ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3

Normale Version: Ab wann und wie lange gilt die Garantie?!
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ich komm grad net ganz mit...ist da die Auslieferung vom Werk an den Händler gemeint, oder die Auslieferung vom Händler an mich?
auslieferung an dich, wenn das auto in deinen besitz übergeht bzw. du es übernimmst. ob du ihn dann gleich anmeldest, ist deine sache.
alles klar...vielen dank so weit...=)
ich überleg mir ja auch stark ob ich mir nicht den 170er Diesel hole...was meint ihr (als alltagsauto und im unterhalt ist glaub ich der diesel schon besser, oder)?
(26.02.2012 13:18)SoiLer schrieb: [ -> ]Falsch, es ist so wie es axendo sagt.
Bei mir waren zwischen Übergabe und Erstzulassung ein paar Monate dazwischen. Das hat mein Händler aber nicht kapiert und hat die Anschluss garantie auf 2 Jahre nach EZ angelegt.
Das hatte dann zur Folge, dass ich zwischen normaler und Anschlussgarantie eine Lücke hatte.
Zufälligerweise ließ ich dann in diesem Zeitraum eine Softwareupdate vermeintlich auf Garantie machen, dass ichh dann selbst zahlen durfte. Dodgy
Also kann ich aus schmerzhafter Erfahrung sagen, dass die Garantie ab Übergabeinspektion läuft und dass mein Händler ein ver****** Motz ist.

nach den (bestätigten) Ausführungen seitens Viper67 wundert mich das jetzt aber?!
Seine Ausführungen sind schon richtig.
Nur mein nun ehemaliger Händler ist die Inkompetenz in Person.
Eigentlich hätte er nicht nach der EZ gehen dürfen, sondern wie gesagt nach dem Datum der Übergabeinspektion, welches im Bordbuch vermerkt ist. Er hat aber nur im Schein nach der EZ geschaut.
Dadurch hatte ich ein paar Monate keine Garantie.
Ich hab damals leider auch gedacht, dass die Garantie ab EZ gilt, aber wie gesagt, leider nicht.
Das war aber längst nicht die einzige Demonstration seiner Inkompetenz.
Ich könnte noch einige andere Sachen aufzählen...
Aber das hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Der sieht mich nie wieder in seinem Ramschladen.
Man stelle sich vor, ich hätte in dieser Zeit einen Motorschaden gehabt.
Ich hätte ihn hingestellt und mich gefreut, dass ich die Garantieverlängerung habe. Er aber hätte ihn repariert und mir dann mehrere tausend Euro in Rechnung gestellt... Platt
Wenn ich nur dran denke, könnte ich immer noch platzen. Wut
ok, das ist schon ein echt starkes Stück*Kopfschüttel* Aber eine Reparatur ohne Bestätigung einer Abwicklung über die Garantie erfolgt normalerweise auch nicht, also hätte ja eigentlich nichts passieren können....obwohl das bei diesem Händler wieder relativ zu sehen istWink
(27.02.2012 17:24)SoiLer schrieb: [ -> ]Eigentlich hätte er nicht nach der EZ gehen dürfen, sondern wie gesagt nach dem Datum der Übergabeinspektion, welches im Bordbuch vermerkt ist. Er hat aber nur im Schein nach der EZ geschaut.

Mit der Übergabeinspektion hat das nichts zu tun.
Bei Werksabholung wird sie, ca. 3-4 Wochen vor Auslieferung, in Emden gemacht. Wink

Die Garantie beginnt bei Übergabe an Dich.
Genau, relativ... Das ist das Problem.
Er hat ja auch zu mir gesagt, dass das SWUpdate auf Garantie geht.
Anscheinend hat er aber erst nach dem es schon gemacht wurde geschaut, ob ich noch Garantie habe. Fahne
Wer weiß, ob er bei einem Motorschaden vorher nachgesehen hätte...
Naja, du hast schon recht. Bei so etwas größerem wahrscheinlich schon, aber man weiß ja nie. Der sieht mich jedenfalls nie wieder, meinen Vater auch nicht.
Tja, nun hat er halt 3 VWs weniger, die bei ihm eine Inspektion bekommen.
Dass ich mich dann bei VW beschwert habe, hat ihm auch nicht gefallen. Big Grin
Aber gebracht hat die Beschwerde dann auch nicht wirklich etwas. Naja, hab ich auch nicht wirklich erwartet...
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