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Normale Version: Kurriositäten in der §§§ Welt
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Ordnungswidrgkeit wegen "unnötigem Herumfahren"!?

Hallo Gemeinde,

wie schon am Titel zu erkennen ein kleiner Exkurs in die Welt der Rechtslage im deutschen Straßenverkehr.

Ein Freund von mir erhielt in der Nacht zu heute eine OWi Beteiligung von 5,00 EUR wegen "unnützem Herumfahren" in der Stadt... was ich irgendwie so spannend fand, dass ich direkt mal den Google - Wissens - Generator anschmiss ---- und siehe da, er wurde fündig

Zitat:. Allgemeine Verkehrsregeln

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.


Frage jetzt!?

Ab wann ist denn was unnütz? - Finde das mal den subjektivst auslegbaren § den ich bis jetzt gesehen habe...

oder habt ihr noch mehr
eigentlich wird doch der paragraph nur verwendet, wenn man kreise um den block zieht...ansonsten - ausrede einfallen lassen, da es ein schwammiger paragraph ist, reinste auslegungssache!
Gestern bei RTL wurde eine junge Fahrerin gezeigt, die 3x am Polizisten vorbei gefahren ist, weil sie 1. ihren Kollegen abgeholt hat und 2. dann zu McD gefahren ist, und ihn 3. danach nach Hause gebracht hat.

Sie durfte 20€ bezahlen für unnützes Hin und Herfahren, Auslegungssache des Polizisten Wink
Find ich jetzt nicht wirklich kurios. Schützt halt Anwohner davor, dass Leute mit lauten Fahrzeugen unnötig Krach verursachen ..

Im Zweifel machste halt ne Probefahrt weil du iwas am einstellen bist. Kanns aber durchaus verstehen - wenn man bspw. im Bergischen wohnt und das ganze WE über von früh bis spät Motorräder vor meiner Tür "sinnlos" vor und zurück fahren (und das sag ich als jemand der selbst Zweiradfahrer ist ^^).


Unnütz ist im übrigen in Zeiten vom Ökowahn so einiges - vor allem geht es aber um die Lokalität viel mehr als die Sache an sich. Wenn du einfach nur cruisen willst kannst du das ja auch woanders tun und musst nicht stupide im Kreis um einen Block fahren Wink
Wenn da jetzt son Lümmel mit seinem dröhnenden Rocco die ganze Zeit vor meiner Tür auf-und ab fährt und sich wie der king fühlt dann kann ich das ganze ebenso verstehen.
Letztendlich liegt es aber immer im Ermessen des jeweiligen Beamten obs nen Bußgeld gibt.
Ich habe mal nen 10er geblecht, weil ich an einer Ampel zu stark beschleunigt habe Wink
Zwecks Lärmbelästigung oder Missachtung §1 oder was war der Grund?
@VWcoupe200

Und was muss man zahlen wenn einem der Wagen absäuft????Wink

+ 10.-€ wegen Verkehrsbehinderung? "Armes Deutschland" Huh

Gruß
Michie
Auf dem Zettel stand damals "unnötig starkes beschleunigen"
(25.03.2011 23:03)VWcoupe200 schrieb: [ -> ]Auf dem Zettel stand damals "unnötig starkes beschleunigen"

10 Euro ist so eine ''Trophähe'' doch wert Big Grin
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