Ich muß eigentlich im März zum TÜV. Habe aber keinen Bock auf die Diskussionen wg. Winterreifen und Aufkleber im Cockpit.
Wenn ich den Termin überziehe und erstmal im April hinfahre, habe ich auch zukünftig im April den Fälligkeitstermin?
Zahle ich beim TÜV eine Strafe fürs Überziehen oder nur, wenn mich die Polizei erwischt?
Wieo Aufkleber im Cockpit? Normal reicht doch auch die Meldung der MFA aus?
Wegen so nem läppischen Aufkleber für paar Cent würd ich mir jetzt keine größere Strafe der Polizei antun
Meistens hat doch eh jeder VW Händkler solche Aufkleber auf Lager. Einfach fragen ob er dir so einen geben kann.
Die Fälligkeit ändert sich dadurch nicht, würd ja sonst jeder machen.
Wie das mit Strafe aussieht weiß ich nicht, aber bringt ja so eh nicht viel das Überziehen.
Seit diesem Jahr wird doch beim TÜV nicht mehr rückdatiert, sondern Du bekommst den Monat geklebt, in dem Du auftauchst.
Meine ich irgendwo gelesen zu haben.
In Sachen Polizei: wegen einem Monat bekommste da kein Theater.
Solltest du erst im April zum TÜV fahren können aus welchen Gründen auch immer
dann wird deine Plakette zurück datiert.
Das heißt dein TÜV läuft dann bis März 2014. Früher konnte man dadurch immer einen Monat mehr rausschinden
Aber die schlauen TÜV´ler haben dies durchschaut ^^
(01.02.2012 09:09)MichaelN schrieb: [ -> ]... Winterreifen und Aufkleber im Cockpit.
Ich hab auch im April Termin.
Winterreifen habe ich auch drauf aber die sind doch von dem Geschwindigkeitsindex höher als die Karre fährt da brauch ich doch nich so nen Aufkleber oder?
Noch n paar Tips worauf man vorher achtet wenn man zum TÜV muss?
Also Abgasanlage is ja noch original und sollte nich wirklich was dran sein bis getz hoffe ich.
Vll. das Licht nochmal einstellen lassen beim Freundlichen?
nein, der TÜV wird seit neuestem nicht mehr rückdatiert.
Kundenfreundliche Regelung bei der Datierung
Kundenfreundlicher wird künftig auch die Datierung der Prüfung. Wer beispielsweise den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Das macht es künftig aber wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden" - allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. "Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird", so Jürgen Wolz.
http://auto.t-online.de/hauptuntersuchun...9930/index
(01.02.2012 11:05)Daze schrieb: [ -> ]nein, der TÜV wird seit neuestem nicht mehr rückdatiert.
Kundenfreundliche Regelung bei der Datierung
Kundenfreundlicher wird künftig auch die Datierung der Prüfung. Wer beispielsweise den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Das macht es künftig aber wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden" - allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. "Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird", so Jürgen Wolz.
http://auto.t-online.de/hauptuntersuchun...9930/index
Danke Daze,
den Informationsstand hatte ich noch gar nicht
Ich lebte bis dato noch in der Vergangenheit. Ich nehme hiermit mein Halbwissen zurück
Gruß
Basti
3 Monate hat man Zeit. Schön, dann fahre ich definitiv mit Sommerreifen zum TÜV.
Und nein: ab Werk sind die Winterreifen langsamer als das Auto. :-(
Und ich kleb auch nicht son Bebberl ins Cockpit, egal wieviele ich davon umsonst beim Reifenhändler bekomme.
Bislang bin ich auch immer ohne durch den TÜV gekommen, aber mich kotzt die ewige Diskutiererei an.
au backe, dann werden ja jetzt wieder die ganzen Schlauberger versuchen, um exakt drei Monate zu überziehen
Was den Sticker anbelangt: die Werkstätten scheinen die gerne anzubringen. Es ist jetzt schon das zweite Mal passiert, dass an unseren Cockpots ein VMax Aufkleber angebracht wurde, der mal gar keinen Sinn macht, weil a) die Winterreifen die VMax der Reifen gar nicht erreichen und b) das Auto die Geschwindigkeit laut Warnhinweis nicht erreicht. Somit hat unser Golf 1,2 TSI mit H-Reifen nun einen "schönen" 210 km/h Sticker mitten im Cockpit, fährt aber laut Papieren nur 193
Laut Werkstatt müsse dieser Aufkleber da rein, egal wie schnell das Auto laut Papieren fahren kann und die Warnmeldung per MFA+ seie auch nicht zulässig, sondern nur eine Ergänzung