ja passt dran... weil hab sie jetzt auch dran ^^... einzige problem is nur der dumme prüfer hat sie mir heut nicht abgenommen weil wohl im gutachten was fehlte... aber ich glaub der war einfach zu doof zum lesen muss da gleich mal hin
EWG undso?
Wenn du ab Kat hast mussu nichtmal Eintragen fahren
im gutachten hat ein blatt gefehlt... deswegen hab ich kein tüv bekommen... was soll man machen wenn man so´n korinthenkacker da hat boah wie mir das aufn zeiger ging
Ja wozu überhaupt TÜV?
Die Bull X ist ab KAT eintragungsfrei (=EWG, was früher national die ABE war).
Er schrieb doch - im Gutachten fehlte ein Blatt.. war wahrscheinlich das für den 1.4 TSI
Ja er ist ja aber anscheinend extra zum TÜV gefahren- das verstehe ich nicht
Vielleicht war es bei ihm schon soweit mit der HU
und dabei ist der Auspuff aufgefallen er musste ABE vorzeigen da fehlte was und deshalb Probleme bekommen
(06.01.2012 22:04)BadBoy82 schrieb: [ -> ]war beim freundlichen un weil der prüfer dumm gemacht (weil so wie ich das mitbekommen hab hätte er das an der AGA anhand dieser E-Nr auch prüfen können und fertig) hat darf ich jetzt extra nochma zum tüv und persönlich vorsprechen
Die e-Prüfnummer sagt nur aus, dass das Teil an sich gemäß den Richtlinien geprüft und grundsätzlich zulässig ist! Allerdings muss auch beim Vorhandensein einer Prüfnummer eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden, dass das Teil auch in Verbindung mit dem geführten Pkw zulässig ist! Auch sind hierin Auflagen zum Anbau ect. vermerkt, die von den Kontrollorganen überprüfbar sein müssen!
Das e-Prüfzeichen sagt nur aus, dass das Teil an sich zulässig ist - egal aus welchem Land, dafür wurde ja der Standard geschaffen.
Ein Teil mit e-Prüfnummer ohne passende Papiere dazu ist in jedem Fall als unzulässig zu behandeln.
man das ist aber auch haarspalterei... aber ok