(28.04.2012 12:51)RoccoKS schrieb: [ -> ]Jau, is klar. Und genauso legal ist in deinen Augen wahrscheinlich das auffahren bis auf die Stoßstange... Unglaublich.
Nein aber so wie ich das verstehe, hat der Golf schon vorher aufgeblendet und ist dann aufgefahren, weil der TE verlansamt hat. Dass das abbremsen aufgrund von Verkehr geschah ist aus dem Eingangspost nicht ersichtlich.
Einigen wir uns einfachdrauf, dass beide ihren Teil dazu beigetragen haben und deswegen niemand den anderen belangen wird, weil jeder seinen dreck am Stecken hat.
Schwibenwischer ist wenn man mit der Hand so vorm Gesicht rumwedelt.
(28.04.2012 12:51)RoccoKS schrieb: [ -> ]Hier hat niemand was von grundlos geschrieben !
Der TE schrieb:
"...fuhr in Schlangenlinien dicht auf, betätigte Lichthupe usw. Hab dann mein Tempo auf die erlaubten 100 verringert..." <--- Da ist überhaupt nichts von einem nachvollziehbaren Grund zu lesen - sondern es wird vielmehr ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem "dicht Auffahren" und dem "auf die
erlaubten 100 verringert" hergestellt! Dass ihn der Verkehr zur Geschwindigkeitsreduzierung "gezwungen" hat, schreibt er erst im folgenden Beitrag. Und ganz ehrlich, daran kann ich nicht so recht glauben...! Ebenso wenig daran, dass es völlig unmöglich gewesen sein soll, auf die rechte Spur zu wechseln... Für mich liest sich der erste Beitrag des TE schon so, dass hier wieder mal ein "Oberlehrer" unterwegs war, der sich dazu berufen fühlte, anderen zu zeigen, wie schnell sie zu fahren haben. Siehe oben, schließlich ist er ja
"die erlaubten 100" gefahren...
G_Merrick
Bitte keine Unterstellung
(28.04.2012 15:16)Dante schrieb: [ -> ]Bitte keine Unterstellung
Ich habe dir nichts unterstellt - sondern nur meine persönliche Meinung, Empfindung - meine Gedanken zu dem von dir geschilderten Sachverhalt mitgeteilt!
So lange du hier nur deine subjektive - und für mich unglaubwürdige Version des Sachverhaltes kund tust - fällt mir halt nichts anderes dazu ein...! Denn...: Wenn die rechte Fahrspur wirklich so zu und voll war, dass ein Wechsel in dieselbe für dich völlig unmöglich war,
warum sollte dich dann jemand von hinten derart bedrängen??? Schließlich ist der Fahrer hinter dir ja nicht blöd - und sieht selbst, dass du gar keine Chance hast, ihm den Weg frei zu machen...! Und er sieht auch, dass vor dir plötzlich langsam fahrende Fahrzeuge sind, die dich "zwingen", deine Geschwindigkeit zu verringern...!
Wie geschrieben, wirklich glaubhaft erscheint mir das alles nicht - wenn es aber doch so war - siehe oben...!
G_Merrick
(28.04.2012 21:00)G_Merrick schrieb: [ -> ] (28.04.2012 15:16)Dante schrieb: [ -> ]Bitte keine Unterstellung
warum sollte dich dann jemand von hinten derart bedrängen??? Schließlich ist der Fahrer hinter dir ja nicht blöd - und sieht selbst, dass du gar keine Chance hast, ihm den Weg frei zu machen...!
G_Merrick
Genau da liegt das Problem!!
Manche sind wirklich so blöd, selbst wenn es vor einem nicht schneller vorwärts geht, meinen sie, sie müssten den Vordermann einfach beiseite rammen, weil sie den Dicken raushängen wollen!!
Wobei sie dann eine Autolänge weiter wieder in die Eisen steigen müssen, dann geht das gleiche Spiel von vorne los, was macht das für einen Sinn?
Ich weiß nicht, wie man es sonst nennen soll, sowas ist grob verkehrsgefährdend und Leute mit schwachen Nerven reagieren in solchen Situationen sehr unkontrolliert!
