So mich würde jetzt mal was interessieren,
Wenn man ein Fahrzeug finanziert und noch das Auto ja dann noch dem Hersteller gehört.
Wenn man dann z.b. Einen RAM Air staudrucksammler verbaut ist es dann doof wenn man den Eintragen lässt?
Also gibt's da seitens von VW Probleme?
Auch wenn man vor hät das Fahrzeug nach dem abzahlen zu behalten?
Moin,
das Auto gehört nicht dem Hersteller, sondern der Bank
Wenn du das Auto nach Ablauf der Finanzierung zurückgeben willst an dein Autohaus musst du es zurückrüsten auf Originalzustand. Die Alternative ist, dass du es auslöst und privat verkaufst oder eben behälst.
Das Auto gehört als Pfand der Bank . VW hat sein Geld schon. Wenn du es aufrüstest oder zum Totalschaden bringst, ist auch das dann der Bank erstmal egal. Dafür bezahlst du ja einen Kredit.
Ok.
Wollte nur nachfragen, da ich mir eben dachte solang es nicht 100% abbezahlt ist gehört es ja der Bank und bis dahin könnten die ja theoretisch sagen da ist es rechtlich verboten etwas umzurüsten da dies ja die Lebensdauer verkürzen könnte.
Was mich noch interessiert wäre, bekommt bei einem Motorschaden VW mit das im fahrzeugschein etwas eingetragen ist,
Wenn es die Werkstatt nicht extra weitergibt.?
Der Fahrzeugschein wird nicht an VW gegeben - aber ein Chiptung oder andere Änderungen, die zu einem Motorschaden führen können, werden durchaus weitergegeben an Volkswagen - geht ja auch darum, ob due Kulanz bekommst bei einem Motorschaden.
(05.11.2012 20:44)Bl-racing schrieb: [ -> ]Wenn man ein Fahrzeug finanziert und noch das Auto ja dann noch dem Hersteller gehört.
(05.11.2012 20:49)schnellchen schrieb: [ -> ]das Auto gehört nicht dem Hersteller, sondern der Bank
Beides nicht ganz richtig. Das Auto
gehört 'Bl-racing' solange es kein Leasing ist.
Er tritt nur ein paar Rechte an die Bank ab und diese darf als "Pfand" den "Brief"
(Zul.-Besch. Teil 1) behalten bis die Mühle abgezahlt ist.
ps:
Zum Eintragen brauchst du eigentlich die Zul.Besch. Teil 1, den die Bank treuhänderisch
zur Zulassungsstelle schicken kann.
Und ob das Auto zurück gerüstet werden muss falls man bei einer AutoCredit (3-Wege)-
Finanzierung am Schluss das Auto abgibt wäre ggf. mit dem Autohaus abzusprechen.
Meistens werden die das Auto dann lieber original haben wollen.
oh, mein Lieblingsthema
Ich habe genau diese Geschichten mit dem Verkäufer, bei dem ich das Auto gekauft habe, schon mehrfach durchgekaut. Sein Tenor ist dabei immer folgender gewesen: Du kannst umbauen was Du willst....solange es rückstandslos vor einer evtl. Rückgabe des Fahrzeuges wieder auf original zurückgerüstet werden kann. Ob es zurückgerüstet werden muss entscheiden wir dann spontan wenn es soweit ist. Bis zur Rückgabe ist es DEIN Fahrzeug und Du kannst damit tun und lassen, was Du willst.
In meinem Fall ist es eine Finanzierung übe 48 Monate mit Rückgaberecht nach Ablauf dieser Zeit. Ich finanziere also nur den Wertverlust, nicht den Fahrzeugwert und kann am Ende entscheiden, ob ich
1. zurückgebe
2. kaufe
3. weiter finanziere
Ist doch wie Leasing, oder nicht.
(06.11.2012 11:43)Killboy schrieb: [ -> ]Ist doch wie Leasing, oder nicht.
Nein, ist es nicht. Sagte ich auch bereits.
Bei
Leasing wirst du
kein Eigentümer und darfst deshalb auch nicht mit dem Auto machen was du willst.
Bei Leasing kannst du aber Eigentümer werden. Es kann dir keiner verwehren. Wenn du den aber grundsätzlicg abgeben willst, darfst eben nix dran machen. Oder zurückrüsten.