08.03.2012, 17:45
Heute erschien bei Bild.de sowie Focus.de Meldungen über "verhältnismäßig" erhöhte Probleme mit 1.4er TSI Motoren im Bezug auf die Steuerkette und somit drohenden Motorschäden.
VW spricht von Einzelfällen.
Die "meisten" Probleme soll zwar der 1.4er 140er im Touran sein, jedoch sind auch andere Modelle betroffen.
Den Artikel wollte ich euch dennoch nicht vorenthalten:
Quelle: Focus.de
VW spricht von Einzelfällen.
Die "meisten" Probleme soll zwar der 1.4er 140er im Touran sein, jedoch sind auch andere Modelle betroffen.
Den Artikel wollte ich euch dennoch nicht vorenthalten:
Zitat:VW hat Probleme mit der Haltbarkeit der 1.4-Liter-TSI-Motoren. Bei einigen Modellen verschleißt die Steuerkette und es kann zum Motorschaden kommen. Die Wolfsburger sprechen von Einzelfällen....
Laut Informationen von „Auto Bild“ kommt es bei den 1.4-TSI-Motoren in Touran, Tiguan und Golf zu erhöhtem Verschleiß.
Die Ausfälle betreffen Steuerketten, Kettenspanner und Nockenwellensteller. Die Folge kann ein teurer Motorschaden sein.
Die meisten Probleme verzeichnet „Auto Bild“ bei den Touran-Modellen der Baujahre 2006 und 2007 mit dem 1.4-TSI-Motor mit 140 PS (Motorkennbuchstabe BMY) bei einer Laufleistung zwischen 40 000 und 70 000 Kilometern.
Insgesamt liegen der Zeitschrift über 60 Schadensmeldungen der Typen Golf, Touran und Tiguan vor.
Die Schäden kündigen sich oft durch Rasseln nach dem Kaltstart oder eine brennende Motorkontrollleuchte an, so die Fachzeitschrift.
VW spricht von Einzelfällen und äußert sich nicht zur Schadensursache, sagt aber, dass eine Steuerkette im Regelfall die gleiche Lebensdauer wie der Motor haben sollte.
Motorenexperte Fritz Indra von der Universität Wien spekuliert in der Autozeitschrift:
„Zunächst würde ich an Materialprobleme eines Zulieferers denken. Kann man diese ausschließen, kommen beispielsweise Drehschwingungen des Motors in bestimmten Drehzahlbereichen infrage, welche die Steuerkette auf Dauer überlasten.
Das würde auch erklären, warum die Schäden bei bestimmten Modellen gehäuft auftreten.“
VW zeigt sich bis zu einem Fahrzeugalter von drei Jahren und 100 000 Kilometern Laufleistung kulant und übernimmt die Kosten voll.
Bei bis zu sechsjährigen Autos mit höchstens 200 000 Kilometern gewährt VW nach Prüfung des Einzelfalls dann anteilige Kostenerstattungen, wenn der Halter lückenlose Serviceintervallarbeiten nach Herstellervorgaben nachweisen kann.
Quelle: Focus.de