21.12.2011, 12:00
(21.12.2011 08:39)Mike_F. schrieb: [ -> ](21.12.2011 08:18)Whicco-R schrieb: [ -> ]Zur Not gibts ja auch noch die Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen) für 5 Tage oder?
das wollte ich damals beim GT machen und da meinte die tante das ich damit aber wirklich nur überführen dürfte.
ich wollte damals dann die 5 tage damit rumfahren ... und das durfte ich nicht ...
Rechtlich gesehen ist dem auch so, jap!!