Hallo,
ich fahre den 1,4 mit 160 PS.
Ich brauche Winterreifen und Felgen. Gestern war ich bei Profi-Reifen. Der Verkäufer sagte mir ich darf im Winter nur 16 Zoll fahren weil: In meinem Zulassungsschein steht von 16 bis 19 Zoll alles drin, jedoch nur bei 16 Zoll steht M+S dabei. Er meinte auch, wenn ich 17 Zoll fahre, was ich ja scheinbar nicht darf, und einen Unfall habe, könnte es Probleme mit der Versicherung geben.
Habe daraufhin bei meinem VW Autohaus angerufen. Die sagten mir sie bieten für den Scirocco die Felge Sima in 17 Zoll an, die ist Eintragungsfrei, alles andere müsse ich eintragen.
Was darf ich denn nun fahren im Winter? 17 Zoll? Wenn ja, nur diese VW Sima, oder egal welche Felge, Hauptsache die gleichen Maße? Und wie sieht das dann mit der Versicherung aus, bezüglich dem was der Reifenhändler meinte?
Ich hoffe, die Frage ist nicht allzu blöd, aber das hat mich irgendwie sehr verwirrt.
LG
17 Zoll geht auf jeden Fall. Es gibt nur Einschränkungen wg. Schneeketten.
Danke schonmal für die Antwort!
Ich würde wenn dann 17 Zoll nehmen.
Aber wieso steht denn im Zulassungsschein nur bei 16 Zoll das M+S dabei, wie ist das denn zu deuten?
Bei michaelneuhaus.de sind die zugelassenen Dimensionen aufgeführt.
Bzw. Kannst du auch andere nehmen musst dann halt nur eintragenlassen.
Super danke.
Da steht im Winter sind 205/50 R17 erlaubt :-)
Nicht dass ich es euch nicht glaube, im Gegenteil, nur wieso steht das nicht im Zulassungsschein bzw. Wo steht das ganz offiziell?
Wenn mich nun die Polizei aufhält, und in den Schein schaut, und sieht die 17er stehen nicht mit M+S drin, machen die mir Probleme?
alle dimensionen die du im zulassungsschein eingetragen hast. m+s im schein ist meines wissens nur eine art empfehlung.
ich dürfte auch 19" im winter fahren, verwende aber die 18" interlagos.
Eben, so dachte ich das ja eigentlich auch.
Das was da im Zulassungsschein steht kann man ja auf verschiedene Arten deuten. Das verunsichert mich.
(06.10.2012 12:44)Alcarin schrieb: [ -> ]Gestern war ich bei Profi-Reifen.
Das mit dem "Profi" war dann wohl glatt gelogen.
Vielleicht gehst du besser woanders hin.
Bevor hier die Wogen hochschlagen und Halbwissen verbreitet wird, das
den TE nur noch mehr verwirrt:
Selbstverständlich darfst du jede in der EWG angegebene Dimension auf orig.
VW-Felgen auch als WR fahren; die mit 'M&S' gekennzeichneten Kombinationen
allerdings NUR im Winter. Das betrifft bei VW oft aber nur die extraschmale
Felge, die deshalb weniger breit gewählt ist damit noch Platz für Schneeketten
bleibt. Solange du orig. VW-Räder fährst sind Schneeketten auch nur mit den
Rädern zulässig wie es in der EWG steht.
Zusätzlich kannst du natürlich auch jede Zubehörfelge mit den Reifenformaten
fahren, deren Gutachten a) den Scirocco aufführt und b) diese Reifengröße
erlaubt. Dafür ist dann das jew. Gutachten maßgebend und
nicht die EWG.
Bei den Schneeketten das Selbe: Entscheidend ist was das Gutachten erlaubt.
Also: Papiere lesen und im Falle von Zubehörfelgen das Gutachten (
vor dem Kauf).
ps:
das ist eigentlich kein Österreich-Thema weil es m.W. EU-weit einheitlich geregelt ist
Super, danke für die Aufklärung!
Das heißt also zusammenfassend für mich: Ich kann mir eine Nicht-Original Felge in 17 Zoll kaufen, die die Dimension hat wie es im Zulassungsschein steht, auch wenn nicht M+S dabeisteht. Und sofern sie ein Gutachen für den Scirocco hat, muss ich nichts eintragen.
Ich nehme an, die muss dann wirklich genau die Breite und ET haben, wie es im Zulassungsschein steht?
Andererseits: Bei uns in Ö gilt ja soweit ich weiß nichtmal Zb die ABE für Zb die H&R Federn. Muss auch eingetragen werden glaube ich.
Müsste ich dann nicht theoretisch jede nicht von VW für den Scirocco angebotene Felge eintragen?
(06.10.2012 15:24)Alcarin schrieb: [ -> ]Das heißt also zusammenfassend für mich: Ich kann mir eine Nicht-Original Felge in 17 Zoll kaufen, die die Dimension hat wie es im Zulassungsschein steht, auch wenn nicht M+S dabeisteht. Und sofern sie ein Gutachen für den Scirocco hat, muss ich nichts eintragen.
Ich nehme an, die muss dann wirklich genau die Breite und ET haben, wie es im Zulassungsschein steht?
Jein.
Ob die Dimension auf den Zubehörrädern auch in der EWG steht ist egal.
Insofern ja, kannst du.
Die EWG (früher der Fahrzeugschein) beschreibt nur das, was ab Werk
erlaubt ist bzw. besser gesagt was man an VW-Felgen mit welchen Reifen
wann/wie fahren darf.
Ein Teilegutachten oder eine ABE ersetzt in diesem Punkt das was in der
EWG steht. Letztere ist dann sozusagen hinfällig.
Und ob eine ABE auch in AT gilt weiß ich nicht. Wenn ''nur'' ein Teilegutachten
vorliegt musst du ohnehin zur Abnahme. Selbst wenn die Felgen mit ABE
kommen würde ich sie ganz genau lesen ob sie im konkreten Fall wirklich von
der Abnahme befreit.
Eine ABE gibt es bei Rädern eigentlich sowieso nur dann wenn die Räder sehr
unkritisch sind, also eher schmal und mit serienähnlicher ET. Aber dazu würde
ich bei Winterrädern ohnehin raten damit auch mal Ketten drunter passen.