(12.05.2009 09:43)rocco`fabi schrieb: [ -> ]iOder steht irgendwo im Bordbuch ne Geschwindigkeitbegrenzung bis wohin man die Sprühanlage benutzen darf?
Genau das habe ich mich auch schon gefragt... Obwohl es max. 150 oder 160 war. Glaube es aber eher nicht, dass es eine Beschränkung gibt ...
Viele Grüße
Erstes Ergebnis von meinem
... Das ist schon öfter passiert, aber VW gibt auf das Teilchen keine Kulanz.
Mach jetzt dann Feierabend und frag mal beim
in Offenburg nach.
Viele Grüße
Also mal ne andere frage wer muss auch unbrdingt bei 160 oder noch schneller die sprühanlage benutzen??
sollte man sich danicht auf andere dinge konzentrieren??
(12.05.2009 14:57)Tommy schrieb: [ -> ]Also mal ne andere frage wer muss auch unbrdingt bei 160 oder noch schneller die sprühanlage benutzen??
sollte man sich danicht auf andere dinge konzentrieren??
Ähh... 160 ist nicht wirklich schnell oder. Ich rede von der BAB (natürlich). Wenn da (so wie gestern Abend) die Sonne etwas tiefer steht etc.
Naja, wieauchimmer... Mach jetzt FEIERABEND!
))))))
Viele Grüße
Edit:
Abdeckung grundiert 12Euro... Unverbindlicher Preis für Lackierung 30 Euro. Dafür hab ich aber jemand, der das (hoffentlich) billiger hin kriegt!
Also wenn meine scheibe dreckig ist oder mir irgendwelche Viecher drankleben mache ich auch die Scheibenwaschanlage an, selbst wenn ich 230 fahre, dazu ist die doch da. Und mit Konzentration hat das doch mal absolut nichts zu tun oder schaust du deinem Wischerarm beim Wischen hinterher
Eben... ich hatte allerdings vergessen zu erwähnen, dass es auf der BAB war, vielleicht kam das Missverständnis dadurch zustande.
Wundere mich noch ein wenig über die Aussage meines "Home-"
. Von uns hier ist das doch noch niemand passiert, oder? Vielleicht meinte er auch, dass es bei anderen Modellen von VW schon öfter vorgekommen ist.
Viele Grüße
ich glaube das dein
dich nur billig abspeisen wollte.
an einem neuen wagen darf sich die abdeckung auch bei höheren geschwindigkeiten nicht einfach so verabschieden.
bin mal gespannt was der
in offenburg dazu meint.
(12.05.2009 18:30)Beppo schrieb: [ -> ]ich glaube das dein dich nur billig abspeisen wollte.
an einem neuen wagen darf sich die abdeckung auch bei höheren geschwindigkeiten nicht einfach so verabschieden.
bin mal gespannt was der in offenburg dazu meint.
Ja, hab mir das auch schon gedacht. Ist jetzt aber nicht unbedingt soooo schlimm. Der Offenburger (Graf Hardenberg) hat sich das angeschaut und gemeint "Leider keine Chance".
Im Grunde wollte ich mir wegen ~10 Euro einfach nicht so viel Stress machen. Man kommt schnell mit den Spritkosten (und der investierten Zeit - wenn man das so will) auf den selben Betrag. Kann die "Reserve" dann rauslassen falls wirklich mal was ERNSTES passieren sollte.
Steht die Teilenummer auf der Rechnung? "1K8 955 110 B GRU"?
Viele Grüße
Ja, bei so einem ich sag mal Cent Artikel wäre es mir auch nicht Wert so ein Aufstand zumachen.
noch einer^^
bei dem chrysler von meinem opa ist das ding auch weggeflogen (allerdings hat der nichtmal die sprühanlage, sondern nur die blenden xD) nur bei dem hats dann 55€ gekostet, weils übern teich gekarrt werden muss