25.03.2011, 12:09
Ordnungswidrgkeit wegen "unnötigem Herumfahren"!?
Hallo Gemeinde,
wie schon am Titel zu erkennen ein kleiner Exkurs in die Welt der Rechtslage im deutschen Straßenverkehr.
Ein Freund von mir erhielt in der Nacht zu heute eine OWi Beteiligung von 5,00 EUR wegen "unnützem Herumfahren" in der Stadt... was ich irgendwie so spannend fand, dass ich direkt mal den Google - Wissens - Generator anschmiss ---- und siehe da, er wurde fündig
Frage jetzt!?
Ab wann ist denn was unnütz? - Finde das mal den subjektivst auslegbaren § den ich bis jetzt gesehen habe...
oder habt ihr noch mehr
Hallo Gemeinde,
wie schon am Titel zu erkennen ein kleiner Exkurs in die Welt der Rechtslage im deutschen Straßenverkehr.
Ein Freund von mir erhielt in der Nacht zu heute eine OWi Beteiligung von 5,00 EUR wegen "unnützem Herumfahren" in der Stadt... was ich irgendwie so spannend fand, dass ich direkt mal den Google - Wissens - Generator anschmiss ---- und siehe da, er wurde fündig
Zitat:. Allgemeine Verkehrsregeln
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
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Ab wann ist denn was unnütz? - Finde das mal den subjektivst auslegbaren § den ich bis jetzt gesehen habe...
oder habt ihr noch mehr