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Normale Version: Werkstatt entsorgte Heckschürze
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Das ist wie mit einigen Garantieteilen.

Die müssen vor der Entsorgung auch zerstört werden. Da es sich oft
nur um kleinere Mängel handelt.

Sonst macht man sich gegenüber VW strafbar.

So ist das auch mit Deiner Stoßstange gegenüber der Versicherung.
Die Fragen sich ja auch sonst, warum Du ne neue bekommst und die
alte garnichts hat.
wenn man sich mal in Ruhe vor Augen hält, was hier diskutiert wird und was es zur Folge hätte, wenn der Besitzer die Schürze ausgehändigt bekommt, dann gibt es nur einen einzigen logischen Schluss:

die Werkstatt darf die Schürze nicht aushändigen, weil sie in diesem Moment die "Exekutive des Versicherers" ist, also einen Reparaturauftrag seitens des Kunden und eine verbindliche Zusage des Versicherers umsetzt. Wenn jetzt der Kunde auch noch die Schürze selber einzieht, also weiter verkaufen kann, dann hat er auch noch daran verdient, dass ihm der Versicherer seinen Schaden bereits ersetzt hat. Und genau das will hier der Versicherte machen: Geld mit einem Teil verdienen, welches ihm jemand anders bereits "kostenlos" ausgetauscht hat. DAS geht nicht und wird rein rechtlich betrachtet von den Versicherern auch unterdrückt wo es nur geht.
Schon oke Big Grin ich warte ab was passiert.
Ich möchte das Thema jetzt nochmal aufgreifen, weil ich mir heute mal meinen neuen Versicherungsvertrag durchgelesen habe.

Dort steht folgendes (Unter Teilkasko):


A 2.5.2 Rest- und Altteile sowie das Fahrzeug im beschädigtem oder zerstörtem Zustand verbleiben bei Ihnen und werden mit ihrem Veräußerungswert (Restwert) bei der Feststellung der Entschädigung angerechnet.
Der Passus bedeutet nach meinem Verständnis, dass die Versicherung den Restwert
einer beschädigten Sache von der zu erstattenden Summe abziehen kann.

Um mal die Kirche im Dorf zu lassen. In einem solchen Fall wie hier in diesem Thread
wird das keine Versicherung tun.

Wer interessiert sich schon für ein kaputtes Plastikteil?


Zitat:Vor zwei Tagen rief mich der Smile an um mir mitzuteilen, dass die Schürze leider schon entsorgt wurde
(wahrscheinlich liegt sie jetzt bei einem Azubi im Keller)

Jetzt zu meiner Frage. Auf was kann ich jetzt bestehen?

Auf gar nichts. Und ehrlich gesagt finde ich das eine ziemlich dämliche und dreiste Unterstellung.



ps:
Nur mal so nebenbei: Es ist normal, dass ominöse Banden aus Osteuropa die Altteilecontainer der
Autohäuser abgrasen und sich Teile "ziehen". Da das unter Diebstahl fällt wenn man nicht vorher
fragt wird da jede Werkstatt ein Auge drauf haben. Wer als Mechaniker in einem Autohaus arbeitet
kennt das Thema sicherlich.
Moadl hat absolut recht, es hängt vom Vertrag ab bei Kaskoschäden. Anders ist es bei Haftpflichtschäden, hier regelt § 249 BGB das die Beschädigung (in Geld) zu ersetzten ist. Das heißt das die Versicherung die neue Stoßstange zahlt hat nichts damit zu tun das die alte Stoßstange Eigentum des Besitzers bleibt. Die Versicherung kann nur einen Restwert abziehen. Nirgendwo steht im Gesetzt das die alten Teile den Besitzer wechseln... Was anders gilt nur bei Kasko-Veträgen.

Hatte selbst einen Vollkasko-Totalschaden und hab die Auto-überreste dann selbst für 300-400€ mehr verkauft. In meiner Versicherung stand nämlich nur das sie mir einen Pflichkäufer für die Reste suchen, ich aber auch selber verkaufen kann und sie dann die Summe des Pflichkäufers abziehen.

Wie gesagt großer Unterschied Kasko - Haftpflicht!
Irgendwie weiß ich nicht was du gelesen hast. Offensichtlich was anderes als ich.

Moadl kann gar nicht "Recht haben" weil er keinerlei Aussage getätigt, sondern lediglich einen Passus aus
seinen Versicherungsbedingungen zitiert hat, den er damit nach meinem Verständnis zur Diskussion stellt.

Und auch sonst kann ich nicht ganz nachvollziehen was du schreibst. Wenn dir jemand dein drei Monate
junges Auto schrottet und dessen Haftpflichtversicherung dir den Neupreis erstattet, dann bekommt diese
Versicherung dein altes Wrack (und versteigert es).

Es geht im Kern ja vor allem darum, dass niemand einen Vorteil aus einem Schaden haben darf. Das wäre
ja auch fatal, denn es würde den Missbrauch fördern.
Ja stimmt das es Recht ja war vlt. ungünstig formuliert... Aber dennoch ist es leider so das hier die meisten Einträge einfach nicht richtig sind und ein Zitat aus der Versicherungsbedingung bei der es im Kaskoschaden geht war da endlich mal was richtiges.

Die von dir angesprochen "Neuwagenregelung" ist ein Sonderfall und nur dort gibt es die Übereignung des Unfallfahrzeug an die Versicherung des Unfallverursachers. Ansonsten bleibt das beschädigte Eigentum weiterhin im Besitz des Geschädigten.

Damit niemand einen Vorteil hat könnte die Versicherung einen Restwert abziehen.
Richtig, der Passus kommt allerdings in der Praxis so gut wie nie zur Anwendung
weil das beschädigte Teil meist keinen nennenswerten Wert mehr hat.
Er gibt der Versicherung aber eine Handhabe um möglichen Missverbrauch zu
unterbinden.
Es ist ja auch völlig logisch und einleuchtend, dass man keinen "Anspruch" auf
die alte Heckschürze haben kann wenn man eine Neue bezahlt bekommt.
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