(21.10.2011 07:00)MichiOF Rising Blue - R schrieb: [ -> ]Ich schrieb nix von Amsschlitten ohne Tüv. Beispiel. Die haben den 2 Phasenblinker der dauerhaft leuchtet was in Deutschland nicht erlaubt ist/war.
Sorry, das kam falsch rüber und war kein direktes Gegenargument gegen deinen Post. Da hab ich nur "weitergedacht", weil ja jeder dieses Klischee kennt, dass ein Amischlitten auch mit vorne gedunkelten Scheiben und so Spaß in Europa rumfährt. Du hast natürlich recht, so Sachen wie US-Standlicht bildet da auf jeden Fall eine Ausnahme (und wahrscheinlich eine Menge anderer Sachen auch)
(21.10.2011 08:00)Andreas schrieb: [ -> ] (20.10.2011 22:56)BlueRocco schrieb: [ -> ]Das müsste dann theoretisch bzw. rechtlich auch die Grenze mit deutschen Kennzeichen sein, oder?
Dann wären ja Airride auch Gefahr in Verzug, das ist ja bei uns auch absolutes NoGo - oder?.
Deswegen ja vorsichtig ausgedrückt mit "theoretisch bzw. rechtlich". Aber ja, grundsätzlich stell ich mir das schon so vor. Da ein Airride in Österreich ja zu 100% nicht eintragbar ist, weil ja keine fixe Mindestbodenfreiheit beim Fahren gewährleistet werden kann bla bla bla... wie auch immer die offizielle Begründung auch lautet
, bleibt es in der Hinsicht ein NoGo.
Mein Beispiel mit dem GTI-Treffen war vielleicht bisschen unglücklich gewählt.
Wie es in der Praxis wirklich aussieht, bzw. welche Direktiven die Kiwara (für die deutschen Mitleser: österr. für "Bulle" oder so ähnlich
) am Wörthersee von den Vorgesetzten bekommen, ist dann eine andere Sache und bildet dann, wenn mans genau nimmt, wohl eine Ausnahme zum allgemein gültigen "Gefahr in Verzug".
(21.10.2011 08:00)Andreas schrieb: [ -> ]Ich behaupte einfach mal: Kritisch wird es sicher wenn man Schleifspuren im Radkasten oder am Unterboden sieht, sonst könnten sie beim GTI-Treffen jeden zweiten die Tafeln nehmen.
Ja, glaub auch dass es bei Schleifspuren egal ist, was für ein Kennzeichen man hat.
Ich glaub aber, wie oben erwähnt, dass man das GTI-Treffen net unbedingt als Standard-Fall zum Vergleich heranziehen kann. Wie schon gesagt, dort werden die (Prüf-)Anweisungen ziemlich sicher andere sein als das restliche Jahr.
Ich hab da auch keine konkreten Gesetze zur Hand, die meine Behauptungen stützen würden oder so... das ist mehr oder weniger meine Auslegung bzw. mein Rechtsverständnis.
Wer weiß, vielleicht gibt es in der StVO, PBStV oder im KFG irgendwo einen Paragraphen, der ausdrücklich sagt: "Ausländische Fahrzeuge dürfen rumfahren wie sie wollen" ... oder so ähnlich
Ich wollte es dem Fuchs sozusagen für seinen anscheinend geplanten Österreich-Urlaub nur "zu bedenken" geben, dass es wohl nicht zu 100% egal ist, wenn wir mal das GTI-Treffen außen vor lassen. Zumindest erscheint es mir so am plausibelsten, siehe Argument mit (Ost-)LKWs.
(21.10.2011 08:00)Andreas schrieb: [ -> ]Wie schaut es eigentlich mit Scheinwerferhöhe/Kennzeichenhöhe aus?
Die ist ja EU-Weit geregelt und stimmt ab einer gewissen Tieferlegung auch nicht mehr.
Ich bilde mir ein, hier im Forum schon mal gelesen zu haben, dass sich da die deutschen genauso dran halten müssen, bzw. nur mit irgendwelchen Sonder- & Einzelannahmen da tiefer dürfen. Aber das lass ma wohl eher einen deutschen beantworten