10.06.2009, 19:45
Mir kommt in letzter Zeit wieder oft zu Ohren,
fängt das schon wieder an
Du wirst wieder zum MESSI
Hä, was issen das Guck bei Wikipedia nach......
Wichtig erschien mir:
Zwangshandlung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Klassifikation nach ICD-10
F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen
ICD-10 online (WHO-Version 2006)
Die Zwangshandlung ist eine Handlung, die sich im Rahmen einer Zwangsstörung dem Betroffenen unwillkürlich und gegen dessen Willen ständig aufdrängt. Beim Waschzwang beispielsweise verspürt der Betroffene den übermächtigen Drang, sich ständig die Hände oder den ganzen Körper zu waschen, sogar, wenn die Haut durch das Schrubben verletzt wird.
Der Zwangshandlung liegen oftmals Zwangsgedanken zu Grunde, die durch die Handlung abgewehrt werden z.B. ständiges Waschen aus Furcht vor Bakterien und Schmutz). Der davon Betroffene hat eine Einsicht in seinen Krankheitszustand. Da er von seinen Zwangshandlungen allerdings nicht ablassen kann, erlebt er diesen Zustand als qualvoll.
Milde Zwänge, wie z.B. der Sammelzwang, lassen sich in das normale Leben eingliedern. Im Extremfall ist es für den Betroffenen nicht mehr möglich, zu arbeiten oder aus dem Haus zu gehen. Dies kann bei einem stark ausgeprägten Kontrollzwang, bei dem der Betroffene z.B. ständig die bereits verschlossene Tür kontrolliert, oder bei einem Putzzwang unablässig die Fliesen putzt, der Fall sein. Bei der Kleptomanie, dem Stehlzwang, kann der Betroffene mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Auch die Kaufsucht wird zu den Zwängen gerechnet, sie kann zu Überschuldung und zu Diebstählen von Geld führen.
Der Leidensdruck führt den Betroffenen häufig dazu, sich einem Psychotherapeuten anzuvertrauen.
Zu Zwangshandlungen können auch Handlungen im Zusammenhang mit Drogen gehören. Hier ist jedoch differenzialdiagnostisch abzugrenzen: Sucht weist für den Süchtigen einen subjektiven Sinn auf. Der Betroffene einer krankhaften Zwangshandlung dagegen erkennt die Unsinnigkeit seiner Zwangshandlung. Er führt sie dennoch aus, da ein Unterlassen (auch durch Verhinderung durch Dritte) enorme Ängste hervorruft.
Na einer der alles sammelt, aha.
Und WAS sammel ich?
Ich stöbere in allen Zeitschriften nach Artikeln über den Scirocco.
Dann schneide ich diese sorgsam aus, stecke jedes Blatt einzeln lesbar
in Klarsichthüllen und hefte die ab, zum lesen, gucken und so....
Mein Ordner über den SCI ist schon ~4cm dick
Ist denn nicht jeder ein bisschen "Bluna"
fängt das schon wieder an
Du wirst wieder zum MESSI
Hä, was issen das Guck bei Wikipedia nach......
Wichtig erschien mir:
Zwangshandlung
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Klassifikation nach ICD-10
F42.1 Vorwiegend Zwangshandlungen
ICD-10 online (WHO-Version 2006)
Die Zwangshandlung ist eine Handlung, die sich im Rahmen einer Zwangsstörung dem Betroffenen unwillkürlich und gegen dessen Willen ständig aufdrängt. Beim Waschzwang beispielsweise verspürt der Betroffene den übermächtigen Drang, sich ständig die Hände oder den ganzen Körper zu waschen, sogar, wenn die Haut durch das Schrubben verletzt wird.
Der Zwangshandlung liegen oftmals Zwangsgedanken zu Grunde, die durch die Handlung abgewehrt werden z.B. ständiges Waschen aus Furcht vor Bakterien und Schmutz). Der davon Betroffene hat eine Einsicht in seinen Krankheitszustand. Da er von seinen Zwangshandlungen allerdings nicht ablassen kann, erlebt er diesen Zustand als qualvoll.
Milde Zwänge, wie z.B. der Sammelzwang, lassen sich in das normale Leben eingliedern. Im Extremfall ist es für den Betroffenen nicht mehr möglich, zu arbeiten oder aus dem Haus zu gehen. Dies kann bei einem stark ausgeprägten Kontrollzwang, bei dem der Betroffene z.B. ständig die bereits verschlossene Tür kontrolliert, oder bei einem Putzzwang unablässig die Fliesen putzt, der Fall sein. Bei der Kleptomanie, dem Stehlzwang, kann der Betroffene mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Auch die Kaufsucht wird zu den Zwängen gerechnet, sie kann zu Überschuldung und zu Diebstählen von Geld führen.
Der Leidensdruck führt den Betroffenen häufig dazu, sich einem Psychotherapeuten anzuvertrauen.
Zu Zwangshandlungen können auch Handlungen im Zusammenhang mit Drogen gehören. Hier ist jedoch differenzialdiagnostisch abzugrenzen: Sucht weist für den Süchtigen einen subjektiven Sinn auf. Der Betroffene einer krankhaften Zwangshandlung dagegen erkennt die Unsinnigkeit seiner Zwangshandlung. Er führt sie dennoch aus, da ein Unterlassen (auch durch Verhinderung durch Dritte) enorme Ängste hervorruft.
Na einer der alles sammelt, aha.
Und WAS sammel ich?
Ich stöbere in allen Zeitschriften nach Artikeln über den Scirocco.
Dann schneide ich diese sorgsam aus, stecke jedes Blatt einzeln lesbar
in Klarsichthüllen und hefte die ab, zum lesen, gucken und so....
Mein Ordner über den SCI ist schon ~4cm dick
Ist denn nicht jeder ein bisschen "Bluna"