ich möchte das thema nochmal anwärmen
in meinem brief/schein stehen reichlich wenig erlaubte reifenformate.
einzig und allein folgendes format - 225/45R17 91W
so weit so gut oder schlecht.
nun kommt schon erschwerend hinzu das auf meinen 17 zoll felgen beim kauf schonmal 235iger drauf waren und sind.
da könnte ich die polizei oder den tüv nur zur tankklappe verweisen wo so formate mit dabeistehen bei den druckangaben. also offensichtlich von VW erlaubt. kann es da trotzdem probleme geben ?
und desweiteren brauch dann auch mal irgendwann winterreifen und neue winterfelgen. bin ich da zu 225/45R17 verdonnert um ganz sicher zu gehen ? bei der dimension gehen doch auch keine stahlfelgen mehr oder ?
ja, das hatte ich schon gesehen, aber nützt mir recht wenig bei meinem scheinproblem.
bin da nämlich leicht gebrandmarkt - hatte auf meinem bmw als winterreifen 17 zoll original BMW alus mit 205er reifen und davon stand nix im schein drin.
das hat mir der tüv onkel übelgenommen und als problem (u.a.) vermerkt.
kann ich dem dann beim nächsten tüv mit dem scirocco den link vom michaelneuhaus unter die nase reiben ?
Du kannst beim nächsten mal den Kollegen drauf hinweisen, dass nur noch die kleinste mögliche Größe im Schein vermerkt ist...
das passt doch aber auch nicht ganz. beim bmw wars wohl so weil mit 195 auf 15 zoll voll witzig. aber beim rocco geht ja wohl noch etwas weniger als 225 mit 17 zoll !?
(24.04.2013 22:52)andy.dark schrieb: [ -> ]das passt doch aber auch nicht ganz. beim bmw wars wohl so weil mit 195 auf 15 zoll voll witzig. aber beim rocco geht ja wohl noch etwas weniger als 225 mit 17 zoll !?
Das ist etwas merkwürdig,denn sogar beim R stehen 205/50/17 als Winterreifen drin.
Habe bei mir im Schein (EWG) vom R auch nur 225/45 R17 91W. Dann kann es ja nicht die kleinste Größe sein, die dort steht, wenn man den Infos von
hier vertraut.
Gibt es diese Reifen/Felgen-Information eigentlich auch offiziell von VW? Kenne das noch von Ford, da bekam ich auf Anfrage ein Dokument, in dem alle Reifen- und Felgendimensionen aufgelistet und als "genehmigt" gekennzeichnet waren.
Eine weitere Frage: Beim Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex habe ich freien Spielraum, solange ich das Mindeste bei Tragfähigkeitsindex erfülle (bei 235/40 R18 habe ich sowieso noch nichts unter 91H gesehen)?
In der EWG-Übereinstimmungserklärung stehen unter "50. Anmerkungen" die weiteren Größen drin.
Ich habs mal schnell mit der Handycam fotografiert:
Ach schau an, da haben wir es ja, jetzt habe auch ich es gefunden.
Danke!
Da bei mir überall (außer bei den extra als M+S gekennzeichneten) W als Index angegeben ist, darf ich also nichts unter W aufziehen? Wer fährt im Winter denn bitte mehr als 240 (V)?
(06.10.2013 16:54)colonie schrieb: [ -> ]Ach schau an, da haben wir es ja, jetzt habe auch ich es gefunden. Danke!
Da bei mir überall (außer bei den extra als M+S gekennzeichneten) W als Index angegeben ist, darf ich also nichts unter W aufziehen? Wer fährt im Winter denn bitte mehr als 240 (V)?
Also in Deutschland (wir sind ja hier im Österreicher Thread) kann man im
Winter auch Reifen mit niedrigerem Speedindex verwenden, man
muss dann aber einen Aufkleber im
Sichtbereich des Fahrers mit der maximal erlaubten Geschwindigkeit, die der Reifen angibt, anbringen.
Und sich auch wirklich dran halten