(22.08.2012 09:07)Jucki schrieb: [ -> ]An deiner Stelle würde ich, nach Ablauf der Frist, dem Verkäufer nochmals eine Frist setzen und ihm klip und klar sagen, dass du anschließend die Polizei einschalten wirst. Die haben Mittel und Wege Personen ausfindig zu machen.
Wieviel Fristen soll man denn setzen ??? Eine reicht... Und ab zur Rennleitung und Anzeige erstatten...
Die Drohung mit der Polizei alleine wirkt manchmal schon Wunder. Daher würde ich dem Verkäufer eine letzte Möglichkeit einräumen, um die ganze Sache vernünftig über die Bühne zu bringen. Die Polizei wird nämlich auch nicht hinfahren, dem das Geld abnehmen und wieder wegfahren. Die Ermittlungen dauern auch ihre Zeit und dann vllt. noch die Gerichtsverhandlung, bei der der Verkäufer zur Zahlung verurteilt wird, etc. Diese Auslagen und zeitlichen Verzögerungen würde ich mir nur ungerne ans bein binden.
Aber das ist nur meine Meinung.
Kein Problem, mit ner Rechtsschutzversicherung...
Hallo,
das ganze hat sich seit vorgestern aufgeklärt!
Der Verkäufer hat sich nach dem Wochenende bei mir gemeldet und den Spoiler anschließend versendet.
Es lag wohl daran das er sein Handy in seiner Abwesenheit nicht mithatte und somit keinen Kontakt mit mir aufnehmen konnte.
Auf Grund der Kaufweise über Email und den Mangelden Kontakt bei solch einem hohen Betrag wurde ich skeptisch was ja dann doch nochmal positiv ausging.
Grüße...
na aha, dann verstehe ich aber nicht, wie er Deine SMS nachweislich abrufen konnte?!
Sehe ich das also richtig, dass Du hier so einen Aufriss mit öffentlicher Nennung von Namen getätigt hast, bloß weil der Verkäufer über´s Wochenende nicht erreichbar war? Somit hast Du die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten und könntest dafür vom Verkäufer rechtlich belangt werden (...und evtl. das Forum gleich mit). Also bitte Namen oder am Besten den ganzen Beitrag löschen!
(23.08.2012 12:32)INeedNOS schrieb: [ -> ]na aha, dann verstehe ich aber nicht, wie er Deine SMS nachweislich abrufen konnte?!
Sehe ich das also richtig, dass Du hier so einen Aufriss mit öffentlicher Nennung von Namen getätigt hast, bloß weil der Verkäufer über´s Wochenende nicht erreichbar war? Somit hast Du die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten und könntest dafür vom Verkäufer rechtlich belangt werden (...und evtl. das Forum gleich mit). Also bitte Namen oder am Besten den ganzen Beitrag löschen!
Womit meine Aussage von weiter oben ja dann wieder richtig wäre..
Danke NOS