief mich der an um mir mitzuteilen, dass die Schürze leider schon entsorgt wurde (wahrscheinlich liegt sie jetzt bei einem Azubi im Keller)
Jetzt zu meiner Frage. Auf was kann ich jetzt bestehen?
Hab dem dann erzählt, dass wenn er ins Modehaus geht um sich eine neue Jeans zu kaufen da seine jetzige etwas ausgewaschen ist und diese gleich anbehalten will, dass dann auch nicht der Verkäufer seine alte gleich entsorgt!
Leider liegst du dort falsch!
Du hast
KEINEN Anspruch auf die Heckschürze, da es mit großer Sicherheit ein Versicherungsfall ist.
Um dein Beispiel mit dem Modehaus aufzugreifen (wo du übrigens Äpfel und Birnen vergleichst):
Wenn du ins Modehaus gehst, weil deine neue Jacke einen Fehler hat und du diese gegen eine korrekt verarbeitete, neue tauschst, dann kommst du doch auch nicht auf die Idee die fehlerhafte Jacke zu behalten, oder?
(16.11.2012 13:56)siiqenze schrieb: [ -> ] (16.11.2012 13:34)Wilkens schrieb: [ -> ]Hallo Zusammen,
mein rocco hatte einen winzigen winzigen kleinen Knick in der Heckschürze weil jemand beim Parken vergas einen Gang einzulegen. Jedenfalls wurde die Heckschürze ausgetauscht und ich teilte der Werkstatt schriftlich mit, dass ich auf jeden Fall die "kaputte"( Mini Knick) wieder haben möchte.
Vor zwei Tagen rief mich der an um mir mitzuteilen, dass die Schürze leider schon entsorgt wurde (wahrscheinlich liegt sie jetzt bei einem Azubi im Keller)
Jetzt zu meiner Frage. Auf was kann ich jetzt bestehen?
Hab dem dann erzählt, dass wenn er ins Modehaus geht um sich eine neue Jeans zu kaufen da seine jetzige etwas ausgewaschen ist und diese gleich anbehalten will, dass dann auch nicht der Verkäufer seine alte gleich entsorgt!
Leider liegst du dort falsch!
Du hast KEINEN Anspruch auf die Heckschürze, da es mit großer Sicherheit ein Versicherungsfall ist.
Um dein Beispiel mit dem Modehaus aufzugreifen (wo du übrigens Äpfel und Birnen vergleichst):
Wenn du ins Modehaus gehst, weil deine neue Jacke einen Fehler hat und du diese gegen eine korrekt verarbeitete, neue tauschst, dann kommst du doch auch nicht auf die Idee die fehlerhafte Jacke zu behalten, oder?
Genauso in der Art wollte ich das gerade schreiben..
Gruß
Micha
Wenn euch Kinder beim spielen die Scheibe einschießen, dann nimmt der Gläser auch nicht die Scherben mit. Mag sein aber dann müsste die Versicherung die Schürze bekommen
(16.11.2012 16:16)Wilkens schrieb: [ -> ]Wenn euch Kinder beim spielen die Scheibe einschießen, dann nimmt der Gläser auch nicht die Scherben mit. Mag sein aber dann müsste die Versicherung die Schürze bekommen
Richtig, die Scherben stehen der Versicherung zu! Jedoch beauftragt die Versicherung den Glaser diese zu entsorgen!
EIGENTLICH darf die Schürze danach auch nicht mehr gewerblich verkauft werden!
Bestes Beispiel mein alter Scirocco, nachdem der Abgefackelt wurde, ging dieser in den "Besitz" der Versicherung über.
Klar hätte ich so einiges noch gern demontiert und behalten oder weiter verkauft. Durfte ich aber nicht mehr.
Dafür hab ich jetzt meinen R..
Alles richtig!
Der Eigentumsvorbehalt liegt bei der zahlenden Versicherung welche die Entsorgung voraus setzt.
Nur wenn du den Schaden aus eigener Tasche bezahlst hast du den Anspruch auf das ausgetauschte Teil.
Da das Autohaus aber auch keinen Anspruch darauf hat würd ich das nicht so hinnehmen.
Die haben da meist einen großen kontainer und da werfen sie die teile rein. Wenn sie also der Azubi nicht im Keller hat muss sie wohl da drinnen sein.
Bzw. Wenn sie sie dir nicht geben wollen wird sie wohl jemand mitgenommen haben!
sei doch froh, dass du kostenlos ne neue inkl. Lackierung bekommen hast
mir wär das sowas von schnuppe
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(16.11.2012 19:56)Bl-racing schrieb: [ -> ]Da das Autohaus aber auch keinen Anspruch darauf hat würd ich das nicht so hinnehmen.
Die haben da meist einen großen kontainer und da werfen sie die teile rein. Wenn sie also der Azubi nicht im Keller hat muss sie wohl da drinnen sein.
Bzw. Wenn sie sie dir nicht geben wollen wird sie wohl jemand mitgenommen haben!
Falsch, die darf garnicht ausgehändigt werden da sie Eigentum der Versicherung ist.
Die meisten Versicherungen haben sogar Vereinbarungen mit den Autohäusern und bestehen auf die Entsorgung.
In einigen Fällen müssen die Stoßstangen sogar einmal in der Mitte durchgesägt werden.