Hallo, ich möchte euch nicht vorenthalten, dass ich angefahren wurde. es passierte als ich mit den Inlinern zu meiner Oma fuhr (14 Juni) Dann kam ich an einer Kreuzung an und bremste ab. Die Kreuzung hatte einen 110° Winkel und Autos standen auf der Straße, sodass die Fahrer keinen sehen. Ja dann kam ein Auto an bremste für mich deutlich stark ab und dann fuhr ich los, doch als ich ungefähr die Hälfte der Straße überquert habe hat der Autofahrer Gas gegeben und ich bin ihm dann in den Kotflügel gefahren und auf die Straße gefallen. Der Fahrer bremste und hat sich umgedreht zu mir. Dann kam von hinten ein Fahrradfahrer und meinteb zu dem Autofahrer er solle langsam fahren und nicht rasen. Tja und dann kam das unwahrscheinlichste Verhalten, dass ich erwartet hätte. Der Autofahrer fuhr mit quietschenden Reifen davon. Konnte mir Gott sei Dank das Kennzeichen merken. Ja als ich dann wieder nach Hause fuhr, weil ich noch keine Schmerzen hatte, sind meine Mutter und ich zur Polizei gefahren. gott sei Dank hatte mein Vater Dienst. Kennzeichen überprüft: seit 25. Mai Führereschein, vorbestraft. Fahrer will nichts zugeben, leichet Schäden am Auto. Tja ich hatte "nur" eine starke Prellung und stand unter Schock, musste 1 woche an Krücken laufen und werde bald so wie der Anwalt sagte Schmerzensgeld bekommen. Alles stand in der Zeitung, der Fahrradfahrer hat sich leider nicht als Zeuge gemeldet
Gut der HAmmer kommt jetzt erst. Ich muss den Schaden am Auto, weil ich Fußgänger bin, dem FAhrzeughalter bezahlen. Das ist ein gesetzt, dass heißt " Gegenseitige Rücksichtsnahme" Gilt für Fußgänger und Inliner.
Falls noch Fragen sind meldet euch
Gruß Til
Mensch Til, das ist ja heftig.
Nun, ich bin nicht davon überzeugt, das du den Schaden am Auto zahlen musst.
Der Autofahrer hat IMMER eine besondere Fürsorgepflicht den Radfahrern und Fußgängern gegenüber.
Zumal, wenn der Spacken bremst und du losfährst und er dich über den Haufen fährt.
Also, sprich mit deinen Eltern drüber.
Ich nehme an, dein Paps ist Polizeibeamter.
Der wird es auch sicher wissen.
Ab zum Anwalt, erst recht, wenn ihr Rechtschutzversichert seid.
Gruß vom Fuchs
Ja genau mein Vater hat das ja gesagt, das man die Mitschuld bekommt.
:huh:Ich verstehe das auch nicht. Eigentlich ist das ja auch vorsätzliche Körperverletzung, aber gut ich werde auf jeden Fall Schmerzensgeld bekommen, da die Staatsanwaltschaft für mich spricht, da der Fahrzeugführer einen Promillewert von 0,45 hatte als man ihn zu Hause antraf ungefähr 1 Stunde nach dem Unfall. Das stimmt aber wirklich, dass ich eine Mitschuld bekomme.
Hauptsache mir geht es wieder besser. Und ich passe jetzt auch mehr auf
Gruß
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#roller :
Inline-Skater dürfen grundätzlich weder die Straße noch den Radweg benutzen. Fahren Sie auf dem Gehweg, müssen Autofahrer auf die rollenden Fußgänger allerdings genauso Rücksicht nehmen wie auf normale Passanten. Das Gericht machte dabei deutlich, daß Inline-Skater auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und ihr Tempo notfalls auf Schrittgeschwindigkeit drosseln müssen.
Das Gericht gab weitgehend einer Inline-Skaterin recht, die beim Überqueren einer Straße von einem aus der Gegenrichtung einbiegenden Auto erfaßt und erheblich verletzt worden war. Der abbiegende Fahrer müsse auf Inline-Skater – genauso wie auf Fußgänger – besondere Rücksicht nehmen, wenn sie in seiner Fahrtrichtung oder in Gegenrichtung unterwegs seien. Denn die Rollschuhe gehörten trotz ihrer beachtlichen Höchstgeschwindigkeit nicht zu den Fahrzeugen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Allerdings rechnete das Gericht der Frau ein 15prozentiges Mitverschulden an (OLG Karlsruhe, Az. 10 U 60/98 vom 24. Juli 1998).
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Das ist ein beispiel, die Fußgänger bekommen immer eine Mitschuld. das ist das schwachsinigste was ich je gehört habe, ist aber so