So, da der alte Threat dicht gemacht worden ist, und mich das jetzt wirklich interssiert hier nochmal meine Frage:
wie ists wenn ich ein Saisonkennzeichen habe, also vom 1.11 bis zum 1.4 des folge jahres nicht fahren darf, aber mein TÜV im Dezember abläuft?
In der Zwickmühle steck ich nämlich dieses mal...Dodgy
Hab vor, erst im April TÜV zu machen... FahneFahne
Gruß Marco
Zitat:Ausnahmen für Saison-Kennzeichen
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen steht auf Betriebszeitraum auf dem Nummernschild. Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für diese Fahrzeuge: Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check.
Quelle
Google hat da sehr schnell geholfen.
Danke, Onkel Google hab ich gar nicht gefragt...
Gruß Marco
So eben meinen Rocco vom Händler geholt, der wegen TÜV bei ihm war.
Vorgeschichte:
eigentlicher TÜV Termin Dezember '12. Da ich aber ein Saisonkennzeichen hab, konnte ich schlecht im Dezember dort hin.
Im Beitrag oben steht ja, das ich somit erst Monat der wieder "Anmeldung" gehen muss, in meinem Fall also April.
Nun muss ich aber dennoch diese "Versäumnis(???)" gebühr zahlen, da ja mein Termin im Dezember gewesen wäre.
Scheinbar wieder ein Änderung.
Immerhin wurder der nächste Termin auf April '15 umdatiert!
Kann jemand solch eine Änderung bestätigen, trotz Saisonkennzeichen diese Versäumnisblablabla zu zahlen.
Ich hatte das gleiche Problem mit meinem Smart ForFour.
Musste entsprechend auch die "Gebühren" bezahlen, jedoch wurde der nächste TÜV dann auch genau auf 2 Jahre nach dem letzten datiert.