ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3

Normale Version: Noch 2 Tage Werksgarantie und nun Probleme, brauche Hilfe
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Mein Scirocco wird am 22.06. (in 2 Tagen) 2 Jahre alt.
Ich hatte in den vergangenen Monaten, 3-4 mal das Problem mit dem Kettenspanner bzw. Nockenwellenversteller rasseln beim anlassen. Leider wird das immer häufiger.
Es ist in den letzten 3 Tagen 3mal aufgetreten und das ziehmlich heftig. Da ich keinen Bock habe das mir das alles noch um die Ohren fliegt würde ich das gern noch bei VW auf Garantie Prüfen lassen.
Da ich aber mein Autohaus kenne und weiß wenn ich morgen früh anrufe und das Problem schildere bekomme ich erst einen Termin für nächste Woche. Nur habe ich dann keine Werksgarantie mehr. Wie verhält es sich in diesen Fall? Zählt es noch zur Garantie wenn ich es morgen melde, aber erst für nächste Woche einen Termin bekomme?
Zudem habe ich auch bedenken das VW nur kurz drüber schaut und sagt sie können nichts finden, und 2 Tage später sowie so die Garantie vorbei ist.

So hört es sich etwa an und noch lauter:

http://www.youtube.com/watch?v=2kjGpP1oC5U

Gruß Ronny
also ich denke mal es zählt wenn du es im AH meldest...kannst du ja nix für wenn du einen termin erst nach ablauf der garantie bekommst
Mal als Beispiel:

Mein iPhone hab ich 1 Tag vor Ablauf der Garantie bei Apple als defekt gemeldet. 3 Tage nach der Garantie wurde es abgeholt und repariert.

Stichtag ist das Anmelden eines Defekts. Zumindest bei Apple Big Grin
Und noch eine dumme Frage:
Die 2 Jahre Werksgarantie zählen ab dem Tag der Erstzulassung, und nicht ab Bautag oder sowas?
Genau so sieht es aus. Ab der Erstzulassung...

MfG iPhil
Weder noch!
Die Garantie beginnt mit dem registrierten Auslieferungsdatum.

In der Regel liegen da einige Tage zwischen dem Auslieferungs~ und Zulassungsdatum.

Ich denke aber das du auch nach Ablauf der Garantie noch eine 100% Kulanz zugesprochen bekommst.
Ich hatte bei der Abholung in der Autostadt nachgefragt, dort wurde mir die Erstzulassung bestätigt.
(19.06.2012 20:38)Viper67 schrieb: [ -> ]Weder noch!
Die Garantie beginnt mit dem registrierten Auslieferungsdatum.

Ich habe die Tage eine Garantieverlängerung gemacht. Erstmal für ein Jahr. Daher habe ich es schriftlich von VW: "Die Neuwagen-Garantieverlängerung beginnt am 16.06.2013 um 0:00 Uhr." So steht es in dem Versicherungsvertrag drin! Zugelassen wurde mein Rocco am 16.06.2011 - vom Autohaus abgeholt habe ich ihn auch an diesem Tag. Demnach beginnt (und endet) die reguläre Werksgarantie bei mir genau am Zulassungstag!

Alles andere wäre IMHO auch unbegründet und sinnfrei - was interessiert mich (als einzigem Nutzungsberechtigten) irgendein Auslieferungstag des Autos, wenn ich es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht nutzen - also die Garantie ggf. auch in Anspruch nehmen kann...?!?

G_Merrick
(19.06.2012 20:50)G_Merrick schrieb: [ -> ]
(19.06.2012 20:38)Viper67 schrieb: [ -> ]Weder noch!
Die Garantie beginnt mit dem registrierten Auslieferungsdatum.

Ich habe die Tage eine Garantieverlängerung gemacht. Erstmal für ein Jahr. Daher habe ich es schriftlich von VW: "Die Neuwagen-Garantieverlängerung beginnt am 16.06.2013 um 0:00 Uhr." So steht es in dem Versicherungsvertrag drin! Zugelassen wurde mein Rocco am 16.06.2011 - vom Autohaus abgeholt habe ich ihn auch an diesem Tag. Demnach beginnt (und endet) die reguläre Werksgarantie bei mir genau am Zulassungstag!

Alles andere wäre IMHO auch unbegründet und sinnfrei - was interessiert mich (als einzigem Nutzungsberechtigten) irgendein Auslieferungstag des Autos, wenn ich es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht nutzen - also die Garantie ggf. auch in Anspruch nehmen kann...?!?

G_Merrick

Ist aber leider falsch!

Einfaches Beispiel:

Die Garantie deines neuen Fernsehers beginnt doch auch nicht mit dem Tag an dem das Kabelfernsehen freigeschaltet wird.

Oder wenn ich mein Fahrzeug kaufe, es mit dem Anhänger abhole und ausschließlich auf privatem Grunstück fahre ohne es anzumelden, hab ich dann Lebenslange Garantie?

Die Garantie beginnt mit Auslieferung des Fahrzeugs, das ist in den meisten Fällen der Tag der Erstzulassung, aber nicht zwingend.
(19.06.2012 20:50)G_Merrick schrieb: [ -> ]
(19.06.2012 20:38)Viper67 schrieb: [ -> ]Weder noch!
Die Garantie beginnt mit dem registrierten Auslieferungsdatum.

Ich habe die Tage eine Garantieverlängerung gemacht. Erstmal für ein Jahr. Daher habe ich es schriftlich von VW: "Die Neuwagen-Garantieverlängerung beginnt am 16.06.2013 um 0:00 Uhr." So steht es in dem Versicherungsvertrag drin! Zugelassen wurde mein Rocco am 16.06.2011 - vom Autohaus abgeholt habe ich ihn auch an diesem Tag. Demnach beginnt (und endet) die reguläre Werksgarantie bei mir genau am Zulassungstag!


Das schließt Volkers Aussage dann aber nicht aus, oder? ^^
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