05.06.2013, 18:00
05.06.2013, 20:21
Hi Craky,
hast du selbst das ganze schon gemacht?
hast du selbst das ganze schon gemacht?
25.06.2013, 13:15
hallo,
aus aktuellem anlass ist dieses thema nun auch für mich interessant! ich habe die sufu benutzt und mit schlagworten die mir ersichtlich schienen nix gefunden zum thema rauscodieren der airbags wegen den schalensitzen. nun war ich manuell am stöbern durch den elektrik thread da ich der meinung bin das das thema nur hier hin gehört und fand diesen (unglücklich benannten aber ausbaufähigen) thread hier.
beim umrüsten auf die original R schalensitze bleibt ja der airbag stecker der aus richtung fahrzeugelektrik kommt leer. dies ist auch bei einem R so welcher die sitze ab werk drin hat. müsste im umkehrschluss ja heißen das man, je nachdem in welche richtung man umbaut (R schalen rein oder raus), die sitzairbags lediglich codieren muss.
ich würde mich über eine aussage freuen ob das codieren wirklich reicht und vorallem WO und WAS genau codiert werden muss. Wie gesagt: bei ab werk verbauten schalen liegen die leitungen und es ist kein widerstand oder stilllegungssatz oder sowas verbaut (ich weiß das es diese kabel bei ebay zu genüge gibt). logischerweise zeigt das auto einen fehler wenn mann die sitze mit airbags entfernt. ein R mit schalen ab werk zeigt aber auch einen fehler wenn man sitze mit airbags einbaut. kann sich also nur um codieren handeln.
vielen dank freunde der sportlichen beförderung
aus aktuellem anlass ist dieses thema nun auch für mich interessant! ich habe die sufu benutzt und mit schlagworten die mir ersichtlich schienen nix gefunden zum thema rauscodieren der airbags wegen den schalensitzen. nun war ich manuell am stöbern durch den elektrik thread da ich der meinung bin das das thema nur hier hin gehört und fand diesen (unglücklich benannten aber ausbaufähigen) thread hier.
beim umrüsten auf die original R schalensitze bleibt ja der airbag stecker der aus richtung fahrzeugelektrik kommt leer. dies ist auch bei einem R so welcher die sitze ab werk drin hat. müsste im umkehrschluss ja heißen das man, je nachdem in welche richtung man umbaut (R schalen rein oder raus), die sitzairbags lediglich codieren muss.
ich würde mich über eine aussage freuen ob das codieren wirklich reicht und vorallem WO und WAS genau codiert werden muss. Wie gesagt: bei ab werk verbauten schalen liegen die leitungen und es ist kein widerstand oder stilllegungssatz oder sowas verbaut (ich weiß das es diese kabel bei ebay zu genüge gibt). logischerweise zeigt das auto einen fehler wenn mann die sitze mit airbags entfernt. ein R mit schalen ab werk zeigt aber auch einen fehler wenn man sitze mit airbags einbaut. kann sich also nur um codieren handeln.
vielen dank freunde der sportlichen beförderung
08.07.2013, 19:00
Hallo zusammen,
ich habe das Thema auch gerade durch. Ich wollte in meinem .:R ab Werk Schalensitze dazubestellen, doch ging das damals leider nicht. Nun habe ich mir die Sitzte im Nachgang besorgt und verbaut.
Im Scirocco werden zwei Parameter Sätze auf dem Airbagsteuergerät verwendet, einer welcher die Seitenairbags bedient und einer ohne. (Nicht codierbar). Man hat demnach folgende Möglichkeiten:
1) Neues Airbagsteuergerät kaufen mit passendem Parametersatz
2) Widerstände verbauen um Airbag Fehlermeldung zu unterdrücken
3) Seitenairbags im Steuergerät über Anpasskanal deaktivieren (Folge: Fehlermeldung im KI bei Zündung EIN)
-> Ich habe mich für Option 3) entschieden. Die Änderung dann auch vom TÜV Nord abnehmen und eintragen lassen.
Des Weiteren geht es um die Frage ob die Sitze eingetragen werden müssen oder nicht.
Da die Sitze optional ab Werk dazubestellt werden können, sind diese auch in der Typgenehmigung e1*2001/116*0471*08 mit abgenommen.
Ein TÜV Prüfer aus Essen meint, das wenn man Veränderungen innerhalb der Typgenehmigung vornimmt z.B. Sitze Umbau (Werkszubehör), sind diese Eintragungsfrei.
ich habe das Thema auch gerade durch. Ich wollte in meinem .:R ab Werk Schalensitze dazubestellen, doch ging das damals leider nicht. Nun habe ich mir die Sitzte im Nachgang besorgt und verbaut.