Wenn mir so einer im Stadtverkehr kommt, z.B. in einer 30er Zone, brems ich auch runter, denn ich fahr schon eigentlich immer 10 km/h schneller als erlaubt!
Gruss,
Chris
Einfach keine weiteren Gedanken machen.
Er hat den sicherheitabstand nicht eingehalten
Er hat dich genötigt
Er hat sein handy wärend der Fahrt benutzt
...
Wenn er mit sowas zu den Grünen/Blauen geht muss er schon sehr weit weg vom gesunden Verstand sein. Vieleicht wollte er auch nur mal ein richtiges Auto fotografieren um damit an der Tanke anzugeben was er neulich auf der Bahn fast platt gemacht hätte...
(28.04.2012 11:56)RoccoViper schrieb: [ -> ]Das ändert einiges. Außerorts (und da zählt die AB zu) ist Lichthupe und Hupe ein legales Mittel um die Überholabsicht anzuzeigen. Dann zu verlangsamen so wie du ist echt daneben. In dem Fall bist also du das Problem. Anzeigen wird er dich aber trotzdem nicht, mal ehrlich das macht doch keiner wegen einer vergleichsweise harmlosen Lapalie (Scheibenwischer zeigen).
Das ist soo nicht ganz richtig. Lichthupe nur EINMAL (Hupe das gleiche) betätigt mit einem Sicheheitsabstand der sich aus der Geschwindigkeit ergibt ist erlaubt. Mehrmaliges betätigen der Lichthupe/Hupe ist Nötigung. Zu dichtes auffahren und die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes (drängeln) ist auch Nötigung. Fotos mit dem Moieltelefon machen während der Fahrt ist verboten. Verlangsamen und seine Geschwindigkeit auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit anpassen ist NICHT verboten, sondern vorgeschrieben.
ER HAT ALLES RICHTIG GEMACHT UND HAT SICH KORREKT VERHALTEN. Punkt aus.
Hab nicht geschrieben, dass das verlangsamen verboten ist aber im allgemeinen Autobahnverhalten ein absolutes No-Go auf der Überholspur langsamer zu werden oder zu bremsen, sofern es weder Verkehr, beginnendes Tempolimit oder Wetterverhältnisse nötig machen.
Edit: Es ist verboten! Paragraph 240 StGb (Nötigung).
Zeig ihn doch an...hätte ich in deinem Fall einen Zeugen dabei gehabt, hätte so ein Vollhorst von mir ne Anzeige bekommen. Solche Typen gehören einfach bestraft. In deinem Fall aber Füße still halten, wenn doch was kommt hast du aber genügend Argumente.
(28.04.2012 11:17)G_Merrick schrieb: [ -> ]Falls du auf einer Überholspur - also nicht auf der rechten Fahrspur warst, ist das grundlose und damit für den Hintermann unvorhersehbare Herunterbremsen eine grobe Verkehrsgefährdung!
Es ist weder dein Recht, noch deine Aufgabe, die Einhaltung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in irgendeiner Form zu erwirken oder herbei zu führen...!
Falsch - Es ist sein gutes Recht auf die erlaubten 100 Kmh herunterzubremsen, egal was vor ihm an Verkehr ist!
Hier von grober Verkehrsgefährdung zu reden ist absoluter Schwachsinn.
Ich hätte genauso reagiert - und mache das auch so, wenn jemand meint mir ins Heck zu kriechen und somit mehrere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
(29.04.2012 08:26)ActionAndy schrieb: [ -> ]Das ist soo nicht ganz richtig. Lichthupe nur EINMAL (Hupe das gleiche) betätigt mit einem Sicheheitsabstand der sich aus der Geschwindigkeit ergibt ist erlaubt. Mehrmaliges betätigen der Lichthupe/Hupe ist Nötigung. Zu dichtes auffahren und die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes (drängeln) ist auch Nötigung. Fotos mit dem Moieltelefon machen während der Fahrt ist verboten. Verlangsamen und seine Geschwindigkeit auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit anpassen ist NICHT verboten, sondern vorgeschrieben.
ER HAT ALLES RICHTIG GEMACHT UND HAT SICH KORREKT VERHALTEN. Punkt aus.
So siehts aus!