Im Scirocco werden zwei Parameter Sätze auf dem Airbagsteuergerät verwendet, einer welcher die Seitenairbags bedient und einer ohne. (Nicht codierbar). Man hat demnach folgende Möglichkeiten:
1) Neues Airbagsteuergerät kaufen mit passendem Parametersatz
2) Widerstände verbauen um Airbag Fehlermeldung zu unterdrücken
3) Seitenairbags im Steuergerät über Anpasskanal deaktivieren (Folge: Fehlermeldung im KI bei Zündung EIN)
-> Ich habe mich für Option 3) entschieden. Die Änderung dann auch vom TÜV Nord abnehmen und eintragen lassen.
Des Weiteren geht es um die Frage ob die Sitze eingetragen werden müssen oder nicht.
Da die Sitze optional ab Werk dazubestellt werden können, sind diese auch in der Typgenehmigung e1*2001/116*0471*08 mit abgenommen.
Ein TÜV Prüfer aus Essen meint, das wenn man Veränderungen innerhalb der Typgenehmigung vornimmt z.B. Sitze Umbau (Werkszubehör), sind diese Eintragungsfrei.
08.07.2013, 20:32
Danke, das klingt nach plausiblen Fakten.
Casi, ich lese das leider erst jetzt. Ich hatte doch ausführlich genug erklärt,
dass Schalensitze eben keinen Rückschritt in Sachen Sicherheit darstellen:
Nimm es doch zur Kenntnis.
(12.02.2013 06:00)Casi schrieb: [ -> ]Haltet ihr mal alle eure Füße Still!
Ich wußte eben nicht, daß man 3000€ bezahlen muß um
auf gewisse Sicherheit zu verzichten.
Casi, ich lese das leider erst jetzt. Ich hatte doch ausführlich genug erklärt,
dass Schalensitze eben keinen Rückschritt in Sachen Sicherheit darstellen:
(12.02.2013 01:05)the bruce schrieb: [ -> ]Ab Werk gibt es bei den Schalen keine Seitenairbags und die sind bei solchen
Sitzen auch gar nicht nötig weil ein solcher Sitz genau das macht, was bei
anderen Sitzen der Seitenairbag tut - den Insassen in Position und somit auf
Abstand zur Tür halten sowie vor einer Intrusion zu schützen.
Nimm es doch zur Kenntnis.
09.07.2013, 13:06
Die Sitze sind demnach eintragungsfrei, die Veränderung am Airbagsystem aber nicht. Hab ich das so richtig verstanden?
Ich habe im Moment auch die von Freeware genannte Option 3 welche, wie er schon erwähnt hat, einen Hinweis im KI verursacht. Bei mir mit MFApremium sagt das Auto bei Zündung an: "Airbag / Gurtstraffer deaktiviert" und die Airbagleuchte blinkt ein paarmal. Diese Meldung bleibt auch in der Meldungsliste "Fahrzeuginformation" bestehen und im Fehlerspeicher steht auch das Fahrer- und Beifahrerseitenairbag deaktiviert sind.
Die Lösung mit den Widerständen um das System "auszutricksen" finde ich persönlich nicht den richtigen Weg obwohl ichs schöner fände ohne die Meldungen bei Zündung an. Die Frage ist aber auch bei der Abnahme des Umbaus, ob dieser Weg zugelassen ist?
Mir gehts nicht darum ob das jemand merkt oder nicht und das ganze blabla sondern darum was los ist wenn wirklich mal was passiert. Versicherungsschutz, Ja / Nein...egal ob Werkszubehör, original ist der Wagen trotzdem nichtmehr.
Ich habe im Moment auch die von Freeware genannte Option 3 welche, wie er schon erwähnt hat, einen Hinweis im KI verursacht. Bei mir mit MFApremium sagt das Auto bei Zündung an: "Airbag / Gurtstraffer deaktiviert" und die Airbagleuchte blinkt ein paarmal. Diese Meldung bleibt auch in der Meldungsliste "Fahrzeuginformation" bestehen und im Fehlerspeicher steht auch das Fahrer- und Beifahrerseitenairbag deaktiviert sind.
Die Lösung mit den Widerständen um das System "auszutricksen" finde ich persönlich nicht den richtigen Weg obwohl ichs schöner fände ohne die Meldungen bei Zündung an. Die Frage ist aber auch bei der Abnahme des Umbaus, ob dieser Weg zugelassen ist?
Mir gehts nicht darum ob das jemand merkt oder nicht und das ganze blabla sondern darum was los ist wenn wirklich mal was passiert. Versicherungsschutz, Ja / Nein...egal ob Werkszubehör, original ist der Wagen trotzdem nichtmehr.
09.07.2013, 15:17
Wenn die MS in der BE enthalten sind, dann ist es auch das Nichtvorhandensein
der Seitenairbags, denn beides gehört nun mal untrennbar zusammen.
Warum Freeware trotzdem eine Eintragung erwägt, das weiß ich nicht. Vielleicht
einfach sicherheitshalber und weil es nicht schaden kann es 200 %ig zu haben.
der Seitenairbags, denn beides gehört nun mal untrennbar zusammen.
(08.07.2013 19:00)Freeware schrieb: [ -> ]Da die Sitze optional ab Werk dazubestellt werden können, sind diese auch in der Typgenehmigung e1*2001/116*0471*08 mit abgenommen.
Ein TÜV Prüfer aus Essen meint, das wenn man Veränderungen innerhalb der Typgenehmigung vornimmt z.B. Sitze Umbau (Werkszubehör), sind diese Eintragungsfrei.
Warum Freeware trotzdem eine Eintragung erwägt, das weiß ich nicht. Vielleicht
einfach sicherheitshalber und weil es nicht schaden kann es 200 %ig zu haben.
09.07.2013, 18:50
(09.07.2013 15:17)the bruce schrieb: [ -> ]Wenn die MS in der BE enthalten sind, dann ist es auch das Nichtvorhandensein
der Seitenairbags, denn beides gehört nun mal untrennbar zusammen.
(08.07.2013 19:00)Freeware schrieb: [ -> ]Da die Sitze optional ab Werk dazubestellt werden können, sind diese auch in der Typgenehmigung e1*2001/116*0471*08 mit abgenommen.
Ein TÜV Prüfer aus Essen meint, das wenn man Veränderungen innerhalb der Typgenehmigung vornimmt z.B. Sitze Umbau (Werkszubehör), sind diese Eintragungsfrei.
Warum Freeware trotzdem eine Eintragung erwägt, das weiß ich nicht. Vielleicht
einfach sicherheitshalber und weil es nicht schaden kann es 200 %ig zu haben.
Das ist der Punkt. Um einfach für den Fall der Fälle unnötigen Diskussionen oder gar vorerst Leistungsverweigerung eines Versicheres weil der Sachbearbeiter es gerade nicht besser wusste zu vermeiden, habe ich den Weg der Eintragung gewählt.
Aber Grundsätzlich hat Bruce recht, das eine bringt das andere mit sich. Und man bewegt sich innerhalb der Typgenehmigung. Wobei zu Bedenken ist das in Verbindung mit den MS ein anderer Parametersatz auf dem Airbagsteuergerät vorhanden ist. Und somit die Meldung einen unwissenden gleich mal nervös werden lässt ;)
MS mit passenden Parameter auf dem Steuergerät ist abgenommen und in Ordnung sowie Normale Sitze mit Seitenairbags und dem passenden Steuergerät.
Ich würde das so sehen, das ein Mix nicht geprüft und somit auch nicht zulässig ist.
Wie seht ihr das ?
09.07.2013, 21:47
Das ist eine Grauzone. Schlauer ist man erst, wenn es richtig geknallt hat,
ein Mitfahrer eine lebenslange Behinderung davon trägt und er einen dann
verklagt. Der Richter mag das dann so oder so sehen, das ist a) kaum vor-
hersehbar und b) will man das gar nicht wirklich wissen.
Meistens (und damit eben nur fast immer) sieht der Gutachter ein Auto,
dass dem Serienstand entspricht und alles ist im Lack. Wer ganz sicher
gehen will, der lässt es eintragen.
Ich würde aber unabhängig davon einen Dummie-Widerstand einbauen.
Auf Kirmesbeleuchtung hätte ich keine Lust und die Chancen auf die andere
Software dürften gegen Null gehen.
ein Mitfahrer eine lebenslange Behinderung davon trägt und er einen dann
verklagt. Der Richter mag das dann so oder so sehen, das ist a) kaum vor-
hersehbar und b) will man das gar nicht wirklich wissen.
Meistens (und damit eben nur fast immer) sieht der Gutachter ein Auto,
dass dem Serienstand entspricht und alles ist im Lack. Wer ganz sicher
gehen will, der lässt es eintragen.
Ich würde aber unabhängig davon einen Dummie-Widerstand einbauen.
Auf Kirmesbeleuchtung hätte ich keine Lust und die Chancen auf die andere
Software dürften gegen Null gehen.
21.01.2014, 18:13
Hey,
Meint ihr man könnte das andere Steuergerät irgendwo herbekommen?? Oder noch besser kennt jemand von euch die teilenummer von dem Airbagsteuergerät mit dem anderen Parametersatz??
Meint ihr man könnte das andere Steuergerät irgendwo herbekommen?? Oder noch besser kennt jemand von euch die teilenummer von dem Airbagsteuergerät mit dem anderen Parametersatz??